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LüddenDu:
Nein, das was du meinst ist das Fernabsatzgesetz (oder wie es derzeit heissen mag).
Pauschal also nicht.

Edit:
Schliesse aber mal eine Frage an.

Ich habe bei eBay etwas verkauft, es wurde via Paypal bezahlt und ich habe es als Päckchen bei DHL verschickt.
Nun hat die Käuferin vom Käuferschutz gebrauch gemacht. Angeblich ist das Päckchen nicht angekommen. Ein Nachforschungsantrag hat nix ergeben.
Auf mich wirkte die Verkäuferin so, als hätte sie das Paket sehr wohl bekommen und ist nur darauf aus, dass Geld wieder zu erhalten. Sie hat nämlich direkt einen Fall eröffnet nach wenigen Tagen, als ich sie bat, sich an Tag x nochmal zu melden kam nix mehr.

Ich denke ich habe kaum eine Chance, aber wollte mal hören was hier gesagt wird. Vielleicht hat damit ja jemand Erfahrungen gemacht.

Auf jeden Fall schicke ich nur noch via Hermes. Da sind auch Päckchen nachverfolgbar, versichert und günstiger :)
DVNO:

--- Zitat von: Louis am 15.Januar 2013, 08:15:17 ---
--- Zitat von: Feno am 14.Januar 2013, 23:42:46 ---Da der andere Thread zu ist, mache ich halt nen neuen auf, wollte keinen Mod deswegen belästigen...die haben sonst schon nichts genug zu tun :P

Hoffe jetzt mal, das schweizerische Recht unterscheided sich da nicht allzusehr vom Deutschen...vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

--- Ende Zitat ---

1.) Google mal den Namen dieser Firma, die dir da geschrieben hat, und schau nach, ob sie auf einschlägigen Seiten von betrügerischen Firmen oder Verbraucherschutzverbänden auftaucht.

2.) Im Internet abgeschlossene Verträge solcher Art sind ganz generell allgemein nicht rechtskräftig. Die Ratschläge verschiedener Juristen und Verbände sind da unterschiedlich. Die einen sagen, man solle das einfach ignorieren, weil man mit einer Antwort nur beweist, dass man prinzipiell empfänglich für solche Betrugsversuche ist, die anderen vertreten die Auffassung, es sei besser, zumindest einmalig Einspruch zu erheben. Prinzipiell musst du erst dann reagieren, wenn dir ein offizielles Gericht eine Vorladung schickt. Bis dahin liegt die Beweispflicht bei jener Firma. Selbst im Falle einer Gerichtsverhandlung müsste die Firma nachweisen, dass ein Vertragsabschluss auf ordentlichem Weg zustande gekommen ist. Das ist in den meisten Fällen für die Summen, um die es da geht, viel zu viel Aufwand und viel zu teuer.

3.) Umgekehrt ist es aber überhaupt kein Aufwand, Massen-E-Mails mit angeblichen Geldforderungen zu verschicken. Ein Teil davon landet immer in Haushalten, in denen (wie du es selbst ja auch beschreibst) Kinder oder alte Leute leben, bei denen dann plötzlich bang gefragt wird. "Ogott, bist du sicher, dass Klein-Peter/ der alte, schwerhörige Karl-Heinz nicht doch irgendwo draufgeklickt hat!?!". Man darf sich das ruhig so vorstellen, dass sich für solche Betrugsfirmen das Geschäftsmodell lohnt, wenn von 10.000 versandten E-Mails nur 100 Leute zahlen. Deswegen bekommst du im Normalfall solche Aufforderungen auch nur per E-Mail und nie per Post (allein das Porto würde das Geschäft zerstören). Oft folgt übrigens auf den ersten Einspruch eine oder sogar weitere E-Mails in denen alles mögliche angedroht wird, von Inkasso-Firmen über die Schufa oder eben bis zum Prozess. Manchmal schreiben auch angebliche Inkasso-Firmen oder Anwälte oder weiß der Geier... Wenn dir die Firma fischig vorkommt: Alles ignorieren.

4.) Da Rechtsberatung im Internet nicht zulässig ist, solltest du, um sicherzugehen, einfach mal bei einer Verbraucherschutzbehörde deines Vertrauens anrufen. Die sollten im Normalfall gute Ratschläge parat haben, genauso wie Formvorlagen für Antworten, etc.

--- Ende Zitat ---


Bist du juristisch tätig? Ich meine, ich habe schon mal etwas von dir zu so einem Thema gelesen. Dann hätte Konni ja Konkurrenz. ;)
LüddenDu:
Und noch eine Frage. Kann man eine neue Hausnummer beantragen? Wenn ja, wo?

Problem:
Die 152 bei uns in der Straße gibt es dreimal. Einmal ein Einfamilienhaus 152a (noch nicht das Problem) und dann ein Mehrfamilienhaus mit 152 und daneben noch ein Mehrfamilienhaus wieder mit der 152.
Dadurch gehen halt viele Paketzusteller immer nur zu der "einen" 152 und vermerken dann einfach "Empäfnger" nicht bekannt. Die Paketdienste meinen man solle dazu schreiben wo genau es ist. Nur wie soll man das bitte machen? Strasse 152 in dem gelben Gebäude? Kann es ja irgendwie nicht sein.
Einfacher wäre ja einfach den Mehrfamilienhäusern ein b und c zu verpassen.
smedhult:

--- Zitat von: LüddenDu am 06.Februar 2013, 17:28:03 ---Und noch eine Frage. Kann man eine neue Hausnummer beantragen? Wenn ja, wo?

--- Ende Zitat ---

Wende dich mal an dein Katasteramt in deiner Kommune.
Feno:
Uff, hatte ich ganz vergessen...nachträglich, wenn auch viel zu spät, vielen Dank an Louis für die ausführliche Antwort :)
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