Nein. Der DFB hat mit der Verfassung der Bundesrepublik nicht das Geringste zu tun. Wie gesagt, nichts an dem Fall Ballack ist in irgendeiner Form verfassungswidrig. Nochmal: Die Verfassung (das Grundgesetz) schützt den Bürger vor staatlicher Willkür, setzt dem Staat Grenzen seines Handelns und definiert seinen Aufbau (Rechtsstaat, Demokratie, Republik, Föderalismus, Gesetzgebungskompetenzen, Organe, Gewaltenverschränkung usw). Im Rahmen dieser Leitlinien darf eine Regierung Gesetze erlassen, und die Exekutive diese ausführen (Grundrechte des Menschen bei Polizeiverhören beispielsweise, keine Benachteiligung aufgrund von Aussehen Religion, Geschlecht oder was auch immer bei der Steuergeldverteilung oder was auch immer / deshalb kann man das, was Sarrazin fordert, also die Geburtenprämie für Akademikerinnen als verfassungswidrig bezeichnen, aber das soll ja jetzt keine Rolle spielen). Aus diesem Grund ist übrigens auch der Gefängnisausbrauch als solcher keine Straftat, aber das ist ja jetzt egal.
Der DFB ist überhaupt kein Grundrechtssubjekt, das können nämlich nur natürliche Personen und der Staat mit seinen Institutionen sein.
Der DFB ist eine Vereinigung, die sich selbst Regeln auferlegt hat. Gegen diese "Vereinsregeln" hat Ballack verstoßen und deshalb muss er die in den Vereinregularien festgelegte Strafe bezahlen. Mehr ist nicht dahinter. Mit der Verfassung hat das rein gar nichts zu tun (gegen welchen Artikel des Grundgesetzes soll die Strafe gegen Ballack denn auch verstoßen?).