Jetzt muss mir der Apotheker mal etwas erklären
Ich bekomme seit heute wieder zwei Medikamente, die ich schon mal vor über einem Jahr bekommen habe (sogar fast 2 Jahre, damals habe ich sie irgendwann abgesetzt). Ich weiß noch, dass ich damals für beide Medikamente zahlen musste. Meine Ärztin meinte heute zu mir, dass ich für beides zusammen ca. 6-8 € bezahlen müsste. In der Apotheke sagte man mir aber, das eines der beiden sogar komplett frei wäre, ohne Zuzahlung. Für das andere musste ich dann noch 5 € löhnen.
Nun meine Frage: Wieso ist dieses eine Medikament plötzlich für mich kostenfrei? Hat sich irgendeine Regelung geändert oder hat man mich damals über den Tisch gezogen? Es geht übrigens um Olanzapin (2,5 mg), falls das irgendeinen Unterschied macht.
Hi!
Nein, weder hat sich eine Regelung geändert noch wurdest Du in der Apotheke betrogen. Letzteres wäre im Übrigen gar nicht möglich (theoretisch), da die Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel staatlich über die Arzneimittelpreisverordnung reglementiert sind. Ich kann Deine Verwunderung allerdings trotzdem nachvollziehen und das, was Du schreibst, ist mein tägliches Brot. Ich erkläre Dir das gerne:
Es gibt eine Menge Gesetze, die das Ziel haben, die Krankenkassen finanziell zu entlasten. So legt der Staat beispielsweise Erstattungshöchstgrenzen fest, sogenannte Festbeträge. Diese gelten für jeden Wirkstoff in jeder Dosierung und jeder Stückzahl. Diese Festbeträge dienen im Sinne eines Salary Cap der Verhinderung von ausufernden Preisforderungen der pharmazeutischen Hersteller. Ein bestimmtes Arzneimittel darf also nur die Höhe des Festbetrages kosten, damit die Krankenkasse diesen Betrag komplett (abzüglich Zuzahlung) übernimmt.
Ein weiteres Gesetz besagt, dass Krankenkassen auf die gesetzliche Zuzahlung ganz oder teilweise verzichten
können, wenn der pharmazeutische Hersteller mit seinem Verkaufspreis mindestens 30 % unter dem Festbetrag bleibt. Das wird seitens der Krankenkassen auch gerne so gemacht und das ist auch genau das, was Dir heute passiert ist. Für diese Rechnung gibt es jetzt aber zwei Variablen: zum einen der Festbetrag, zum anderen der Verkaufspreis des pharmazeutischen Unternehmens. Da sich Festbeträge alle zwei Wochen ändern können, kann es Dir gut passieren, dass Du beim nächsten Mal wieder Geld zahlen musst, nämlich dann, wenn der Staat den Festbetrag absenkt. Dadurch werden aus den 30 %, den ein Hersteller unter Festbetrag liegt, plötzlich nur noch 25 oder noch weniger Prozent und die Zuzahlung fällt automatisch wieder an.
Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken.
Diese Geschichte ist übrigens ganz schön perfide. Das Gesetz besagt nämlich, dass wenn ein Arzneimittel teurer ist als der Festbetrag, die Differenz vom Patienten selbst gezahlt werden muss. Und weil es hierzulande nur noch danach geht, kostendeckend zu arbeiten, werden die Festbeträge gesenkt wie irre. Gestern erst musste ich eine Rentnerin ohne ihr Medikament gehen lassen, weil sie die rund hundert Euro nicht zahlen konnte für Ihr Asthmamedikament. Vor einem Monat noch zahlte sie aufgrund der Zuzahlungsbefreiung gar nichts.
Manche Hersteller von Medikamenten sind Partner von Krankenkassen, bzw. haben die ein Abkommen. Die Produkte von denen sind dann für dich, wenn du bei solch einer Krankenkasse bist, auch von der Rezeptgebühr befreit.
Hab ich auch letztens gehabt und der Apotheker hat von sich aus, ohne mein Zutun, das passende Medikament herausgesucht, anstatt mir das zu geben, welches mit Gebühr wäre.
Nein, das ist so nicht korrekt. Richtig ist, dass Arzneimittelhersteller und Krankenkassen zusammenarbeiten. Es besteht in diesem Fall dann sogar die Pflicht, das vertraglich zugesicherte Arzneimittel abzugeben. Eine generelle Gebührenbefreiung ist daraus aber nicht abzuleiten. Dass der Apotheker Dir ohne Nachfrage das zuzahlungsbefreite Arzneimittel abgegeben hat, ist natürlich ein Service, den man dann gerne macht