MeisterTrainerForum
Verschiedenes => Sonstiges => Thema gestartet von: Vitaloop am 31.Januar 2008, 13:33:24
-
Hallo liebe Community!
Ich habe zwei Probleme:
1 Ich bin mir nicht ganz sicher, wie ich Anschaffungskosten bei der Ermittlung des ZvE einer Kapitalgesellschaft unterzubringen habe.
Muss ich bei der Anpassung des JÜ lt. HB zum JÜ lt. StB. die gesamten Anschaffungskosten dazu addieren, oder nur die Anschaffungsnebenkosten, oder überhaupt nichts???
Zur Veranschaulichung:
- JÜ lt. HB 300000€
- Am 30. Juni 2006 wurde eine Maschine für 2000€ netto zuzüglich 100 € Frachtkosten erworben (ND = 4 Jahre)
Weiters Problem... Muss ich den Afa-Betrag später über 6 oder 7 Monate abschreiben? Die Maschine wurde ja noch im Juni gekauft...
2 Es wurde im November des WJ der Jahresbetrag zur privaten Lebensversicherung des Gesellschafters von der GmbH beglichen. Höhe = 50000€
Setteln das i.S.d. § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG "Nichtabziehbare Betriebsausgaben" dar? Sind also somit dem Gewinn zuzurechnen?
-
Ich weiß eigentlich soll man lieber nichts schreiben, wenn man keine Ahnung hat. Aber bei deinem Text habe ich nur eins gedacht: "What the fuck...?" :D
Ich kann nicht mal ansatzweise verstehen wovon du überhaupt redest. Meinst du nicht, dass deine Anfrage ziemlich speziell ist? Vielleicht ist deine Frage bei einem Juraforum besser aufgehoben oder bei einem Steuertipps-Forum. Irgendwas willst du ja anscheinend abschreiben, aber ich verstehe bei dir echt nur Bahnhof. :D
Na ja, ich hoffe für dich, dass hier ein paar Fachleute sind, die dir weiter helfen können. :)
-
- Am 30. Juni 2006 wurde eine Maschine für 2000€ netto zuzüglich 100 € Frachtkosten erworben (ND = 4 Jahre)
Da denk ich, musst du nach der Halbjahresregeln gehen?
Bin mir nicht sicher, bloß ein denkanstoß.
An und für sich ist das im ersten Halbjahr sein.
Allerdings musst du nicht das Erwerbsdatum sonder
das Inbetriebsnahmedatum nehmen...
Angaben ohne Garantie^^