MeisterTrainerForum
Verschiedenes => Sonstiges => Thema gestartet von: Carlzeissfan am 15.Januar 2008, 18:55:10
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Hallo
Hab bei mir vor dem Haus letzten Sonntag mein Auto abgestell nur leider hat die Stadt Suhl die Woche vorher ein Schild mit Feuerwehrzufahrt aufgestellt. Am Montag ging dann das Ordungsamt rum und verteilte Verwarungen die einen Verwarnungsgeld von 35€ nach sich ziehen. nun habe ich am Samstag ein Schreiben erhalten mit der angekündigten Verwarnung, die ich bereit bin zu zahlen da ich sage mein Fehler und dafür muss ich büßen. Nun bekomme ich heute ein weiteres Schreiben wonach ich nochml bezahlen soll. Tag ist der selbe nur die Zeit ist anders der erste war 6:30-6:45 und der zweite von 13:15- 13:30, ich war aber von 06:15 bis 15:30 auf arbeit hatte also keine Gelegenheit das Auto wegzufahren. Zumal ich nur ein Hinweis unter dem Scheibenwischer hatte
Wie ist eure Meinung hat man gegen den zweiten Bescheid eine Chance?
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Ich würde aufjedenfall Wiederspruch einlegen. Du konntest zu der Zeit nicht weg fahren. Hol dir eine Bestätigung vom Arbeitgeber als Beweis. Am besten er vermerkt darauf das du nicht weggehen darfst von der Arbeitsstelle.
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Hast du da schon öfters (am besten mehrere Jahre) geparkt? Wenn ja dann gilt doch Gewohnheitsrecht. Ansonsten, wie Bodylove schon sagt, Widerspruch einlegen.
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Gewohnheitsrecht, so ein Quatsch. Parken in einer Feuerwehrzufahrt kann nicht zum Gewohnheitsrecht werden, schon gar nicht wenn sie noch neu ist.
Leg Widerspruch ein, wie Bodylove gesagt hat. Mit einer ordentlichen Begründung musst Du sicher nur einen Strafzettel bezahlen.
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Ach so, Feuerwehrzufahrt. Hups :P Vergiss was ich gesagt habe ;D
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Schon vergessen. ;D
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Fragt doch einfach den alten Verwaltungsrechtler :D
Einfach Widerspruch einlegen und als Begründung auf § 19 Abs. 1 OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) verweisen. Dort ist gereglt, daß man für dieselbe Handlung nur eine Geldbuße zahlen muß, auch wenn sie mehrere Gesetze oder ein Gesetz mehrfach verletzt! Da es dir nicht möglich war, das Auto in der Zeit zwischen den Knöllchen wegzufahren, ist es ja auch dieselbe Handlung!
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Noch besser, ruf an und klär das. Meistens sind die Sachbearbeiter ganz in Ordnung!
Edit: Schriftlich würde ich dass dann zusätzlich machen.
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Die stadt hat die zweite verwarnung zurückgezogen :D
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Na also! :D
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Die stadt hat die zweite verwarnung zurückgezogen :D
Sehr gut! Nun kannst Du gegen die andere Verwarnung mit der o.g. Begründung Einspruch einlegen. Mit etwas Glück blicken die bei der Stadt nicht durch und du bist beide Knöllchen los! ;D
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Sehr gut! Nun kannst Du gegen die andere Verwarnung mit der o.g. Begründung Einspruch einlegen. Mit etwas Glück blicken die bei der Stadt nicht durch und du bist beide Knöllchen los! ;D
Wenn ihr so weitermacht, bekommt Carlzeissfan sogar noch Geld aus der Sache heraus :D