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White:
Werksstudenten zahlen keine Arbeitslosenversicherung und können daher uach kein ALG 1 beziehen, da hat er kein Problem, durch den Status als Student kann er sich glaube ich eh nicht arbeitslos melden.
PeterCrouch:
Danke euch schon mal für die Rückmeldung!
--- Zitat von: White am 22.Mai 2020, 00:52:20 ---Werksstudenten zahlen keine Arbeitslosenversicherung und können daher uach kein ALG 1 beziehen, da hat er kein Problem, durch den Status als Student kann er sich glaube ich eh nicht arbeitslos melden.
--- Ende Zitat ---
genau, das spielt in meinem Fall keine Rolle
--- Zitat von: Tim Twain am 22.Mai 2020, 00:27:26 ---Sicherheitshalber kannst du noch deine Arbeitsleistung explizit nachweisbar anbieten, damit klar ist, dass du gearbeitet hättest und sie dir nicht mangels Anwesenheit den Lohn kürzen.
[...]
Aus welchem Grund wurdest du denn gekündigt? Willst du gegen die Kündigung vorgehen?
--- Ende Zitat ---
Perfekt, das mache ich auf jeden Fall.
Auch wenn ich mittlerweile ziemlich angefressen bin, möchte ich nicht dagegen vorgehen. Das lohnt sich nicht wirklich denke ich. Gekündigt wurde ich aus fadenscheinigen Gründen. "wir können die gemachten Versprechen nicht halten","wir haben das Gefühl, dass du unglücklich bist" (ohne, dass ich mich je dazu geäußert hätte oder darüber gesprochen wurde), "du kannst dein Potential woanders besser ausleben".
Im Endeffekt so befriedigend wie wenn dein Partner/in sich von dir trennt mit der Begründung "es liegt alles nur an mir, du hast was besseres verdient".
Maddux:
Wie White geschrieben hat hast du weiterhin Anspruch auf Gehalt, auch wenn sie auf deine Arbeitsleistung verzichten. Inclusive der Beiträge zur Krankenversicherung. Du solltest dir das aber definitiv schriftlich geben lassen. Nicht das sie dir dein Gehalt nicht zahlen und dann behaupten du wärst von dir aus nicht zur Arbeit gekommen.
Du kannst dich natürlich jederzeit bewerben und auch zu Vorstellungsgesprächen gehen. Falls sie doch wieder auf deine Anwesenheit bestehen sollten hast du sogar das Recht während der Arbeitszeit zu Vorstellungsgesprächen zu gehen wenn du keine Termine außerhalb der Arbeitszeit bekommst.
Das muss dann aber in einem angemessenen Rahmen geschehen. Wenn du zB von 8 bis 16 Uhr arbeiten würdest und um 12 Uhr einen Termin 30 Minuten von deinem Arbeitgeber entfernt hättest könntest du nicht schon um 10 Uhr abhauen und erst kurz vor Schichtende wieder auftauchen.
Den Urlaub würde ich nehmen statt ihn auszahlen zu lassen. Wenn du dir den urlaub auszahlen lässt fallen darauf deutlich höhere Steuern an als wenn du einfach Urlaub nimmst und dein normales Gehalt beziehst. Bei ein paar Tagen Urlaub sind das nur ein paar Euro aber wenn du Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub von 24+ Tagen hast ist das schon ordentlich Geld das du sicher lieber in deiner Tasche hättest.
White:
--- Zitat von: Maddux am 22.Mai 2020, 03:32:42 ---Wie White geschrieben hat hast du weiterhin Anspruch auf Gehalt, auch wenn sie auf deine Arbeitsleistung verzichten. Inclusive der Beiträge zur Krankenversicherung. Du solltest dir das aber definitiv schriftlich geben lassen. Nicht das sie dir dein Gehalt nicht zahlen und dann behaupten du wärst von dir aus nicht zur Arbeit gekommen.
--- Ende Zitat ---
AG zahlen bei Werksstudenten keine KV, nur RV. Als Student zahlt er sowieso nur irgendwas um die 90 Euro KV, unabhängig davon was er sonst so treibt. Einer der Gründe für nen Werksstudentenvertrag.
--- Zitat von: Maddux am 22.Mai 2020, 03:32:42 ---Den Urlaub würde ich nehmen statt ihn auszahlen zu lassen. Wenn du dir den urlaub auszahlen lässt fallen darauf deutlich höhere Steuern an als wenn du einfach Urlaub nimmst und dein normales Gehalt beziehst. Bei ein paar Tagen Urlaub sind das nur ein paar Euro aber wenn du Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub von 24+ Tagen hast ist das schon ordentlich Geld das du sicher lieber in deiner Tasche hättest.
--- Ende Zitat ---
Denke das kommt auf seine Situation an. Student eben. Wird keine Milliarden verdienen. Zusätzlich endet das Arbeitsverhältnis. Ausgezahlter Urlaub gilt nicht als abgegolten, weil eben kein Urlaub genommen wurde. Damit kann er bei einem neuen Arbeitgeber dann trotzdem Urlaub nehmen und falls der alte Chef übermittelt, dass der ganze Urlaub genommen wurde diesem sogar noch einen reinwürgen.
Tim Twain:
--- Zitat von: Maddux am 22.Mai 2020, 03:32:42 ---Wie White geschrieben hat hast du weiterhin Anspruch auf Gehalt, auch wenn sie auf deine Arbeitsleistung verzichten. Inclusive der Beiträge zur Krankenversicherung. Du solltest dir das aber definitiv schriftlich geben lassen. Nicht das sie dir dein Gehalt nicht zahlen und dann behaupten du wärst von dir aus nicht zur Arbeit gekommen.
Du kannst dich natürlich jederzeit bewerben und auch zu Vorstellungsgesprächen gehen. Falls sie doch wieder auf deine Anwesenheit bestehen sollten hast du sogar das Recht während der Arbeitszeit zu Vorstellungsgesprächen zu gehen wenn du keine Termine außerhalb der Arbeitszeit bekommst.
Das muss dann aber in einem angemessenen Rahmen geschehen. Wenn du zB von 8 bis 16 Uhr arbeiten würdest und um 12 Uhr einen Termin 30 Minuten von deinem Arbeitgeber entfernt hättest könntest du nicht schon um 10 Uhr abhauen und erst kurz vor Schichtende wieder auftauchen.
Den Urlaub würde ich nehmen statt ihn auszahlen zu lassen. Wenn du dir den urlaub auszahlen lässt fallen darauf deutlich höhere Steuern an als wenn du einfach Urlaub nimmst und dein normales Gehalt beziehst. Bei ein paar Tagen Urlaub sind das nur ein paar Euro aber wenn du Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub von 24+ Tagen hast ist das schon ordentlich Geld das du sicher lieber in deiner Tasche hättest.
--- Ende Zitat ---
Wenn er nicht arbeiten muss, dann kriegt er das gleiche Gehalt für gleiche Arbeitsleistung mit und ohne Urlaub.