Ich kenne mich mit den Gegebenheiten von Leihfirmen nicht aus. Im klassischen Arbeitsverhältnis musst Du dem Arbeitgeber schriftlich eine Frist setzen, die er einhalten kann. Wie Joe schrieb, würde ich das entweder auf das Monatsende festsetzen oder warten, da es sich nur noch um eine Woche handelt. In einem weiteren Schritt muss der Arbeitgeber abgemahnt werden mit Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen, sollte die Frist der Auszahlung verstreichen. Keinesfalls solltest Du einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen, weil Du damit Tatsachen zu Deinen Ungunsten schaffst.
Wie gesagt es werden mittlerweile 2 Wochen, und ehrlich gesagt an Systemfehler glaube ich nicht, denn ich arbeite für dieser Firma seit über 18 Monaten. Und sowas ist noch nie passiert. Hab alles schriftlich gemacht und auch schriftlich verlangt.
Aber ich dachte ich müsste meine Arbeit fortsetzen. Zwar bin ich noch ohne Einsatz, jedoch zum Monatsbeginn(01.11.20) steht mein Einsatz fest. Und ich dachte trotz allem muss ich die Arbeit aufnehmen(weil Freunde und Bekannte mir gesagt haben)
Wir hatten sogar, mit meinem AG eine Diskussion, wo er mich einsetzen wollte, und ich sagte mir fehlt das Fahrgeld. Will hier nicht so ins Detail gehen. Aber das Geld , was sie mir überwiesen haben reicht nicht mal für 15 Tage. Und dann verlangen sie von mir, dass ich arbeiten gehe?
Trotzdem Danke für eure Antworten. Ich werde den Montag abwarten. Dann werdens genau 15 Tage. !!!
Theoretisch können "Systemfehler" schon mal passieren.
Wenn bei uns mal jemand seine Zeiterfassung falsch macht (z. B. vergessen an- oder abzumelden), dann fehlt für den Tag die Arbeitszeit in der Berechnung.
Manche kontrollieren dann vor Monatsende auch ihre gestempelten Zeiten nicht (kann jeder über seinen Zugang so oft prüfen, wie man will) und wenn dann derjenige, der die Lohnabrechnungen macht, auch nicht genau hinschaut, dann fehlen dem Kollegen die Stunden in der Abrechnung.
Wer hat da Schuld? Beide Seiten.
Da reicht bei uns dann aber immer ein Anruf, es wird sich angeschaut und dann werden die Stunden mit der nächsten Abrechnung zusätzlich ausgezahlt. Wer das Geld sofort braucht, bekommt es dann als Vorschuss zur nächsten Abrechnung.
Laut Arbeitsvertrag ist bei uns aber auch der Weg:
Innerhalb von 3 Monaten den offenen Anspruch schriftlich geltend machen, wird das abgelehnt oder darauf nicht reagiert, soll man es innerhalb weiterer 3 Monate gerichtlich einfordern.
Wäre halt bei dir zu klären, wie die Zeiterfassung erfolgt und wer da einen Fehler gemacht hat.
Fahrtkosten sind da noch mal ein anderes Thema, oder?