Beim Thema Videobeweis verstehe ich die DFL wirklich nicht. Warum kann man es nicht einfach so halten und kommuniezieren, dass der Schiedsrichter nach ausschließlich akkustischer Verständigung mit dem VAR nur klare Fehlentscheidungen korrigieren darf (z.B. Abseits, eindeutiges Foul), er im Gegensatz dazu eine Szene aber nochmal ganz neu bewerten darf, wenn er sich diese selbst am Monitor anguckt. Im letzteren Fall ist es schließlich immer noch der Schiedsrichter selbst, der auf Grund einer eigenen Wahrnehmung eine solche Entscheidung fällt.