Also, ich bin da bei White. Ich meine ihn gut genug zu kennen um zu glauben, dass er bisher sauber spielte, und die Tiefschläge von der Vermieterin ausgehen.
Des Weiteren habe ich hier ja auch mal meine Probleme mit meiner Ex-Vermieterin geschildert, die auch völlig abdrehte als sie meinte, die Wohnung in der ich bis dato wohnte nun verkaufen zu wollen. Auch sie versuchte mich nach Strich und Faden zu verarschen. Ebenso was das finanzielle anging. Und ich wehrte mich damals auch mit einem Anwalt.
Insofern versprüre ich Solidarität wachsen...
Ich hoffe meine Antwort wirkt auch nicht so, als ob ich moralisch nicht auf der Seite von White wäre
Recht haben und dann auch noch Recht bekommen sind nunmal leider zwei unterschiedliche Dinge. Im Endeffekt ist es in erster Linie immer eine Risikoabwägung, ob man sich im Ernstfall tatsächlich auf einen Rechtsstreit einlassen will inkl. aller damit verbundenen Eventualitäten. Bei dem von White vorgetragenen Sachverhalt besteht aus meiner bescheidenen Sichtweise (bin allerdings noch kein Anwalt, das sollte vielleicht mal klargestellt werden) eben bei einem noch gar nicht abgeschlossenen Sachverhalt ein gewisses Prozessrisiko, das ich, wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, auch ein bisschen höher einstufen würde als bei dir damals. Das ist aber auch nur die rein wirtschaftliche Seite. Darüber hinaus - du wirst das sicherlich bestätigen können - muss man sich natürlich fragen, ob man sich den ganzen Stress, der damit verbunden ist, wirklich antun will bzw. ob es einem die im Endeffekt verschenkte Lebenszeit wirklich wert ist. Das hängt natürlich immer auch von den Summen ab, um die es geht, und davon, wie sehr man bspw. auf einen niedrigen dreistelligen Betrag angewiesen ist oder wie sehr es einen ruinieren würde, wenn man am Ende selbst einen mittleren dreistelligen Betrag zahlen müsste.
Mein Plan zieht vor von
Entfällt der Eigenbedarf, nachdem die Kündigung dem Mieter zugegangen ist, aber noch bevor das Mietverhältnis beendet wird, also vor dem Ablauf der Kündigungsfrist, führt dies zunächst noch nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Wegfall des Eigenbedarfs begründet aber die Pflicht des Vermieters, den Mieter hierüber in Kenntnis zu setzen und ihm anzubieten, das Mietverhältnis fortzusetzen. Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, wird die Kündigung nachträglich wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 09.11.2005 – VIII ZR 339/04).Im Falle der nachträglichen Unwirksamkeit der Kündigung stehen dem Mieter die gleichen Rechte zu wie sie unter 2a) für den Fall des vorgetäuschten Eigenbedarfs beschrieben worden sind. Der Mieter kann insbesondere gem. § 280 BGB den Schaden ersetzt verlangen,der ihm dadurch entstanden ist, dass er- ohne hierzu verpflichtet gewesen zu sein- die Wohnung geräumt hat und umgezogen ist.
gebrauch zu machen.
Es wurde klar kommuniziert, dass die Enkelin einziehen soll, weil sie ihr Studium hier beenden will, das Semester startet am 15.10. die Kündigungsfrist läuft am 31.10. ab.
Ich warte also auf jeden Fall bis nach dem 31.10. Sollte sie dann nicht einziehen (und mir das niemand mitteilen) ist damit bewiesen, dass das vorher klar gewesen sein muss und man mir das nicht mitgeteilt hat.
Nebenkostenabrechnung gibt es keine, ich zahle eine Pauschale, habe keinen eigenen Wasser-, Strom- oder Heizungszähler. Die Kosten sind im Mietvertrag auch nicht aufgeschlüsselt.
Aus reinem Goodwill zahle ich schon 20 Euro mehr Strom, als ursprünglich vereinbart war - ich verbrauche ja auch sau viel. Könnte auch noch ein Grund sein, warum sie mich raus haben will.
Ich überlege ob ich die monatlich "zu viel" gezahlten 20 Euro zurück fordern soll. Sind immerhin auch 260 Euro für die 13 Monate, die ich dann hier war.
Genau, die Rechtsprechung gibt es, aber selbst wenn man die zu deinen Gunsten erstmal anwendet, bleibt das Kausalitätsproblem, das unabhängig davon besteht und das im Gegensatz zu den "normalen" Fällen nur besteht, weil ein Fall des § 573a BGB vorliegt und die Vermieterin mit Bezug darauf auch hilfsweise die ordentliche Kündigung erklärt hat. Würde ich z.B. die Vermieterin beraten...
-Für Besichtigungen verschwendete Zeit (Besichtigungen im Urlaub, da gingen bestimmt zwei Tage drauf)?
Besichtigungstermine werden entweder vom Vermieter vorgegeben oder einvernehmlich ausgehandelt. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass Hr. White bei einer Kündigung zum Februar keine Urlaubstage hätte nehmen müssen, wenn er nicht bewusst auf bestimmte Besichtigungen verzichtet. Überdies bestand auch im wahrgenommenen Zeitraum genug Zeit, um Besichtigungen außerhalb der Arbeitszeiten planen zu können (Verletzung der Schadensminderungspflicht)
-Kosten Immobilienscout Premiumaccount (60€)?
Entweder diese Aufwendungen waren für die Wohnungssuche ohnehin nicht erforderlich oder sie wären genauso für die Kündigung zum Februar entstanden. Es ist überdies nicht ersichtlich, dass allein der Faktor, dass bis dahin mehr Zeit vergeht, die Lage am Wohnungsmarkt derart ändert, dass man auf einen Premiumaccount verzichten würde.
-Kosten Umzug Internet (40 €)
Diese Kosten wären auch in Folge der hilfsweise erklärten Kündigung entstanden.
-Kosten Transporter (irgendwas um 200 €)
Diese Kosten wären auch in Folge der hilfsweise erklärten Kündigung entstanden. Soweit sich Hr. White darauf beruft, dass er für einen Umzug im Februar keinen Transporter benötigt hätte, da er Möbel hätte liefern lassen können, anstatt sie abzuholen, lässt dies außer Acht, dass allein durch die Lieferung zusätzliche Kosten entstehen, die 200 € weit überschreiten.
-Verpflegungs- und Reisekosten der Umzugshelfer
Diese Kosten wären auch in Folge der hilfsweise erklärten Kündigung entstanden.
-Kosten fürs Ummelden auf dem Amt
Diese Kosten wären auch in Folge der hilfsweise erklärten Kündigung entstanden.
Nicht alles davon, was ich hier geschrieben habe, ist zwingend rechtlich relevant oder gar überzeugend, aber solche Post würdest du mit Sicherheit erst einmal bekommen. Falls es dann vor Gericht geht, ist auch nicht klar, wie dieses damit umgehen wird. Am erfolgsversprechendsten scheinen mir aus deiner Sicht noch der Premiumaccount und die Urlaubstage, sowie evtl. mit größeren Abstrichen, die Transporterkosten zu sein.
Im Übrigen musst du dich wegen
§ 814 BGB wahrscheinlich von den 20 € zu viel gezahlter Miete pro Monat verabschieden, wenn du nicht in irgendeiner Form einen Freiwilligkeits- und Rückforderungsvorbehalt deutlich gemacht hast.