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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 268089 mal)

Kaestorfer

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #380 am: 05.Mai 2015, 21:03:20 »

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies die normale Vorgehensweise bei Kabeldeutschland ist. Für mich hört sich das so an, als wäre der Mitarbeiter auf die Provision für den Abschluss scharf gewesen. Normalerweise läuft der Vertrag ohne Änderung der Laufzeit und Vertragsbedingungen nach Umzug am neuen Standort weiter, sofern dieser versorgt werden kann. Ich würde auch auf eine schriftliche Bestätigung des Vorgehens bestehen, sonst steht ihr hinterher mit 2 Verträgen dar.

Ok. Dann werde ich dies nochmal beantragen. Bei KD gibt es Umzugskosten die man verrechnen will, wenn der Vertrag weiterlaufen soll.

Vielleicht liegt es daran? Wir möchten gerne nun auch TV dabei haben. Mussten wir bis dato nicht zahlen, da dies in den Nebenkosten enthalten war. Nun brauchen wir sowieso einen neuen Vertrag. Ändert dies etwas?

Vermutlich hat Kabel Deutschland einen Vertrag mit dem Vermieter über Fernsehen für alle Mietwohnungen, so dass diese Leistung in eurem Vertrag damit nicht umfasst wäre. Es sollte aber in euren Vertragsunterlagen stehen, zu welchen Leistungen sich KD verpflichtet hat. Ob ihr zwingend einen neuen Vertrag braucht, hängt wohl auch damit zusammen, ob KD Fernsehen auch einzeln anbietet. In dem Fall wäre es zumindest theoretisch denkbar das in einem neuen Vertrag zu bestellen und den alten über Internet und Telefon (?) weiterlaufen zu lassen.

In der Regel dürften die Angebote aber jedenfalls so gestaltet sein, dass Fernsehen+Telefon+Internet am günstigsten ist, so dass sich ein neuer Vertrag wohl wirklich lohnen dürfte. Außerdem würde dann eine womöglich anfallende Umzugspauschale entfallen und ihr hättet alle Leistungen in einem Vertrag. Zumindest wenn ihr ohnehin KD behalten wolltet, erscheint mir das daher als bestes Vorgehen. Trotzdem würde ich mir unbedingt nochmal schriftlich bestätigen lassen, dass der alte Vertrag mit Abschluss des neuen hinfällig wird und keine Verpflichtungen mehr begründet.

Ja genau so schaut es aus. Schriftlich sollte s diese Woche eigentlich verschickt werden. Und auch ein Termin mit dem Techniker für die neue Wohnung sollte gemacht werden. Gut, die Woche ist ja noch jung ...

Kaestorfer

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #381 am: 06.Mai 2015, 08:37:39 »

Also gestern hat meine Freundin nochmal mit KD telefoniert. Ich glaube insgesamt eineinhalb Stunden wurde sie weitergereicht usw. bis endlich mal ein fähiger Mitarbeiter zur Stelle war. Der MA, der uns das Angebot am Telefon fertig gemacht hat war wohl wirklich nur auf seine Provision kurz vor Feierabend aus. Er hat wohl bereits die gesamte Hardware und Briefe etc. an die neue Adresse geschickt, die aber erst ab dem kommenden Wochenende bezogen wird. Wir sollten nun ein Schreiben aufsetzen mit der sofortigen Kündigung und auf die Kulanz von KD hoffen, da wir ja weiterhin Kunde bleiben mit dem neuen Vertrag. Ansonsten würden wir wohl erstmal nur TV dazu buchen zum Vertrag und den alten Vertrag mitnehmen und im September uns dann etwas neues suchen. Schwierig und nervig alles. Aber daraus kann man auch seine Lehren ziehen.

Tony Cottee

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #382 am: 06.Mai 2015, 13:47:04 »

Würde bei mir in jedem Fall dazu führen, dass ich mir einen anderen Anbieter suche...
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #383 am: 06.Mai 2015, 13:48:25 »

Satelittenschüssel und Telefon/Internet sonstwo ;)
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Kaestorfer

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #384 am: 06.Mai 2015, 13:51:28 »

Satelittenschüssel und Telefon/Internet sonstwo ;)

Auch mit Mehrkosten verbunden und ich könnte später meine Unibox nicht mitnehmen, auf die ich durch mein Home-Streaming nicht verzichten möchte.

Tja - ich habe es sonst auch immer lieber in den Shop zu gehen. Am Telefon ist halt immer so eine Sache. Oder man hat einen Neuvertrag und keine weiteren Probleme. Das hätte es auch gelöst. ;)

White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #385 am: 13.Mai 2015, 11:14:02 »

Nochmal zur PayPal-Geschichte:
Hab die Inkassofritzen auf 50,- Euro runter gehandeelt, mehr war ledier nicht zu machen. Um eventuellem Ärger zu entgehen bezahl ichs halt.
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Zuzu

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #386 am: 13.Mai 2015, 14:46:50 »

Mal eine kleine Frage zum Thema Arbeitsrecht:

Unser Chef kam eben an, 1,5 Stunden vor Feierabend und eröffnete uns Mitarbeitern, dass am Freitag das Büro geschlossen ist und wir alle einen Tag Urlaub abgezogen bekommen.
Dazu muss man wissen, dass wir freitags nur 5 Stunden arbeiten, aber immer einen vollen Arbeitstag abgezogen bekommen, wenn wir Urlaub machen. Also machen wir alle 8 Stunden Urlaub, bekommen aber nur 5 Stunden frei. Prinzipiell in Ordnung, ist eben eine Regelung, damit nicht ständig freitags ein halber Tag Urlaub genommen wird. ist ja auch okay.
Die Begründung des Chefs: Weil ich das Büro zu haben möchte. Unser Chef ist einer von der Sorte, die irgendwann morgens kommen wie sie wollen und gehen wie sie kommen. Wir arbeiten zu 95% selbstständig, brauchen den Chef nur gelegentlich für eine Unterschrift. Es macht also keinen Unterschied, ob der Chef am Freitag freihaben möchte oder nicht.

Darf er uns einfach ohne vernünftige Begründung und derart kurzfristig Urlaub aufbrummen?
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #387 am: 13.Mai 2015, 15:05:25 »

Zitat
Wie viel Betriebsferien sind rechtens?

Den Urlaubswünschen der Mitarbeiter muss – sofern kein dringender betrieblicher Grund vorliegt – entsprochen werden (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Chef ebenfalls nicht einfach spontan Betriebsferien anordnen kann. Mögliche Argumente für die Anordnung von Betriebsurlaub können sein, dass die Lieferanten über die Feiertage ebenfalls nicht arbeiten, dass es zwischen den Jahren nahezu keine Kundenfrequenz gibt, oder aber, dass der Betrieb nur gewährleistet ist, so lange der Chef selbst da ist – wie etwa der Arzt in seiner Praxis. „Grundsätzlich gilt: Der Betrieb kann über höchstens drei Fünftel des Jahresurlaubs verfügen – wann und wie er die restlichen Tage nehmen möchte, das muss dem Mitarbeiter überlassen werden (BAG, Az: 1 ABR 79/92)“, so die D.A.S.-Rechtsexpertin.

Formalien statt Willkür

Der Betriebsurlaub kann nicht willkürlich beschlossen werden, es gelten vielmehr klare formelle Kriterien. Dazu gehört beispielsweise, dass der Urlaub der Mitarbeiter grundsätzlich im Rahmen eines jeden einzelnen Arbeitsvertrages oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. „Unabdingbar ist zudem, dass die Betriebsferien in die Schulferien fallen – sonst wären Eltern benachteiligt“, betont die D.A.S.-Juristin. „Außerdem muss der Betriebsurlaub bereits zu Beginn des Urlaubsjahres festgelegt sein, so dass die Mitarbeiter Planungssicherheit haben."

Falls es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, hat dieser ein Mitspracherecht. „Betriebsferien sind nämlich immer mitbestimmungspflichtig und sollten in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Sie kann auch vorsehen, dass die Firma aufgrund von Auftragsmangel Urlaub anordnen kann.“ In der Betriebsvereinbarung muss im Vorhinein konkret der Grund für die freien Tage sowie deren Anzahl festgelegt werden. Fehlen solche konkreten Angaben und wird zum Beispiel nur vereinbart, dass der Arbeitnehmer bei Auftragsmangel bezahlten oder unbezahlten Urlaub einbringen muss, ist diese Absprache unwirksam (LAG Nürnberg, 6 Sa 111/06), da sie das Betriebsrisiko auf den Arbeitnehmer abwälzt."

Quelle
« Letzte Änderung: 13.Mai 2015, 15:08:46 von GameCrasher »
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #388 am: 13.Mai 2015, 17:45:48 »

Und wer sagts ihm jetzt? XD
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Cooke

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #389 am: 13.Mai 2015, 18:31:25 »

So einfach wie von GameCrasher dargestellt, ist es indes nicht. Der erste Abschnitt trifft zu, der zweite ist umstritten (Betriebsurlaub muss mMn nicht immer zu Beginn des Urlaubsjahres festgelegt sein), und der dritte Abschnitt zeigt einem den besten Ansprechpartner: wenn es einen Betriebsrat gibt, dann hingehen und die Angelegenheit über diesen klären lassen. Sollte es keinen geben, könnte man erwägen für die Zukunft einen zu bilden, da dieser die Rechte der Arbeitnehmer viel besser und mit mehr rechtlichen Möglichkeiten vertreten kann als der Einzelne.
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"This one moment when you know you're not a sad story. You are alive, and you stand up and see the lights on the buildings and everything that makes you wonder. And you're listening to that song and that drive with the people you love most in this world. And in this moment I swear, we are infinite."

elonlon

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #390 am: 18.Mai 2015, 21:49:02 »

Hi,

ich habe auch mal ne Frage. Kurz die Geschichte:
Nach nem langen Shopping Tag mit meiner Schwester in Stuttgart mache ich mich auf den Heimweg. Also steig ich in die Bahn nach Metzingen, da ich Student bin und der VVS-Bereich ab 18 Uhr mit dem Studentenausweis umsonst befahren werden kann, dachte ich auch alles in Ordnung.
Nun werde ich kurz vor Metzingen kontrolliert. Da meinte der Kontrolleur, dass der Bereich Bempflingen-Metzingen nicht zum VVS gehört (ein Kumpel meinte gerade dieser Bereich gehört zu gar keiner Zone, weiß nicht ob das stimmt) und ich doch schwarz gefahren sei, weil ja keine Fahrkarte für den Bereich besitze. Man kann in Bempflingen nicht mal aussteigen, bin mir auch gar nicht sicher ob man sich dafür überhaupt eine Karte kaufen kann.

Bin ich im Unrecht? Und wenn ja, wie komme ich dann möglichst günstig aus der Sache raus?
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AndyB

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #391 am: 18.Mai 2015, 22:27:31 »

Das VVS-Netz endet in Bempflingen. Am DB-Automaten kann man DB-Anschlusstickets ab Bempflingen kaufen. (habe ich öfters Richtung Tü so gemacht.)
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #392 am: 18.Mai 2015, 22:35:30 »

Was hat der Kontrolleur gemacht? Deine Daten aufgenommen?
Falls man diese Anschlußtickets am Automaten kaufen kann kannst du höchsten versuchen zu sagen, dass der Automat nicht ging. Ein "der Automat hat meine Karte nciht genommen" hat mir in der fast gleichen Situation den arsch gerettet. Alelrdings hab ich das auch schon dem Kontrolleur gesagt gehabt.
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elonlon

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #393 am: 18.Mai 2015, 23:13:03 »

Also können die tatsächlich verlangen, dass man eine Fahrkarte besitzt, für einen Bereich der nicht angefahren wird? Finde ich nicht fair.

Ja der Kontrolleur hat meine Daten aufgenommen, hat sich dabei nur auf meine Aussage verlassen. Bei der Automaten Ausrede weiß ich, dass man die Automatennummer angeben muss.
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AndyB

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #394 am: 18.Mai 2015, 23:15:30 »

Du bist auf einer Strecke gefahren, die nicht zum Netz gehört. Was ist daran nicht fair, wenn man für diese Strecke ein Ticket kaufen muss? Ob der Zug im letzen Verbundsbahnhof auch hält ist unerheblich.

Edit: Die Strecke Bempflingen-Metzingen gehört übrigens zum Nadlo-Tarifverbund, da man dafür aber auf dem Weg kein Ticket erwerben kann, brauchst du das DB-Anschlussticket.
« Letzte Änderung: 18.Mai 2015, 23:19:14 von AndyB »
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elonlon

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #395 am: 18.Mai 2015, 23:50:39 »

Zuerst weiß ich, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt unso. Ich habe keine Ahnung wo genau welcher Bereich endet. Und wenn dann mitten auf einer Strecke ein neuer Bereich beginnt wo ich nichtmal die Möglichkeit habe um zu reagieren und auszusteigen um meinen Fehler zu beheben, dann finde ich das schon unfair.
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Starkstrom_Energie

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #396 am: 19.Mai 2015, 00:00:40 »

Sagen die Bereichswechsel nicht im Zug durch? Wenn ich von Görlitz nach Dresden fahre, sagen sie immer in Bischofswerda, dass das der letzte Halt im ZVON-Tarifgebiet sei (und andersherum im VVO).
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HaHoHe, Euer Jürgen!

AndyB

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #397 am: 19.Mai 2015, 00:06:55 »

Wer alleine mit der Bahn fahren kann, sollte auch in der Lage sein sich ein korrektes Ticket zu lösen.  ::)
Ist man sich nicht sicher gibt es immernoch Schalter.
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elonlon

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #398 am: 19.Mai 2015, 00:08:34 »

Nein machen sie bei uns nicht.

Bist du dir sicher, dass Bempflingen zum Naldo gehört? Ich habe gegoogelt und habe jezt nur ältere Quellen gefunden, in denen es heißt dass Bempflingen ein eigenes Gebiet ist. Sprich Naldo geht bis Metzingen, dann kommt mit Bemplfingen eine eigene Zone und dann gehts mit Nürtingen im VVS weiter.
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AndyB

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #399 am: 19.Mai 2015, 00:13:49 »

Ja absolut sicher. Wie du den Plänen entnehmen kannst endet VVS in Bempflingen, Naldo beginnt.

http://www.vvs.de/download/Tarifzonenplan.pdf
http://www.naldo.de/fileadmin/media/download/Wabenplan/naldo-Wabenplan-2015.pdf

Von der SSB gibts sogar eine Anleitung zum Anschlussticket:
http://www.ssb-ag.de/DB-AnschlussTicket-463-0.html
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