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KREA:

Ich würde mich da gern direkt mal einklinken.
Ich habe bei meinem ehemaligen Arbeitgeber die Kündigung innerhalb der Probezeit (aufgrund der Krise) zum 22.04.2020 erhalten. Der Abrechnungszeitraum war vom 20.-19. des Monats. Das Gehalt, dass ich vom 20. März bis 19. April hätte erhalten müssen, kam aber nicht. Den Chef erreiche ich nicht mehr, der geht nicht ans Telefon oder ist nicht anzutreffen.
Meine Abrechnung war ebenso falsch, da der Steuerberater der Firma die Stunden aus dem März komplett nicht aufgelistet hat. Diese Endabrechnung aber wurde der Agentur für Arbeit übermittelt. Eine neue Abrechnung erhalte ich laut der Sekretärin zum nächsten Zeitraum - bisher ist keine da.
Ich habe mir nun eine Frist bis Freitag gesetzt, da das Gehalt ja dann da sein muss, bevor es am Montag (dem 1.) zum Feiertag kommt. Freitag werde ich die Firma also erneut aufsuchen und schauen, dass ich was erreiche.
Alternativlos müsste ich, wenn es hart auf hart kommt, einen Anwalt nehmen, oder?
Das Geld fehlt mir momentan schon sehr, da man aufgrund der aktuellen Lage ja nicht einfach mal nen Monat ohne Gehalt leben kann.

White:

Ich würde mich damit ans Arbeitsamt wenden. Die mögen sowas nämlich auch nicht und können dich sicherlich da beraten.

PeterCrouch:


--- Zitat von: White am 26.Mai 2020, 13:27:36 ---Okay, mit der Zeit fällt der Passus mit dem Grund glaube ich weg. Ich frage sie mal was du da jetzt erwarten kannst. Im Arbeitsvertrag ist auch keine "Regelarbeitszeit" festgelegt?

--- Ende Zitat ---

Nein. Es ist nur von max. 20 Stunden die Rede, da das gesetzlich festgeschrieben ist. Sonst richtet sich die Wochenarbeitszeit nach den Erfordernissen des Betriebs, ohne Anspruch auf Mindestarbeitszeit.

White:

Puh, ich denke da wirst du außer dem 2/12 Urlaubsanspruch, den sie die dann auszahlen müssen wenig Chancen, haben. Ich habe ihr ne Mail geschrieben und sage bescheid, wenn sie antwortet.

Leland Gaunt:


--- Zitat von: kREATJV am 26.Mai 2020, 13:49:24 ---Ich würde mich da gern direkt mal einklinken.
Ich habe bei meinem ehemaligen Arbeitgeber die Kündigung innerhalb der Probezeit (aufgrund der Krise) zum 22.04.2020 erhalten. Der Abrechnungszeitraum war vom 20.-19. des Monats. Das Gehalt, dass ich vom 20. März bis 19. April hätte erhalten müssen, kam aber nicht. Den Chef erreiche ich nicht mehr, der geht nicht ans Telefon oder ist nicht anzutreffen.
Meine Abrechnung war ebenso falsch, da der Steuerberater der Firma die Stunden aus dem März komplett nicht aufgelistet hat. Diese Endabrechnung aber wurde der Agentur für Arbeit übermittelt. Eine neue Abrechnung erhalte ich laut der Sekretärin zum nächsten Zeitraum - bisher ist keine da.
Ich habe mir nun eine Frist bis Freitag gesetzt, da das Gehalt ja dann da sein muss, bevor es am Montag (dem 1.) zum Feiertag kommt. Freitag werde ich die Firma also erneut aufsuchen und schauen, dass ich was erreiche.
Alternativlos müsste ich, wenn es hart auf hart kommt, einen Anwalt nehmen, oder?
Das Geld fehlt mir momentan schon sehr, da man aufgrund der aktuellen Lage ja nicht einfach mal nen Monat ohne Gehalt leben kann.

--- Ende Zitat ---

Setze eher deinem Arbeitgeber die Frist bis zum xx.xx.xxxx  die korrekte Abrechnung zu erstellen und zu überweisen, um dann, bei nicht Erfüllung, rechtlichen Schritte folgen zu lassen.

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