Dies soll nicht in einen übertrieben politischen Thread ausarten, ich halte dies nur für ein besonders interessantes Thema.

Ein deutsch-syrier (D) der in Spanien wegen Verwicklungen in die Anschläge am 11.3. per europäischem Haftbefehl gesucht wird, soll ausgeliefert werden und hat dagegen geklagt, die Richter des zuständigen Gerichts haben die Klage ans BVerfG weitergegeben, da man massivst gegen Grundrechte verstößt würde man D ausliefern.
Erstens ist D deutscher im Sinne des Grundgesetzes (hat eine deutsche Mutter) und dürfte somit nach deutschem Recht nicht abgeschoben werden(Art. 16 GG), zudem war das ihm vorgeworfene Delikt ("Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation") in Deutschland zum Zeitpunkt der Tat keine Straftat (Rückwirkungsverbot, Art. 103 II GG) und zudem ist problematisch das D in ein Land (Spanien) ausgeliefert werden soll, in dem er gar keine Straftat begangen hat (Rechtsweggarantie, Art. 19 IV GG).
Man befürchtet das sich Deutschland weitgehend aus der internationalen Strafverfolgung zurückziehen muss, wenn D Recht bekommt.
Vorsitz über den entscheidenden zweiten BVerfG Senat hat übrigens der als Europaskeptiker bekannte Prof. Dr. Dr. Di Fabio.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link.pl?aktuell