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Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet

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Signor Rossi:

Anscheinend ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft Köln inwiefern die Ip-Adressen abgegriffen wurden: http://www.netzwelt.de/news/112811-porno-abmahnwelle-staatsanwaltschaft-koeln-startet-ermittlungen-wegen-redtube.html

Hoffentlich erweist sich das Vorgehen als ganz böser Bumerang für die Abmahner.

maturin:

Ich kann das was Konni sagt nur unterschreiben. So sehr ich das Internet und die unglaubliche Menge an Informationen die es bietet mag, hier bietet es doch falsche Sicherheit. Rechtliche Angelegenheiten dieser Art sollte man nicht selbst lösen, da ist das Risiko zu gross, dass irgendetwas passiert und man eventuell mit weiteren, noch höheren Kosten konfrontiert wird. Sicherlich ist das extrem ärgerlich wenn der Brief reinflattert, und man will dann nicht noch mehr Kosten durch den Anwalt haben, aber im Ende spart man fast immer.

Anwälte, selbst wenn sie nicht auf so etwas spezialisiert sind, kennen die Abmahnkanzlei zu meist und wissen auch, wie stark diese sich runterhandeln lassen. Wenn ich mich in meinem Fall richtig erinnere hat der Anwalt das damals im Rahmen einer Erstberatung abgerechnet, und den kompletten Schriftverkehr und alles weitere übernommen, das hat mich ca. 200 euro gekostet. Im Endeffekt war das aber immer noch 200 euro günstiger als einfach zu bezahlen.

Und ja, ich war doof genug mich erwischen zu lassen. Mit dem letzten Album, dass ich runtergeladen habe, danach hatte ich ein halbes Jahr nichts geladen, Spotify sei Dank, aber die Post kam trotzdem.

filament:

Grundsätzlich braucht man keinen Anwalt für einen Widerspruch gegen solche Abmahnungen. Das kann jeder selbst machen. Denn die Masche der Leute ist doch die Einschüchterung von Laien, die darauf hin sofort zur Bank rennen und zahlen. Die Gerichtskosten und prozessualen Kosten, um diese paar hundert Euro einzutreiben, stehen in keinem Verhältnis, sodass ein schlauer Rechteinhaber wegen solchen Bagatellen nicht mehr als das Schreiben aufsetzen lässt. Kommt dann ein Widerspruch kommt meistens kein zweiter Brief.

Und dem Widerspruch braucht man auch keine Begründung beizufügen. Muss man gar nicht. Man muss nur dem Ganzen widersprochen haben, um vor Gericht später eventuell noch Recht bekommen zu können. Denn nicht Antworten wird gleichgesetzt mit Anerkenntnis. Das wissen viele einfach nicht. Ansonsten klappt auch meistens ganz gut, wenn man schreibt, dass die Abmahnung aufgrund keiner Rechtsgrundlage erfolgt ist und wenn man weiter mit Briefen umhäuft wird, wird der eigene Rechtsanwalt eingeschalten. Dann merken die nämlich, dass sie an den falschen geraten sind und die Kosten für das Zeug viel zu hoch werden.

P.S: Mein Text war darauf hin gemünzt, dass man nichts illegales runtergeladen hat, sondern vielleicht einen Stream angesehen hat oder dergleichen. Beim explizitem Runterladen, sollte man schon den Weg zum Anwalt bestreiten. Aber sowas kann mir auch nicht passieren, aufgrund meines Berufes mache ich soetwas nicht, sondern gebe schön und fleißig Geld bei iTunes aus ;)

apfelschorle:


--- Zitat von: Konni am 17.Dezember 2013, 12:47:23 ---Theoretisch kann jeder solche Angelegenheiten auch selbst ohne Anwalt regeln, mit modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet und selbsttätigem Schriftverkehr mit dem Abmahnungsanwalt. Davon rate ich aber ab, denn der Laie weiß nicht, was er/sie dort tut. Ein User hat mir eine modifizierte Unterlassungserklärung zugeschickt, die stark fehlerhaft war und das Grundanliegen, die zukünftige Störerhaftung abzuwenden, gar nicht abdeckte. Dazu kommt, dass Anwälte untereinander sich kein Auge aushacken in solchen Fällen. Wenn einem Abmahnungsanwalt ein Schreiben von einem anderen Anwalt hereinflattert, dann liest der sich das gar nicht durch, aktiviert Protokoll 08/15 und nimmt ohne groß nachzudenken das Geld und die modifizierte UE. Wenn dort aber Max Mustermann schreibt, womöglich noch fehlerbehaftet, dann wird erstmal gedroht und Druck gemacht.

--- Ende Zitat ---
Ich würde es wie folgt handhaben:
- ModUE selbst verfassen (in diversen großen Portalen gibt es "erprobte" Versionen, mit denen man, wenn man es vernünftig anstellt, hinsichtlich einer einstweiligen Verfügung auf der sicheren Seite ist), darüber hinaus keine Kommunikation
- Versuchen die Sache auszusitzen und die magische Grenze zur Verjährung zu erreichen
- Sollte seitens der Abmahnanwälte ein Mahnbescheid beantragen diesem ohne Grund widersprechen
- Sollte Klage eingereicht werden: Einen Anwalt nehmen

Vergleichen kann man sich später immer noch und es besteht die Möglichkeit ohne Kosten da raus zu kommen.
Ich respektive meine Eltern wurden 2 mal abgemahnt, einmal wurde Verjährung erreicht, einmal wurde sich nach Widerspruch eines Mahnbescheids verglichen, ohne Anwalt. Es kam ein Angebot seitens der Gegenseite was bei knapp 300 € lag (Ausgangsforderung waren 450 €), weniger wäre wohl auch mit Anwalt kaum möglich gewesen.


maturin:

Was ich bei deiner Argumentation schwierig finde ist, dass man ja in den seltensten Fällen selbst die genaue Rechtslage in solchen Grauzonen kennt. Mal angenommen, ein Gericht bestätigt jetzt irgendwo dass ein Stream als illegaler Download zählt und Abmahnfähig ist. Dann hat sich die Situation geändert und ich finde im Internet haufenweise Aussagen, dass es mit einem Widerspruch getan ist, die vielleicht nicht mehr aktuell sind.

Von diesem Standpunkt aus finde ich es schwer, selbst aktiv zu werden, da man selten 100% sicher sein kann auf dem neuesten Stand zu sein.

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