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bucca:
Sofern das Thema noch aktuell ist, hier meine Einschätzung:

Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen Eigentum und Besitz.

Eigentum - etwas, dass mir gehört.
Besitz - etwas was ich habe und (be)nutzen darf, mir aber nicht gehört.

Wie man mit Eigentum und Besitz umgehen darf regeln sowohl Gesetze, Verordnungen u.ä. als auch Vereinbarungen zwischen Eigentümer und
Besitzer.

Mit meinem Eigentum kann ich im Grundsatz machen was ich will. Mit Besitz nicht.

Welche Vereinbarungen mit Steam und FM getroffen werden steht im wesentlichen in deren AGB's und/oder Nutzungsbedingungen. Das bedeutet
aber nicht, dass diese in allen Belangen gültig sein müssen. Hier hat die Gesetzeslage vorrang. In AGB's wird das in aller Regel
klargestellt mit "sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen ungültig sein, sind andere davon nicht betroffen" /oder sinngemäß.

Davon ausgehend dass man einen Steam Account nicht als Eigentum erwirbt wäre also zunächst zu prüfen, welche Vereinbarungen mit Steam
hinsichtlich der Nutzung getroffen werden. Läßt Steam die Nutzung eines Accounts seitens Dritter zu? 

Da man den FM kaufen kann unterstelle ich dass ein Kaufvertrag im Sinne des BGB geschlossen wird und der FM in Eigentum
übergeht. Hier dürfte dann die Nutzung weitergegeben oder, s.o., Besitzrechte eingeräumt werden.

Sollte Steam Dritten den Zugang zu einem Account und der Accountbesitzer den Dritten die Nutzung, z.B. auch am FM gewähren, stünde nach meinem
Dafürhalten einer Weitergabe nichts im Wege. Ob dabei Geld fließt ist zunächst nicht relevant. Das ist Sache zwischen den
Vertragspartnern. Sollte irgendjemandem das nicht gefallen, müßte er dagegen vorgehen. Strafbelastetes sehe ich hier vorerst nicht. Es dürfte sich um Zivilrecht handeln.


Dies ist keine Rechtsberatung und keine Aufforderung zu Aktivitäten gleich welcher Art und Weise. Sowohl rechtliches als auch
kommunikatives erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Wer Fragen zum tatsächlichen Sachverhalt, der aktuellen
Rechtslage und/oder Grundsatzurteilen hat, sollte einen mit der Materie betrauten Fachanwalt beauftragen.   



Lasso:

--- Zitat von: bucca am 26.Februar 2019, 18:08:02 ---Mit meinem Eigentum kann ich im Grundsatz machen was ich will. Mit Besitz nicht.

--- Ende Zitat ---

Leider falsch... Mein Vermieter ist Eigentümer der Wohnung, in der ich lebe. Und den Teufel darf der damit machen, was er will! Auch ein Autovermieter kann nicht einfach die gebuchte Karre benutzen, wenn ich damit rumcruise, oder irgendwo ne Woche parken will.
Magic1111:

--- Zitat von: bucca am 26.Februar 2019, 18:08:02 ---Mit meinem Eigentum kann ich im Grundsatz machen was ich will. Mit Besitz nicht.

--- Ende Zitat ---

In Art. 14 Abs. 2 Grundgesetz steht: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“  ;)
bucca:

--- Zitat von: Lasso am 26.Februar 2019, 19:47:39 ---
--- Zitat von: bucca am 26.Februar 2019, 18:08:02 ---Mit meinem Eigentum kann ich im Grundsatz machen was ich will. Mit Besitz nicht.

--- Ende Zitat ---

Leider falsch... Mein Vermieter ist Eigentümer der Wohnung, in der ich lebe. Und den Teufel darf der damit machen, was er will! Auch ein Autovermieter kann nicht einfach die gebuchte Karre benutzen, wenn ich damit rumcruise, oder irgendwo ne Woche parken will.

--- Ende Zitat ---

Bitte nochmal genau lesen. Vielleicht wirds aber so deutlicher.


--- Zitat ---Mit meinem Eigentum kann ich im Grundsatz machen was ich will. Mit Besitz nicht.

Wie man mit Eigentum und Besitz umgehen darf regeln sowohl Gesetze, Verordnungen u.ä. als auch Vereinbarungen zwischen Eigentümer und
Besitzer.
--- Ende Zitat ---
Das gilt auch bei Mieten.
bucca:

--- Zitat von: Magic1111 am 26.Februar 2019, 21:30:04 ---
--- Zitat von: bucca am 26.Februar 2019, 18:08:02 ---Mit meinem Eigentum kann ich im Grundsatz machen was ich will. Mit Besitz nicht.

--- Ende Zitat ---

In Art. 14 Abs. 2 Grundgesetz steht: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“  ;)

--- Ende Zitat ---

Hehe. Ja, vornehmlich so formuliert, um Steuergesetze und Abgabenverordnungen zu begründen. ;)
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