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Maddux:


--- Zitat von: brandgefährlich am 28.Oktober 2020, 19:07:57 ---
--- Zitat von: Maddux am 28.Oktober 2020, 16:17:06 ---
--- Zitat von: brandgefährlich am 28.Oktober 2020, 15:28:35 ---Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...

--- Ende Zitat ---
Sie werden wohl ein Schreiben des derzeitigen Arbeitgebers fordern in dem der die Kündigung zur Kenntnis nimmt. So ein Schreiben sollte man sich vom Arbeitgeber auch immer ausstellen lassen damit später nicht behauptet werden kann das keine Kündigung vorliegen würde.

--- Ende Zitat ---

Aber was soll das Theater?

Ich kann doch nicht ernsthaft verlangen, dass jemand seine Stelle kündigt, ohne dass ich ihm zusichere, dass ich ihn einstelle. Und das ist erst zu 100% sicher, wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Über das Startdatum muss man sich dann einig werden.
Wir schreiben dann eine "Vertragsstrafe bei Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses" in den Arbeitsvertrag und wenn der neue Arbeitnehmer dann seine alte Stelle nicht rechtzeitig kündigt und doch nicht pünktlich anfangen kann, muss er damit zurecht kommen.
Kam aber auch noch nie vor, dass man das mal einfordern musste.

--- Ende Zitat ---

Wie gesagt hängt das stark davon ab wie der Vorvertrag ausgestaltet ist. Wenn darin die ganzen Punkte wie Gehalt, Urlaub, Arbeitsantritt etc aufgelistet sind hat er schon einen Arbeitsvertrag der halt nur noch durch einen richtigen Arbeitsvertrag ersetzt werden muss. Ich hatte es auch mal das man mir nach dem Vorstellungsgespräch einen "Vorvertrag" ausgestellt hat in dem die ganzen Punkte standen und der richtige Arbeitsvertrag wurde unterschrieben als ich schon fast 6 Wochen dort gearbeitet hatte. Alles kein Problem so lange im Vorvertrag die wichtigen Punkte geregelt sind.
Aber es gibt eben auch immer mal wieder unseriöse Firmen die nur eine Absichtserklärung das man gerne einstellen würde aushändigen, gerne auch mit Formulierungen wie "unter Vorbehalt" oder "nach abschließender Prüfung". Wenn in dem Vorvertrag keine Zahlen stehen hat man nichts worauf man die Firma juristisch festnageln könnte.



neps90:


--- Zitat von: Maddux am 28.Oktober 2020, 19:36:33 ---
--- Zitat von: brandgefährlich am 28.Oktober 2020, 19:07:57 ---
--- Zitat von: Maddux am 28.Oktober 2020, 16:17:06 ---
--- Zitat von: brandgefährlich am 28.Oktober 2020, 15:28:35 ---Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...

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Sie werden wohl ein Schreiben des derzeitigen Arbeitgebers fordern in dem der die Kündigung zur Kenntnis nimmt. So ein Schreiben sollte man sich vom Arbeitgeber auch immer ausstellen lassen damit später nicht behauptet werden kann das keine Kündigung vorliegen würde.

--- Ende Zitat ---

Aber was soll das Theater?

Ich kann doch nicht ernsthaft verlangen, dass jemand seine Stelle kündigt, ohne dass ich ihm zusichere, dass ich ihn einstelle. Und das ist erst zu 100% sicher, wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Über das Startdatum muss man sich dann einig werden.
Wir schreiben dann eine "Vertragsstrafe bei Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses" in den Arbeitsvertrag und wenn der neue Arbeitnehmer dann seine alte Stelle nicht rechtzeitig kündigt und doch nicht pünktlich anfangen kann, muss er damit zurecht kommen.
Kam aber auch noch nie vor, dass man das mal einfordern musste.

--- Ende Zitat ---

Wie gesagt hängt das stark davon ab wie der Vorvertrag ausgestaltet ist. Wenn darin die ganzen Punkte wie Gehalt, Urlaub, Arbeitsantritt etc aufgelistet sind hat er schon einen Arbeitsvertrag der halt nur noch durch einen richtigen Arbeitsvertrag ersetzt werden muss. Ich hatte es auch mal das man mir nach dem Vorstellungsgespräch einen "Vorvertrag" ausgestellt hat in dem die ganzen Punkte standen und der richtige Arbeitsvertrag wurde unterschrieben als ich schon fast 6 Wochen dort gearbeitet hatte. Alles kein Problem so lange im Vorvertrag die wichtigen Punkte geregelt sind.
Aber es gibt eben auch immer mal wieder unseriöse Firmen die nur eine Absichtserklärung das man gerne einstellen würde aushändigen, gerne auch mit Formulierungen wie "unter Vorbehalt" oder "nach abschließender Prüfung". Wenn in dem Vorvertrag keine Zahlen stehen hat man nichts worauf man die Firma juristisch festnageln könnte.



--- Ende Zitat ---

Naja Gehalt etc ist ja alles schon Verhandelt (und ist auch so festgelegt im Vorvertrag inkl. Benefits, Urlaubsregelung usw die verhandelt wurden) und voraussichtliches Startdatum war der 16. November aber ich sehe halt nicht ein zu kündigen bevor die sich nicht 100% sicher sind dass die mich überhaupt wollen nach diesem Background Check.

Maddux:

Wenn das alles im Vorvertrag drin steht hast du einen Arbeitsvertrag und kannst bedenkenlos kündigen.
So ein Backgroundcheck bezieht sich auch eher darauf ob du nicht auf Social Media irgendwas strafrechtlich relevantes postest und nicht darum ob du mal Bilder davon gepostet hast wie du mit Freunden einen saufen warst. Wobei man nicht jedes Wochenende darüber posten sollte wie man sich ins Nirvana gesoffen hat :)

neps90:

Falls es wen interessiert. Die Gründe weshalb der Background Check nicht schon nach 2 Tagen fertig war, mein ehemaliger Arbeitgeber hat seine Nummer geändert und war nicht erreichbar und mein jetziger Arbeitgeber antwortet auf Anfragen bzgl. Backgroundchecks prinzipiell nicht. Ich habe bei der Backgroundcheckfirma angerufen und die haben mir das mitgeteilt.

Dh. ich werd jetzt meinen jetzigen Job kündigen weil der Backgroundcheck positiv zurückkommen wird und mein Arbeitsvertrag mit der neuen Firma ist jetzt fest unterschrieben, am 30. November gehts los (hab heut extra nochmal nachgefragt)

Rummenigge:

Hallo,

habe eine Frage in Sachen Corona. Wir haben einen Anteil an polnischen Arbeitskräften in unserer Firma tätig. Diese fahren jedes Wochenende zu ihren Familien nach Polen, was ja nun auch zum Risikogebiet gehört. Müssen diese Mitarbeiter sich nach dem Aufenthalt in Polen testen lassen oder in Quarabtäne begeben ? Wie versteht ihr diese
Anordnung?

§ 17 Ein- und Rückreisende (1) 1Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Einreise in einem Risikogebiet nach Absatz 4 aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung, an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. 2Satz 1 gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. 3Den nach Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, verpflichteten Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem eigenen Hausstand angehören.



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