Gewährleistung der DSL Anbindung. Gibts da nicht nen entsprechenden Paragraphen in der Verfassung oder irgendeinem Gesetz? Ich meine jedenfalls davon gehört zu haben.
ja ich weiß, eine gedrosselte Anbindung erfüllt das ganze dank Grauzone immernoch, aber das ist für mich eben nicht zwangsläufig die Definition.
Wäre mir völlig neu, dass es dazu einen Artikel im Grundgesetz geben würde, das Grundgesetzt kann solche Dinge auch nicht regeln.
Ein Gesetz, dass eine bestimmte Internetanbindung und Geschwindigkeit garantiert gibt es mit Sicherheit auch nicht. Wie soll das auch aussehen? Es gibt meines Wissens nichtmal das Recht einen Telefonanschluss einzufordern. Das ist ja auch alles gar nicht in öffentlicher Hand, es wäre schwer, das zu regeln. Bei den Kita-Plätzen sieht es anders aus, die werden ja kommunal verwaltet und betrieben, dass das vermutlich trotzdem nicht klappt mit den Kitaplätzen bis zum Stichtag, steht dabei auf einem anderen Blatt.
Die Drosselung tritt momentan nur für Neuverträge der Telekom in Kraft. Also eben einfach keinen Vertrag mit der Telekom abschließen, es gibt ja etliche andere, billigere Anbieter auf dem Markt. In 2-3 Jahren sollen auch die alten Verträge von dieser Drosselung betroffen sein. In diesem Fall gibt es ein Sonderkündigungsrecht, da essentielle Vertragsbestandteile geändert werden würden.
Natürlich gibt es die Gefahr, dass andere Unternehmen nachziehen, schließlich bedeutet die Drosselung automatisch weniger Kosten für den Anbieter, wodurch das eigentlich eine großangelegte, aber versteckte Preiserhöhung der Telekom ist. Ich denke mir aber nicht, dass es dazu kommt, da es für Anbieter sicher lohnender ist, der Telekom die Kunden abzuwerben, als mitzuziehen. Andere Anbieter dazu zu zwingen, sich der Tarifpolitik der Telekom anzuschließen kann das Unternehmen aber nicht. Zwar ist die Telekom Netzeigentümer, allerdings hätte das Kartellamt sicherlich etwas dagegen, wenn diese Stellung dergestalt missbraucht werden würde.