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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 265031 mal)

Leland Gaunt

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1280 am: 09.November 2020, 22:02:12 »

Arbeitsrecht, Situation Kurzarbeit.
2 MA arbeiten in 2 überlappenden Schichten, einer von 8-14h und der andere von 11-17h.
Darf die GL nun festlegen, dass die MA jeweils in ihren Schichten bleiben (bisher wurde wochenweise gewechselt)?
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Henningway

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1281 am: 10.November 2020, 09:37:17 »

In meinem Bereich ist es so, dass - so lange keine arbeitsvertraglichen, anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden - der Geschäftsleiter das volle Recht über die Einteilung der Mitarbeiter hat. Dazu müsste man das Bundesarbeitszeitgesetz befragen.
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Ensimismado

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1282 am: 10.November 2020, 09:57:41 »

Ich habe mit Arbeitsrecht nur am Rande zu tun, daher keine Gewähr, aber Henning müsste Recht haben: Grundsätzlich hat der Arbeitgeber qua Weisungsrecht die Möglichkeit, das eigenständig festzulegen, wenn (!) es nicht arbeitsvertraglich anders fixiert wurde. Das können auch nachträglich getroffene und schriftlich festgehaltene Bestimmungen sein, die so zu interpretieren sind, dass sie als Bestandteil des Vertrages aufgefasst werden und durch konkludentes Handeln akzeptiert wurden. Beispielsweise die schriftliche Weisung des Arbeitgebers, die geänderten Arbeitszeiten zur Kenntnis zu nehmen und zum Vertrag hinzuzufügen - hier reicht es, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit demgemäß aufnimmt und nicht widerspricht. Eine solche Bestimmung kann meines Wissens dann nicht einfach rückgängig gemacht werden.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1283 am: 06.Januar 2021, 08:28:01 »

Arbeitsrecht, Situation Kurzarbeit.
2 MA arbeiten in 2 überlappenden Schichten, einer von 8-14h und der andere von 11-17h.
Darf die GL nun festlegen, dass die MA jeweils in ihren Schichten bleiben (bisher wurde wochenweise gewechselt)?

ja darf er , da die GL festlegt wann du die 8 Std zu leisten hast (innerhalb der geregelten Arbeitszeit für deinen Beruf)
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Leland Gaunt

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1284 am: 06.Januar 2021, 12:58:40 »

Arbeitsrecht, Situation Kurzarbeit.
2 MA arbeiten in 2 überlappenden Schichten, einer von 8-14h und der andere von 11-17h.
Darf die GL nun festlegen, dass die MA jeweils in ihren Schichten bleiben (bisher wurde wochenweise gewechselt)?

ja darf er , da die GL festlegt wann du die 8 Std zu leisten hast (innerhalb der geregelten Arbeitszeit für deinen Beruf)

Okay, aber mit Gleichstellung bzw. Gleichbehandlung ist ja dann auch nicht weit her, wenn man das "einfach so" unbegründet festlegen kann, meiner Meinung nach.
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Guddy-Ortega

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1285 am: 09.Januar 2023, 13:25:41 »

Leute, ich habe eine kurze Frage zum Thema Instandsetzung/energetische Sanierung.

Wir haben ein Fenster im Kinderzimmer, durch das ein, unser Meinung nach, recht offensichtlicher Luftzug ins Zimmer kommt. Eine Kältebrücke lässt sich per Wärmebild recht leicht nachweisen.

Wir haben es beim Vermieter moniert und um Austausch gebeten. Der Vermieter hat erklärt, dass es sich dann um eine energetische Sanierung handeln würde und er die Kosten auf uns umlegen würde. Bei den offensichtlichen Mängeln und der Tatsache, dass das Fenster dieses Jahr seinen 50sten Geburtstag feiert, halten wir das für Quatsch.

Wir haben ansonsten ein gutes Verhältnis zum Vermieter und ich will nicht unbedingt ein rechtliches Fass aufmachen.

Hatte jemand so was schon und wie sollten wir vorgehen um den Mangel am Fenster nachzuweisen?
« Letzte Änderung: 09.Januar 2023, 13:27:17 von Guddy-Ortega »
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kn0xv1lle

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1286 am: 09.Januar 2023, 14:17:01 »

Leute, ich habe eine kurze Frage zum Thema Instandsetzung/energetische Sanierung.

Wir haben ein Fenster im Kinderzimmer, durch das ein, unser Meinung nach, recht offensichtlicher Luftzug ins Zimmer kommt. Eine Kältebrücke lässt sich per Wärmebild recht leicht nachweisen.

Wir haben es beim Vermieter moniert und um Austausch gebeten. Der Vermieter hat erklärt, dass es sich dann um eine energetische Sanierung handeln würde und er die Kosten auf uns umlegen würde. Bei den offensichtlichen Mängeln und der Tatsache, dass das Fenster dieses Jahr seinen 50sten Geburtstag feiert, halten wir das für Quatsch.

Wir haben ansonsten ein gutes Verhältnis zum Vermieter und ich will nicht unbedingt ein rechtliches Fass aufmachen.

Hatte jemand so was schon und wie sollten wir vorgehen um den Mangel am Fenster nachzuweisen?

Ich zitiere mal
Zitat
Im Gegenzug darf der Vermieter allerdings auch nicht ohne weiteres die Miete erhöhen, nur weil er die Fenster austauscht. Eine Erhöhung hängt vielmehr von der Frage ab, ob es sich bei dem Fenstertausch um eine Instandhaltungs- oder eine Modernisierungsmaßnahme handelt. Da bei einem Austausch von Fenstern natürlich immer moderne Fenster gewählt werden, sind die Grenzen von Instandhaltung und Modernisierung fließend. Denn es ist immer von einer Verbesserung der Energieeffizienz auszugehen. Werden die Fenster allerdings deswegen getauscht, weil sie defekt sind, ist eher von einer Instandhaltungsmaßnahme auszugehen. Auch diese Frage hängt immer vom Einzelfall ab.

Meine persönliche Meinung das ganze dürfte schwierig sein wenn der Vermieter jetzt schon versucht die Kosten auf euch umzulegen. Von der Tatsache her gibt es bereits Urteile die besagen, dass Zugluft durchaus ein Mietmangel ist und somit dürfte das ganze nicht als Energetische Modernisierungsmaßnahme gelten, wenn solch ein Mangel vorliegt. Angaben ohne Gewähr.  ;D
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karenin

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1287 am: 27.April 2023, 09:27:50 »

Moin, bin auch mal wieder da :D

Hätte ne Frage zu Berufsgenossenschaft/Arbeitsunfall.

Meine Nichte trägt morgens Tageszeitungen aus. Dabei ist sie hingefallen und ihre Brille ist hin. Das war am 5 Januar. Sie hat das einen Tag später beim AG angezeigt und dabei explizit die Brille erwähnt, und dann 5 Tage später ausdrücklich nachgefragt wie das mit der Übernahme der Brille läuft. Sie ging nicht zum Arzt (keinerlei körperlicher Schaden bis auf angeknackster Stolz, soweit ich verstehe wäre ein Arztbesuch für die BG auch nur interessant wenn sie länger als 3 Tage ausgefallen wäre). Allerdings hat sie bei einem Kunden geklingelt weil die Zeitung dreckig wurde, also potentieller Zeuge (ich weiß allerdings nicht ob die Brille dabei erwähnt wurde).

Der AG weigert sich schlicht das ganze als BG Fall anzuerkennen (hat auch erstmal 2 Monate verstreichen lassen bis er was dazu gesagt hat), und jetzt fordert er von ihr ein Ärztliches Attest sowie eine Kopie der Anzeige bei der BG die sie hätte machen müssen (??? das ist doch quatsch oder? bei allem was ich gelesen habe, ist es Aufgabe des AG das anzuzeigen).

Es sieht mir danach aus als ob der Gebietsleiter für ihren Bezirk nicht in die Puschen kam und es jetzt zu spät ist, und der seine Arbeit auf sie abwälzen will um fein raus zu sein oder? Angeboten wurde ihr nämlich das "ein Teil übernommen wird", 4 Monate später..

Weiß da zufällig jemand was dazu, und wie geht man am Besten vor? (Anwalt? BG anschreiben? Innerbetrieblich irgendwas?)
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1288 am: 27.April 2023, 10:11:12 »

Ich kann dir zumindest sagen, dass durch einen anerkannten Arbeitsunfall zu Schaden gekommene Brillen, explizit als Hilfsmittel durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind.
Schlecht war natürlich, dass deine Nichte nicht zum Arzt ist. Es ist sogar ein spezieller Arzt erforderlich. Ein sogenannter Durchgangsarzt. Ohne dass dies erfolgte, wird's schwierig. Vorallem nachdem der Laden "so klug war" genug Zeit verstreichen zu lassen.

karenin

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1289 am: 27.April 2023, 10:25:51 »

Also keine Chance ohne Arzt? Vllt eher in die Richtung das der seiner Arbeit nicht nachkam und sie von der Firma was fordern kann?

Sie hat Bilder des Unfalls, Chat und jegliche (nicht telefonische) Kommunikation wurde gespeichert, der Zeuge. Und stand jetzt wäre sie bereit verbrannte Erde zu hinterlassen und da aufzuhören.
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Henningway

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1290 am: 27.April 2023, 12:21:04 »

Sie muss belegen können, dass sie den Unfall dem AG angezeigt hat. Zeugenaussage. Dann ist es die Pflicht des AG, den Unfall der BG zu melden. Unterlässt er das, ist er haftungspflichtig.
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karenin

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1291 am: 27.April 2023, 14:08:34 »

Sie muss belegen können, dass sie den Unfall dem AG angezeigt hat. Zeugenaussage. Dann ist es die Pflicht des AG, den Unfall der BG zu melden. Unterlässt er das, ist er haftungspflichtig.

Das kann sie, allerdings "nur" per Whatsapp Nachricht (wobei die komplette Kommunikation bei denen darüber läuft). Chat ist wie gesagt auch gesichert.

Zeugenaussage meinst du zum Unfall? Weil die Dame hat nicht gesehen wie sie hinfiel, sondern sie hat dort im Nachhinein geklingelt wg der dreckigen Zeitung, die komplett verschmutzte Kleidung ist der Zeugin aber noch im Bewusstsein (Ich war gestern bei ihr, die weiß es noch sehr genau, war halt auch untypisch). War halt leider sehr früh (kurz vor 5?), dunkel und die Dame ist etwas älter.. Aber immerhin war die sie schon wach (Nichte hat Licht gesehen), sonst hätte sie gar nicht geklingelt sondern nur nen Zettel geschrieben..
« Letzte Änderung: 27.April 2023, 16:00:04 von karenin »
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Henningway

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1292 am: 27.April 2023, 15:26:23 »

Nein, sie muss belegen können, dass sie den Unfall dem AG gemeldet hat. Ein WhatsApp-Chat ist schon mal gut, aber über dessen Rechtssicherheit weiß ich jetzt nicht viel. Wenn sie rechtsschutzversichert ist, dort mal um Abklärung bitten. Alternativ kann sie die BG auch selbst mal kontaktieren.
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Kaliumchlorid

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1293 am: 27.April 2023, 15:29:36 »

Ein WhatsApp-Chat gilt auch vor Gericht als Beweis.
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karenin

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1294 am: 27.April 2023, 16:38:30 »

Die BG hat sie schon angeschrieben, da kam nur ein Standardtext zurück mit mehr oder weniger "üblicherweise werden solche Fragen mit dem AG geklärt". Ansonsten wurde auf keine Frage eingegangen.

Wg Rechtsschutz weiß ich grad nicht. Aber evtl die Mutter (wobei sie ü18 ist). Für ne Frage kann ich ja theoretisch auch meine Nutzen oder?

Merci @Kalium, gut zu wissen.
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Henningway

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1295 am: 28.April 2023, 11:27:16 »

Wenn die Mutter den Fall bei der Rechtschutz schildert, als wäre es ihr eigener, ja ;) Und: die Rechtschutzversicherung muss speziell für solche Fälle abgeschlossen worden sein.
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Muffi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1296 am: 28.April 2023, 11:33:26 »

Kommt das nicht auch auf die "Art" der Rechtschutzversicherung an? Bei mir bspw. ist meine Frau mitversichert und natürlich die minderjährigen Kinder im Haushalt.
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karenin

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1297 am: 28.April 2023, 13:42:00 »

Uff ich dachte die kann man einfach für alle möglichen rechtliche Belange (solange Privat und nicht Firma) benutzen. Wüsste nichtmal für was genau meine gilt :D
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Henningway

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1298 am: 28.April 2023, 14:22:10 »

Nein, meistens schließt Du bestimmte Rechtsfelder ab. Verkehrsrecht, Berufsrecht, Familienrecht usw.
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Joe Hennessy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1299 am: 29.April 2023, 15:40:45 »

Ich würde mir bei Advocado ne kostenlose Ersteinschätzung holen. Die hat bei mir schon in 2 Fällen gereicht, um den jeweiligen Beteiligten zu überzeugen, dass das unschön für ihn enden kann.
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