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Steuerprozess Ulrich H.

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Konni:


--- Zitat von: favre am 13.März 2014, 15:54:54 ---Eine weitere Frage habe ich auch noch: gegen Urteile der großen Strafkammer ist keine Berufung möglich. Warum ist das so, welche Gründe gibt es dafür?

--- Ende Zitat ---

Der Grund ist, dass die große Strafkammer meistens ja die 2. Instanz ist. Dorthin werden die Berufungen der Amtsgerichte geschickt, die dann in der Strafkammer komplett neu verhandelt werden, inklusive Beweisaufnahme.

Dass die große Strafkammer erste Instanz wird, passiert nur bei besonders schweren Fällen, wo von einer Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren oder so ausgegangen wird, häufig bei Sexualverbrechen, um den Opfern einen zweiten Prozess zu ersparen oder eben bei besonders bedeutenden Fällen. Hoeneß zählt wohl in die letzte Kategorie. Die Vorbereitung auf einen Prozess vor der großen Strafkammer ist ungleich größer. Wäre Hoeneß' Fall vor dem Amtsgericht verhandelt worden, wäre es einer von vllt 5 Fällen gewesen, für die der Richter Zeit gehabt hätte. Auf den Prozess gegen Hoeneß konnten und mussten sich die Richter sehr viel intensiver vorbereiten, deshalb wurde der Fall gleich an die große Kammer geschickt. Im deutschen Rechtssystem wird davon ausgegangen, dass Richter, die viel Zeit hatten, sich mit einem Fall auseinanderzusetzen, keine Fehler machen. Wenn ein Rechtsfehler geschieht, kann dieser ja immernoch revisorisch beigelegt werden.


--- Zitat ---Ich finde die Idee eigentlich nicht so schlecht. Hoeneß hat ~28 Mio € Steuern hinterzogen, die muss er bezahlen, plus Zinsen. Wenn er die gleiche Summe jetzt nochmal als Strafe zahlen müsste, wäre der Gesellschaft doch viel mehr gedient, als wenn der jetzt für ein paar Monate hinter Gitter wandert, dann in den offenen Vollzug kommt und irgendwann den Rest der Strafe erlassen bekommt. Was hat die Gesellschaft davon? Außer Spesen nichts. Dieses "Freikaufen" sollte natürlich nicht für alle Delikte gelten.
--- Ende Zitat ---

Der Steuerhinterzieher begeht aber Betrug an der Gesellschaft. Was hat denn der von Anlagenberatern betrogene Rentner davon, dass diese in den Knast gehen? Im Prinzip auch nichts, solange der sein Geld wiedersieht, ist es ihm/ihr doch völlig schnuppe, ob der Betrüger im Knast sitzt. So funktioniert das Rechtssystem aber nicht. Dessen goldene Regel lautet: Wenn du gegen Gesetze verstößt, verstößt du gegen den Gesellschaftsvertrag zwischen Bürger und Staat (womit wir beim Leviathan wären ;) ). Und um Bürger davor abzuschrecken, gegen diesen Gesellschaftsvertrag, der im wesentlichen die Unterordnung des Bürger unter die Gesetze umfasst, zu verstoßen, müssen harte Maßnahmen ergriffen werden. Der Entzug der Freiheit ist dabei ein Mittel, das alle Menschen gleich hart trifft. Aber natürlich gibt es auch in der Rechtswissenschaft (und Rechtssoziologie) viele Überlegungen, ob das Gefängnis wirklich ein geeignetes Instrument für bestimmte Straftaten darstellt. Insofern ist die Diskussion nicht völlig abwegig, aber einfach eine doppelte Geldstrafe ist im Kern nicht das passende Instrument. Dafür gibt es Zivilgesetze.


--- Zitat ---Jemand der im Jahr 30.000 verdient wird es eh nicht schaffen, 30% davon an Steuern zu hinterziehen ;) Außerdem sind für diese kleinen Beträge sowieso keine Haftstrafen vorgesehen.
--- Ende Zitat ---

Dann nimm halt 900.000 und 3.000.000€ ;)


maturin:

Auch mit 30.000 Euro Einkommen könnte man es schaffen, man muss halt wie Hoenes mit Termingeschäften arbeiten und da mehrere Jahre zusammennehmen. Ist ja auch nur ein Beispiel, dass man bei gleichem Verhältnis eine ungleichmässige Strafe erhält.

Man kann das aber auch im ganz kleinen machen.

Person A hat 30.000 Euro Einkommen und hinterzieht 3.000, Person B hat 60.000 Euro Einkommen und hinterzieht 3.000. Der Schaden an der Gesellschaft ist gleich, trotzdem wäre die Strafe für Person A viel schärfer als für Person B.

Abgesehen von Konnis Begründung zeigt doch alleine das schon, dass es so keine gerechten Strafen geben kann oder? Ich wage sogar zu behaupten, das Person A im Allgemeinen mehr Verständniss in der Gesellschaft erhalten würde als Person B.



smedhult:

Würde es bei einer Revision noch eine Rolle spielen, das zu den bisher aufgedeckten 27-28 Mio € hinterzogenen Steuern, noch weitere hinzukommen? Also das bei der Sichtung der Unterlagen noch weitere Summen auftauchen.

Signor Rossi:


--- Zitat von: Konni am 13.März 2014, 16:19:14 ---Im deutschen Rechtssystem wird davon ausgegangen, dass Richter, die viel Zeit hatten, sich mit einem Fall auseinanderzusetzen, keine Fehler machen. Wenn ein Rechtsfehler geschieht, kann dieser ja immernoch revisorisch beigelegt werden.
--- Ende Zitat ---
Alles klar! Danke!


--- Zitat ---Und um Bürger davor abzuschrecken, gegen diesen Gesellschaftsvertrag, der im wesentlichen die Unterordnung des Bürger unter die Gesetze umfasst, zu verstoßen, müssen harte Maßnahmen ergriffen werden.
--- Ende Zitat ---
Knast als Abschreckung ist aber doch als Vollzugsziel ziemlich out, oder? Es wird doch immer davon geredet, dass der Straftäter resozialisiert werden müsste...


--- Zitat ---Aber natürlich gibt es auch in der Rechtswissenschaft (und Rechtssoziologie) viele Überlegungen, ob das Gefängnis wirklich ein geeignetes Instrument für bestimmte Straftaten darstellt.
--- Ende Zitat ---
Das finde ich auch gut so. Sicher ist eine Abwägung nicht einfach (dein Rentnerbeispiel), aber ich meine schon, dass in den Knast nur Leute reingehören, die eine Gefahr für Leib und Leben anderer Menschen darstellen. Und da dürfte man dann für meine Begriffe auch gerne weniger großzügig sein.


--- Zitat ---Insofern ist die Diskussion nicht völlig abwegig, aber einfach eine doppelte Geldstrafe ist im Kern nicht das passende Instrument. Dafür gibt es Zivilgesetze.
--- Ende Zitat ---
War ja nur ein Beispiel ;)


--- Zitat ---Dann nimm halt 900.000 und 3.000.000€ ;)
--- Ende Zitat ---
Der mit den 900000 wird auch mit Steuer plus hoher Geldstrafe nicht am Hungertuch nagen müssen ;)



@maturin: für diese winzigen Beträge sind die Strafen doch schon jetzt völlig unterschiedlich zu denen für hohe Beträge, es muss niemand in den Knast, weil er 3.000 € hinterzogen hat. Daran braucht man also nichts zu ändern.

Veilchen blühen ewig:

Und ab in den Lübecker Hof mit ihm. ;D

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