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Henningway:

Sie muss belegen können, dass sie den Unfall dem AG angezeigt hat. Zeugenaussage. Dann ist es die Pflicht des AG, den Unfall der BG zu melden. Unterlässt er das, ist er haftungspflichtig.

karenin:


--- Zitat von: Henningway am 27.April 2023, 12:21:04 ---Sie muss belegen können, dass sie den Unfall dem AG angezeigt hat. Zeugenaussage. Dann ist es die Pflicht des AG, den Unfall der BG zu melden. Unterlässt er das, ist er haftungspflichtig.

--- Ende Zitat ---

Das kann sie, allerdings "nur" per Whatsapp Nachricht (wobei die komplette Kommunikation bei denen darüber läuft). Chat ist wie gesagt auch gesichert.

Zeugenaussage meinst du zum Unfall? Weil die Dame hat nicht gesehen wie sie hinfiel, sondern sie hat dort im Nachhinein geklingelt wg der dreckigen Zeitung, die komplett verschmutzte Kleidung ist der Zeugin aber noch im Bewusstsein (Ich war gestern bei ihr, die weiß es noch sehr genau, war halt auch untypisch). War halt leider sehr früh (kurz vor 5?), dunkel und die Dame ist etwas älter.. Aber immerhin war die sie schon wach (Nichte hat Licht gesehen), sonst hätte sie gar nicht geklingelt sondern nur nen Zettel geschrieben..

Henningway:

Nein, sie muss belegen können, dass sie den Unfall dem AG gemeldet hat. Ein WhatsApp-Chat ist schon mal gut, aber über dessen Rechtssicherheit weiß ich jetzt nicht viel. Wenn sie rechtsschutzversichert ist, dort mal um Abklärung bitten. Alternativ kann sie die BG auch selbst mal kontaktieren.

Kaliumchlorid:

Ein WhatsApp-Chat gilt auch vor Gericht als Beweis.

karenin:

Die BG hat sie schon angeschrieben, da kam nur ein Standardtext zurück mit mehr oder weniger "üblicherweise werden solche Fragen mit dem AG geklärt". Ansonsten wurde auf keine Frage eingegangen.

Wg Rechtsschutz weiß ich grad nicht. Aber evtl die Mutter (wobei sie ü18 ist). Für ne Frage kann ich ja theoretisch auch meine Nutzen oder?

Merci @Kalium, gut zu wissen.

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