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Rechtsfragen
neps90:
Und kann sich dann das Urlaubsgeld auszahlen -> somit mehr geld auch wenn steuern drauf berechnet werden
PeterCrouch:
Danke euch allen für die Rückmeldung! Bezüglich dem Anspruch auf Gehalt bin ich mir unsicher, da vertraglich keine Mindestarbeitszeit festgelegt ist. Wisst ihr was dazu?
White:
Andere Frage: War die Kündigung überhaupt schriftlich? Welche Gründe wurden in der Kündigung angegeben?
Mir kommt das so vor, als wolle man einfach jemanden, der (wie fast alle Studenten) keine Ahnung vom Arbeitsrecht hat - denn das wird im Studium in der Regel nicht behandelt, während das alle Azubis in der Berufsschule machen, möglichst einfach loswerden.
Ich habe heute mit ner Expertin über deinen Fall gesprochen, die hat sich erstmal kaputt gelacht wegen der Gründe, die du angeführt hast...
Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber gilt (bei Betriebszugehörigkeit ab 6 Monaten, weiß nicht ob das bei dir gegeben ist)
-Frist bei Beschäftigung unter 2 Jahren 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende - das wurde eingehalten.
-Kündigung muss schriftlich (das gilt auch bei unter 6 Monaten Zugehörigkeit) und mit Angabe von Gründen erfolgen. Die von dir genannten Gründe sind keine Kündigungsgründe.
--> Muss in der Person (fehlende Eignung, schlechte Leistung, oft krank, Alki) oder dem Verhalten (unberechtigte Krankmeldung, Störung des Betriebsfriedens, Unpünktlichkeit) des Arbeitnehmer oder betrieblich (Rationalisierung, Auftragsmangel...) begründet sein. Bei den beiden Erstgenannten Punkten ist außerdem. Soltle das ncith der Fall sein, kann von dir innerhalb einer Woche Einspruch beim Betriebsrat eingelegt werden.
-Falls es einen Betriebsrat gibt, muss dieser angehört werden, bevor die Kündigung ausgesprochen wird. Geschieht das nicht, ist die Kündigung nichtig.
-Als Arbeitnehmer hast du 3 Wochen Zeit Klage beim ARbeitsgericht einzureichen, die die Rechtmäßigket der Kündigung feststellen sollen, sonst gilt die Kündigung als akzeptiert und wirksam, egal welcher Bullshit drin steht.
So ziemlich alles was ich sage steht im Kündigungsschutzgesetz, aber das greift erst, wenn die 6 Monate Betriebszugehörigkeit erreicht sind.
Wenn du mir mehr Infos gibst, also Dauer der Probezeit, seit wann du in dem Laden bist, Kündigung schriftlich und welche Gründe in der Kündigung standen usw. kann ich sie gerne nochmal fragen, wie es in deinem konkreten Fall aussieht, die hat da Spaß dran. Natürlich auch was mit dem Gehalt ist. Ihr Aussage unter normaler Annahme war natürlich, dass du weiter bezahlt werden musst und dir dein anteiliger Urlaub ausgezahlt werden muss.
PeterCrouch:
Oh wow vielen Dank dafür.
Ich war auf den Tag genau 1 Monat und 3 Tage im Unternehmen mit einer Probezeit von einem Monat. Die Kündigung erfolgte mündlich und schriftlich. Den Empfang des Kündigungsschreibens musste ich unterschreiben. In der Kündigung ist kein Grund festgelegt. Es steht lediglich drin, dass das Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum 30.06. gekündigt wird. Letztendlich geht es mir jetzt nur noch darum meine Ansprüche geltend zu machen, da ich, selbst wenn ich dies erwirken könnte, unter den Umständen dort sowieso nicht mehr arbeiten möchte.
White:
Okay, mit der Zeit fällt der Passus mit dem Grund glaube ich weg. Ich frage sie mal was du da jetzt erwarten kannst. Im Arbeitsvertrag ist auch keine "Regelarbeitszeit" festgelegt?