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kn0xv1lle:

Ich will stark bezweifeln das du bis nächste Woche die Sache geklärt bekommst. Sie wird sich mit Sicherheit quer stellen und dir fehlt die Zeit. Da würde ich meine Bemühungen eher in die Wohnungssuche stecken.
Aber generell ist eine mündliche Zusage bindend, die Frage ist nur ob du das auch beweisen kannst. Aber da sie dir den Mietvertrag zu geschickt hat dürfte es schon sehr eng für sie werden. Die Frage ist nur willst du dir den Stress wirklich antun.

Maddux:

Am besten rufst du mal beim Mieterbund an und lässt dir von dennen sagen was deine Möglichkeiten sind. Die haben solche Fälle täglich und können dir ganz genau sagen wie weiter zu verfahren ist und ob ihr einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen seid, wovon ich ausgehe nachdem was du geschrieben hast.
Ich weis jetzt nicht ob es im Wohnrecht ähnlich ist wie in anderen Sachen das dir deine Vermieterin eine vergleichbare Wohnung besorgen oder zur Verfügung stellen muss und sie evtl Mehrkosten tragen muss aber da kann dir der Mieterbund genaueres dazu sagen.

Ryukage:

So blöd es klingt, ich glaube aber nicht, dass Aufwand und Ertrag passend sind; du musst innerhalb einer Woche eine Wohnung haben? Yay, bis sich da mal was rührt, kann schon eine Weile dauern. Ich sage mal, dass man dich da über den Tisch ziehen wollte. An deiner Stelle würde ich das bisher bezahlte Geld zurückerstattet bekommen wollen und schleunigst zusehen wollen, eine andere Wohnung/WG zu finden. Vielleicht gibt´s ja was in umliegenden Orten. Ist ja schon irgendwie traurig, dass du, deinen Schilderungen zufolge, alles richtig gemacht hast und man dich dennoch hängen lässt.

White:

Abgesehen vom rechtlichen Standpunkt, der hier schon geklärt wurde, würde ich jetzt Folgendes tun.

1. Freund/Mutter/Vater neben dich setzen. Jemanden, der Bereit ist notfalls vor Gericht für dich auszusagen
2. Die Dame anrufen:
Hallo Frau Blubb, hier ist elonlon. Es geht um unser Mißverständnis bezüglich dem Zimmer Sowieso. Ich werde dieses Gespräch aufzeichnen. (Der Zeuge muss gehört haben, dass du dies sagtest und erst dann Schritt 3 statt fand) [Du kannst auch von Anfang an mitschneiden, allerdings wäre erst ab dem Punkt, an dem du sie darauf hinweist der Mitschnitt verwertbar]
3. Mitschnitt an. (Sie kann nein sagen, das ist aber egal, da du sie informiert und nicht gefragt hast. Ihre einzige Möglichkeit dem Mitschnitt zu entkommen ist auflegen)
[Einwurf: Du könntest natürlich auch einfach per Freisprecheinrichtung telefonieren, wenn der Zeuge daneben sitzt. Ich weiß allerdings nicht, ob dann ein Hinweis erfolgen muss]
4. Du schilderst die Situation und alles was geschehen ist aus deiner Sicht anhand der Mails und lässt sie alles bestätigen. Äußert sie sich anders kannst du die Aufzeichnung immer noch wegschmeißen, du hast ja noch die Mails. Du hast kein Interesse an einem Rechtsstreit, aber lässt es nötigenfalls dazu kommen.
5. Falls sie die auch weiterhin nicht einziehen lassen will bietest ihr einen Kompromiss an: Du findest nicht rechtzeitig eine neue Wohnung, deshalb soll sie dich dort wohnen lassen, bis du etwas gefunden hast (Evtl. mit Beteiligung an den Umzugskosten von ihrem Zimmer zu deiner neuen Wohnung danach ihrerseits). Das ist beschissen für dich, das ist beschissen für sie.
6. Sagt sie nein kannst du sie mit den Parapgaphen bewerfen, die du bis dahin hoffentlich zur Hand hast (AStA, Mieterbund) und ihr sagen, dass du solange du keine Wohnung hast du jeden Tag über 100 € Reisekosten (in dem Fall wärest du aber mit einer Pension oder Ähnlichem besser beraten) hast, die du (zumindest Teilweise) von ihr fordern wirst.

Also so würde ich es machen. Allerdings musst du auch Fingerspitzengefühl haben. Es kann sein, dass man an einen Punkt kommt, an dem das Gespräch besser beendet wird.
Ich kann dir nciht sagen, ob das ein guter Rat ist, aber so würde ich es wie gesagt angehen. Unsere Rechtsexperten hier können sicher etwas dazu sagen. Jedenfalls denke ich, dass es besser ist, als sie gleich mit einem Schreiben vom Anwalt zu konfrontieren.

Maddux:

White hat schon Recht bezüglich einen Zeugen nebendran sitzen zu haben. Wenn es zu einem Rechtsstreit oä kommen sollte steht dann nicht Aussage gegen Aussage und du musst deinem Gesprächspartner auch nicht sagen das noch jemand neben dir sitzt. Würde ich auch nicht tun da es, genau wie die Bitte das Gespräch aufzeichnen zu dürfen, das Gespräch von Anfang an vergiften kann. Dein Gesprächspartner bekommt so schnell den Eindruck das du unbedingt etwas gegen ihn in der Hand haben willst und dann wird es schwer eine Lösung zu finden.

Es ist gesetzlich verboten ein Gespräch ohne Zustimmung aufzuzeichnen, sofern nicht nur deine Stimme aufgenommen wird. Ich will dich jetzt zu nichts anstiften aber eine Lösung wäre das Gespräch ohne Ankündigung aufzuzeichnen, nach dem Telefonat das Ganze zu Papier zu bringen und danach die Aufnahme wieder zu löschen. Die Gesprächsnotiz kann ja dein Zeuge während dem Telefongespräch gemacht haben ;)

Und ruf definitiv vorher beim Mieterbund an und lass dich beraten bevor die unvorbereitet und mit Rechtswissen aus einem Fussballforum bei deiner Vermieterin anrufst. Die können dir genau sagen ob du einen Rechtsanspruch auf die Wohnung oder eine Ersatzwohnung hast, wie schnell sowas normalerweise vonstatten geht und ob es sich bei deiner Vermieterin nicht evtl um eine mögliche Betrügerin handelt. Mir kommt es schon etwas komisch vor das dir die Wohnung zugesagt wird und nach Überweisung der Kaution die Wohnung plötzlich doch nichtmehr zu haben ist.

Ich habe gerade mal nachgeschaut und der Mieterbund verlangt von Nichtmitgliedern für die Onlinerechtsberatung einmalig 25€ und bei der Telefonrechtsberatung 2€ pro Minute. Eine andere Option wäre es einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt zu suchen der kostenlose Erstberatungen anbietet.

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