Soweit ich das mitbekommen habe:
- Eine der Buchhandlungen habe eine Rolle "im Kommunikationsnetzwerk der RAF" gespielt. Wie lange gibt es die RAF nicht mehr?
- Graffiti: Die Schmierereien - die eindeutig mindestens geschmacklos sind - sehen absolut alt aus.
Weimers Aussage, man habe politische Extremisten ausgeschlossen, ist ebenfalls mindestens fragwürdig.
Mal sehen ob er in seinem Wirken konsequent ist und von den kommenden Buchmessen auch rechte Verlage ausschließen lässt. Denn auch die Leipziger und Frankfurter Buchmesse werden/wurden durch Bund/Land mitfinanziert.
Geht ja hier mal wieder nicht um rechts oder links. Die RAF ist lange her, ja. Aber da weder bekannt ist, ob es sich um die gleichen Personen handelt (die den Laden führen), noch welche konkrete Rolle gespielt wurde, lässt sich das von außen nur schwer bewerten.
Zu den Schmierereien: Die könnte man auch mal entfernen oder zumindest unkenntlich machen. Ich denke schon, dass man davon ausgehen kann, dass das ein bewusster Ausdruck ist.
Ob das für verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse ausreicht und solche Konsequenzen rechtfertigt? Keine Ahnung. Und genau da fängt für mich das Problem an.
Skandalwürdig finde ich vor allem, dass man den Geheimdienst in Deutschland einsetzen kann, um in so einen Betrieb (Preisverleihung) einzugreifen, in dem man Bürger und Organisationen prüfen lassen kann, die daraufhin völlig intransparent mit der Aussage ausgeschlossen werden "ihr wurdet von der Jury nicht ernannt". Natürlich muss man sowohl prüfen, als auch ausschließen dürfen. Aber so ist das schlicht gelogen und verhindert den Rechtsweg. Im Zweifel kann man nicht unterscheiden, ob man einfach nicht nominiert wurde oder wegen verfassungsschutzrelevanten Erkentnisse nie wieder berücksichtig wird. Dabei sollte man sich gegen solche Erkentnisse wehren können. Schließlich kann sich auch ein Geheimdienst irren.
Bei Verfahren mit finanziellen Konsequenzen und potenziell erheblichem Imageschaden sollte das so nicht laufen.
Darüber hinaus bleibt durch die Intransparenz völlig unklar, was überhaupt als „verfassungsschutzrelevant“ gilt und nach welchen Kriterien entschieden wird, wer gefördert wird und wer nicht. Ist ein Laden mit entsprechenden Schmierereien wieder unproblematisch, wenn er die Fassade streicht? Oder wann „verjährt“ so etwas?
Das kann der Willkür Tür und Tor öffnen. Der Verdacht auf Willkür ist allerdings auf jeden Fall gegeben und sorgt nicht unbedingt dafür, dass das Vertrauen in die Institutionen wächst. Letztlich bleibt hängen: Wenn man vom Staat etwas will (z. B. Förderung), muss man damit rechnen, im Geheimen überprüft zu werden, um im Zweifel ohne nachvollziehbare Begründung aussortiert zu werden.
Mit dem Haber-Verfahren wurde hier ein ziemlich problematisches Instrument geschaffen: Über 1200 zivilgesellschaftliche Organisationen und 1300 Personen wurden in den letzten Jahren überprüft, ohne dass nachvollziehbar ist, ob und welche Konsequenzen sich daraus ergeben haben. Nicht mal für die, die von den Konsequenzen direkt betroffen wären.
Mir ist klar, dass die Arbeit von Geheimdiensten Grenzen der Transparenz hat. In solchen Fällen sehe ich diese Grenzen allerdings nicht zwingend erreicht.