MeisterTrainerForum
Football Manager => CM und ältere FM-Versionen => FM - Allgemeine Fragen => FM2017 => Thema gestartet von: Rotenfelser am 13.Februar 2018, 16:09:47
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Hallo mal wieder. Ich habe wieder ne Frage.
Ich spiele die Saison 2016/17, 2. BuLi. Es ist jetzt Oktober 16 und ich suche nach Spielern für die nächste Saison, deren Vertrag zum 30.06.17 endet, weil ich erhoffte, ich bekomme diese Spieler dann ablösefrei (so bin ich es bei anderen Simulationen gewohnt).Pusteblume: Die Vereine wollen ne Ablöse, obwohl ich einstelle, dass ich den Spieler zum Saisonende will.
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Erst 6 Monate vor Vertragsende ist das möglich.
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Danke.
Ist echt mühsam, alles erfragen zu müssen. Gute Tutorials habe ich im Netzt noch nicht gefunden.
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Falls Du auf der Suche nach guten Tutorials bist kann Dir Zweierkette von Tery Whenett, der auch hier im Forum aktiv ist, empfehlen:
http://fm.zweierkette.de/
Immer vorausgesetzt, Du kennst die Seite noch nicht ;) Falls ja, betrachte diesen Post bitte als gegenstandslos...
Hoffe aber, es hilft Dir weiter ;)
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Danke für die schnelle Hilfe. Echt super, wie Ihr hier mit Neulingen und Nerds umgeht. Da traut man sich auch, Fragen zu stellen.
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Tutorials gibts doch zu genüge, versteh also nicht wieso du nicht fündig wirst. Und zum Thema: Auch beim EA Manager konnte man erst ein halbes Jahr vor Vertragsende Spieler ablösefrei bekommen. ;)
Im Oktober hat die Saison ja noch nicht mal wirklich begonnen. :laugh:
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Danke für die schnelle Hilfe. Echt super, wie Ihr hier mit Neulingen und Nerds umgeht. Da traut man sich auch, Fragen zu stellen.
Ich glaube, hier sind eher die Stammuser Nerds und nicht die Fragensteller :D
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Ich bin derzeit an einem Spieler dran, dessen Vertrag zum Jahresende ausläuft (31.12.2014). Wir haben November 2014 und ich kann dem Spieler kein Angebot machen. Es wird immer drauf verwiesen, daß ich zunächst an den Verein mich wenden muß.
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Vielleicht gibt es dort, wo du spielst, (zu diesem Zeitpunkt) keine ablösefreien Wechsel?!
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In manchen (nicht-EU) Ländern gilt das Bosman Urteil nicht. Da muss man warten, bis der Spieler tatsächlich vereinslos ist, bevor man ablösefrei zuschlagen kann.
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In manchen (nicht-EU) Ländern gilt das Bosman Urteil nicht. Da muss man warten, bis der Spieler tatsächlich vereinslos ist, bevor man ablösefrei zuschlagen kann.
Deine beiden Sätze stehen in keinem Bezug zueinander, im Bosman-Urteil ging es um Entschädigungsregeln, die auch dann stets griffen, wenn der Vertrag bereits abgelaufen war. Im Übrigen sind Spielertransfers zwischen Vereinen verschiedener Verbände grundsätzlich abschließend im FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern geregelt. Die bekannte 6-Monats-Frist resultiert bspw. aus Art. 18 Nr. 3 dieses Reglements, die für den Bosman Fall gültige Entschädigungsregelung wurde abgeschafft und durch Art. 20 ersetzt, der unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung einer Ausbildungsentschädigung vorsieht - was aber auch im FM nicht den Vertragsschluss beeinträchtigen kann.
Ich vermute eher, dass in dem von Rotenfelser geschilderten Fall vielleicht eine Option zur Vertragsverlängerung bestand?
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Ist aber trotzdem so, dass man zumindest in älteren FMs aus gewissen Ländern die Spieler erst ablösfrei bekommt, wenn sie ohne Verein da stehen. Beispiele dafür waren Russland und Brasilien. Da hilft der theoretische Exkurs nur bedingt weiter.
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Der betreffende Spieler ist Brasilianer und spielt in der bras. Liga. Aber eine Option auf Verlängerung hat der Verein nicht. Dann wird es so sein, daß ich hier erst ablösefrei zuschlagen kann, wenn der Vertrag abgelaufen ist.