Es kommt immer darauf an, ob Deine "Arbeitszeit" als Arbeitszeit im rechtlichen Sinne (also Vollarbeitszeit), oder als Bereitschaftsdienst oder sogar Rufbereitschaft gewertet wird. Generell gilt, dass eine Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden darf. Es gibt aber die Möglichkeit die Arbeitszeit kurzfristig auf 10 Stunden/Tag zu erhöhen, die Voraussetzung ist allerdings, dass in einem Abschnitt von 24 Wochen dennoch eine durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden/Tag erreicht wird.
Ausnahme Bereitschaftsdienst:
Hier kann die Arbeitszeit von 10 Stunden überschritten werden, Voraussetzung ist, dass nach dem Dienst eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten wird.
Die Ausnahme die dem Gesundheitswesen "das Genick bricht":
Es besteht die Möglichkeit per Tarifvertrag eine vom Gesetz abweichende Regelung zu treffen. Besteht diese nicht, kann das Staatliche Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik eine Ausnahmebewilligung erteilen. <--!!!!
Ausnahme "außergewöhnliche Notfälle":
In Ausnahmesituationen kann das Arbeitszeitgesetzt komplett "außer Kraft" gesetzt werden. Ausnahmen wären z.B. Katastrophen.
Pausen:
Ab einer Arbeitszeit von 6 Stunden ist eine gesetzliche Ruhepause von insgesamt 30 Minten, ab einer Arbeitszeit von 9 Stunden eine Ruhepause von 45 Minuten vorgeschrieben. Die Pause kann in 15 Minutenabschnitte unterteilt werden.
Hab mich, als ich nich hauptberuflich im Rettungsdienst gearbeitet hatte, intensiv damit beschäftigt. Es gab 1996 eine Klage spanischer Ärzte vor einem EU-Gericht. Dort wurde auch die Rufbereitschaft als Vollarbeitszeit gewertet. Deutschland wurde mehrfach aufgefordert, das Urteil umzusetzen, da aber im Gesundheitswesen die Personalkosten zu hoch sind, weigert sich Deutschland bisher dieses Urteil umzusetzen.
Kann mir vorstellen, dass das auch Euch Apotheker betrifft.