Gibt es eigentlich hier einen Experten für das deutsche Baurecht?
So, ich habe aktuell zwei Probleme die mein Haus in Deutschland betreffen, und ich wäre euch dankbar wenn ihr mir ein paar Ratschläge geben könntet um die Schwierigkeiten zu lösen.
Fall 1Im August 2014 habe ich eine Handwerksfirma beauftragt drei denkmalgeschützte Fenster zu erneuern. Dazu zählten zum einen die Fenster und zum anderen die dazugehörigen Rahmen.
Die alten Fenster und Rahmen sind daraufhin entfernt worden und die neuen Fenster eingebaut worden. Diese Arbeiten waren im Dezember 2014 abgeschlossen. Der Einbau der neuen Rahmen lässt seitdem auf sich warten. Ich habe im letzten Jahr mehrmals mit dem Firmeninhaber gesprochen und ihn immer wieder darauf hingewiesen die Arbeiten abzuschließen. Außer das ich immer wieder vertröstet worden bin ist nichts geschehen.
Den Vertrag den ich damals mit dem Unternehmen abgeschlossen habe, enthält keinen festen Fertigstellungstermin, die Zahlung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten.
Ich möchte der Firma nun eine endgültige Frist zur Fertigstellung setzen, und habe dazu ein paar Fragen.
1. Wie lang muss diese Frist mindestens sein?
2. Kann ich mit dem Verstreichen der gesetzten Frist den Vertrag ohne Weiteres kündigen?
3. Wie sieht es mit der Zahlung des bisher geleisteten Arbeiten aus? Also muss ich diese in voller Höhe bezahlen und muss ich eventuell mit weiteren Forderungen seitens der Firma rechnen?
4. Gibt es die Möglichkeit Schadensersatz zu fordern?
Fall 2Im vergangenen Jahr wurden auf dem Nachbargrundstück 5 Gebäude abgerissen. Eines von diesen stellte mit einer seiner Außenmauern die Grundstücksgrenze zu meinem Grundstück dar. Bis auf einen kleinen Rest ist diese Außenmauer vollständig abgerissen worden.
Da dieses Reststück aber sehr marode ist, wird wohl auch dieses irgendwann abgerissen werden.
Dazu folgende Fragen:
1. Wenn dieses Reststück abgerissen wird, muss dann der Eigentümer des Nachbargrundstückes eine neue Mauer errichten?
2. Wenn ja, in welcher Höhe muss diese gebaut werden und könnten auch alternative Grenzen (Holzzaun, Maschendrahtzaun, etc.) in Frage kommen?
3. An diesem Reststück grenzt noch eine Mauer, die zu meinem Grundstück gehört. Wer kommt für Schäden auf, wenn beim Abriss der Restmauer welche entstehen sollten?
Eine weitere Sache ist, dass auf dem Nachbargrundstück zwei neue Wohnhäuser entstehen sollen. Eines von diesen ist mit der Fensterfront genau auf mein Grundstück ausgerichtet, man kann also genau auf mein Grundstück schauen. Bei den alten Gebäuden konnte man nicht auf mein Grundstück schauen.
Daher die Fragen:
1. Habe ich ein Recht darauf, den Eigentümer des Nachbargrundstückes dazu zu drängen die Fensterfront anders auszurichten, oder die Fenster so zu gestalten (z.B. durch Milchglas) das eine Sicht auf mein Grundstück nicht möglich ist?
2. Kann ich diese Forderung eventuell mit dem Sichtschutz auf mein Grundstück verbinden?
Ich möchte im Übrigen die Angelegenheiten friedlich lösen, d.h. ohne Anwalt.
Dann bedanke ich mich schon im Voraus und bitte bei der Beantwortung der Fragen auch um die Nennung der RGL.