Mahlzeit zusammen, ist hier jemand fit im Arbeitsrecht?
Es geht um einen Vertrag über Sozialversicherungsfreie Mitarbeit (nebenberuflich, grob formuliert in Richtung Übungleiter/Koordinator)
Dieser ist befristet bis Juli 24.
Im Vertrag steht nun, dass dieser sich automatisch um 1 Jahr verlängert, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Außerdem kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Beziehen sich die 30 Tage nun auf Juli 24 oder grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt? Habe ich sonst eine Chance aus dem Vertrag zu kommen?
Die Definition einer außerordentlichen Kündigung ist mir bewusst, einiges ist nicht so gelaufen, wie es damals (leider nur mündlich) zugesagt wurde. Mich würde es aber nicht wundern, wenn die andere Partei dies abstreitet, auch weil ich befürchte das kein Nachfolger in Sicht ist.
Ich kann natürlich wirklich nur noch den geringsten Aufwand betreiben und durchziehen, aber ich mache es aus Spaß in meiner Freizeit (nicht wegen dem Geld), und dieser leidet doch sehr unter diesen Umständen.