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Autor Thema: Notdienst und Arbeitszeit - Arbeitsrechtliche Frage  (Gelesen 5255 mal)

Henningway

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Notdienst und Arbeitszeit - Arbeitsrechtliche Frage
« am: 08.Januar 2008, 07:45:11 »

Guten Tag und ein frohes neues zusammen! :)

Meine Frage richtet sich an jene mit ein wenig Wissen über das Arbeitsrecht. Meine
Situation:

Ich arbeite als Apotheker in einer öffentlichen Apotheke. Ich hatte von Donnerstag auf Freitag Notdienst. Ich habe von Donnerstag 8.30 bis
11.30 gearbeitet und hatte dann zwei Stunden Pause. Von 13.30 habe ich dann weiter gearbeitet und sofort im Anschluss den Notdienst gemacht bis Freitag morgen 8.30.
Auch dann habe ich sofort weiter gearbeitet bis 11.30, dann wieder zwei Stunden Pause und dann ab 13.30 bis 18.30, dann war endlich Feierabend.

Das hat mich mächtig geschlaucht, weil wir auch drei Leute weniger im Handverkaufsbereich waren, also nur drei bei 360 Kunden am Tag.

Meine Frage: ist diese Art des Durcharbeitens rechtlich vertretbar?

Es ist nicht so, daß ich das jetzt wirklich schlimm fand. Es war anstrengend, ok, aber machbar. Mir interessiert allein die rechtliche Seite.
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pMaldini

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Re: Notdienst und Arbeitszeit - Arbeitsrechtliche Frage
« Antwort #1 am: 08.Januar 2008, 08:14:27 »

Es kommt immer darauf an, ob Deine "Arbeitszeit" als Arbeitszeit im rechtlichen Sinne (also Vollarbeitszeit), oder als Bereitschaftsdienst oder sogar Rufbereitschaft gewertet wird. Generell gilt, dass eine Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden darf. Es gibt aber die Möglichkeit die Arbeitszeit kurzfristig auf 10 Stunden/Tag zu erhöhen, die Voraussetzung ist allerdings, dass in einem Abschnitt von 24 Wochen dennoch eine durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden/Tag erreicht wird.

Ausnahme Bereitschaftsdienst:
Hier kann die Arbeitszeit von 10 Stunden überschritten werden, Voraussetzung ist, dass nach dem Dienst eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten wird.
Die Ausnahme die dem Gesundheitswesen "das Genick bricht":
Es besteht die Möglichkeit per Tarifvertrag eine vom Gesetz abweichende Regelung zu treffen. Besteht diese nicht, kann das Staatliche Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik eine Ausnahmebewilligung erteilen. <--!!!!


Ausnahme "außergewöhnliche Notfälle":

In Ausnahmesituationen kann das Arbeitszeitgesetzt komplett "außer Kraft" gesetzt werden. Ausnahmen wären z.B. Katastrophen.


Pausen:
Ab einer Arbeitszeit von 6 Stunden ist eine gesetzliche Ruhepause von insgesamt 30 Minten, ab einer Arbeitszeit von 9 Stunden eine Ruhepause von 45 Minuten vorgeschrieben. Die Pause kann in 15 Minutenabschnitte unterteilt werden.


Hab mich, als ich nich hauptberuflich im Rettungsdienst gearbeitet hatte, intensiv damit beschäftigt. Es gab 1996 eine Klage spanischer Ärzte vor einem EU-Gericht. Dort wurde auch die Rufbereitschaft als Vollarbeitszeit gewertet. Deutschland wurde mehrfach aufgefordert, das Urteil umzusetzen, da aber im Gesundheitswesen die Personalkosten zu hoch sind, weigert sich Deutschland bisher dieses Urteil umzusetzen.

Kann mir vorstellen, dass das auch Euch Apotheker betrifft.
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Vidukano10

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Re: Notdienst und Arbeitszeit - Arbeitsrechtliche Frage
« Antwort #2 am: 08.Januar 2008, 08:16:39 »

http://www.vnr.de/vnr/recht/arbeitsrecht/praxistipp_00764.html

edit:pmaldini war schneller aber ich poste es dennoch :P
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pMaldini

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Re: Notdienst und Arbeitszeit - Arbeitsrechtliche Frage
« Antwort #3 am: 08.Januar 2008, 08:21:49 »

Und alles selbst getippt  ;D
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pMaldini

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Re: Notdienst und Arbeitszeit - Arbeitsrechtliche Frage
« Antwort #4 am: 08.Januar 2008, 08:23:12 »

Guten Tag und ein frohes neues zusammen! :)

Meine Frage richtet sich an jene mit ein wenig Wissen über das Arbeitsrecht. Meine
Situation:

Ich arbeite als Apotheker in einer öffentlichen Apotheke. Ich hatte von Donnerstag auf Freitag Notdienst. Ich habe von Donnerstag 8.30 bis
11.30 gearbeitet und hatte dann zwei Stunden Pause. Von 13.30 habe ich dann weiter gearbeitet und sofort im Anschluss den Notdienst gemacht bis Freitag morgen 8.30.
Auch dann habe ich sofort weiter gearbeitet bis 11.30, dann wieder zwei Stunden Pause und dann ab 13.30 bis 18.30, dann war endlich Feierabend.

Das hat mich mächtig geschlaucht, weil wir auch drei Leute weniger im Handverkaufsbereich waren, also nur drei bei 360 Kunden am Tag.

Meine Frage: ist diese Art des Durcharbeitens rechtlich vertretbar?

Es ist nicht so, daß ich das jetzt wirklich schlimm fand. Es war anstrengend, ok, aber machbar. Mir interessiert allein die rechtliche Seite.

Sorry für den Doppelpost. Hab mir Deinen Post jetzt doch mal genau durchgelesen  ;)

Mit den 2 Stunden Pause wird wahrscheinlich die Arbeitszeit unterbrochen und somit das Arbeitsschutzgesetz "unterlaufen".
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Henningway

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Re: Notdienst und Arbeitszeit - Arbeitsrechtliche Frage
« Antwort #5 am: 08.Januar 2008, 13:01:19 »

Danke Euch für die Antworten! :)

@pMaldini:

Zitat
Ausnahme Bereitschaftsdienst:
Hier kann die Arbeitszeit von 10 Stunden überschritten werden, Voraussetzung ist, dass nach dem Dienst eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten wird.
Die Ausnahme die dem Gesundheitswesen "das Genick bricht":
Es besteht die Möglichkeit per Tarifvertrag eine vom Gesetz abweichende Regelung zu treffen. Besteht diese nicht, kann das Staatliche Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik eine Ausnahmebewilligung erteilen. <--!!!!

Die Sache mit den 11 Stunden habe ich noch im Kopf und ich glaube, sie damals im BRT gelesen. Von einer Ausnahmebewilligung weiß ich nichts. Für mich sieht das dann so aus, daß mir diese 11 Stunden zustünden. Interessant.  :-\
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pMaldini

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Re: Notdienst und Arbeitszeit - Arbeitsrechtliche Frage
« Antwort #6 am: 08.Januar 2008, 15:17:53 »

Hab hier mal einen Link zu einer Seite, die das Thema zusammenfasst:

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/arbeitszeitgesetz/
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