Ich bin gerade im Urlaub und kann daher nur kurz über Handy schreiben, aber die Diskussion hier scheint mir mit sehr viel Halbwissen angereichert zu sein. Nur mal kurz auf die Schnelle:
- Art. 8 GG ist in der Tat ein Deutschengrundrecht, letztlich muss Union's Bürgern aber derselbe Schutz zugestanden werden (warum dies so ist, kann ich bei Interesse gerne mal raussuchen). Im Übrigen wird die Versammlungsfreiheit auch durch Art. 11 EMRK geschützt, daher kommt wahrscheinlich die Bezeichnung als Menschenrecht. Die Rechte aus der EMRK haben (in Deutschland) zwar nicht denselben Stellenwert wie die Grundrechte, müssen bei der Auslegung der Gesetze aber dennoch berücksichtigt werden.
- Wenn Schüler gegen die Schulpflicht verstoßen, begehen sie in der Regel eine Ordnungswidrigkeit (Schulgesetz sind Ländersache). Ob wegen dieser Ordnungswidrigkeit ein Verfahren eingeleitet und eine Strafe verhängt wird, steht aber im Ermessen der Behörden. Immer wenn der Staat Ermessen ausüben muss, hat er den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten und muss daher die betroffenen Rechte gegeneinander abwägen, um zu einer Entscheidung zu kommen. Bei den Schülerdemonstrationen müsste man das genauer prüfen, meine Tendenz geht aber dahin, dass es unverhältnismäßig wäre, hier eine Strafe zu verhängen (und ja, der Zweck der Demonstration ist beachtlich).
- Wesentlich komplizierter dürfte es dahingegen bei den Lehrern sein, die an diesen Demonstrationen teilnehmen, zumal Lehrer teilweise verbeamtet sind und teilweise nicht. Zur Beantwortung dieser Frage müsste man sich wohl etwas mehr Zeit nehmen. Generell kann man aber auch hier sagen, dass es natürlich dem Dienstherrn obliegt, ob er überhaupt Konsequenzen zieht. Damit wird aber sicher nicht das Rechtsstaatprinzip außer Kraft gesetzt.