Nun wollen wir mal nicht übertreiben, wie sind hier ja nicht in einem Rechtswissenschaftsforum.
Im Übrigen teile ich die Meinung von Holyhong nicht in Gänze.
Richtig ist zwar, dass zwischen Werturteilen und Tatsachenurteilen unterschieden wird, aber so einfach, wie im Zitat beschrieben, ist die Unterscheidung dann doch nicht.
Für die Klassifizerung eines Tatsachenurteils müssen nach Pärn verschiedene Kriterien erfüllt werden und meiner Meinung nach hält sich die Rechtssprechung und die herrschende Meinung daran. Ein Kriterium für ein Tatsachenurteil ist, dass der Äußerung eine "würdigende Beurteilung" vorausgegangen sein muss. Etwas, das "ins Blaue gesagt wird" ist keine Tatsachenbehauptung. Und solange wir hier nicht in einem rechtswissenschaftlichen Forum sind, kann niemand davon ausgehen, dass die User hier Abläufe von Geschäftspraktiken unter juristische Begriffe wie Betrug subsumieren können. Es handelt sich hier eben größtenteils nicht um juristisch fundierte Aussagen, sondern um umgangssprachliche Parolen unter denen Wörter wie "Betrug" hier verwendet werden.
Auch den Tatbestand der Verleumdung sehe ich hier nicht erfüllt. Das scheitert schon am berüchtigten "wider besseren Wissens". Wie kann jemand dem User TNDO unterstellen, dass er genau weiß, dass es sich nicht um einen Betrug handelt? Das würde wieder eine fundierte rechtswissenschaftliche Würdigung voraussetzen und ich unterstelle TNDO jetzt einfach mal, dass er dazu gar nicht im Stande ist (ist nicht böse gemeint). Zumal er ja auch noch geschrieben hat, es "ist Kundenverarschung und grenzt schon an Betrug". Daraus den Vorwurf einer Straftat wider besseren Wissens abzuleiten (lassen wir jetzt mal völlig außer Acht was apfelschorle geschrieben hat), halte ich doch für ganz schön gewagt.
Etwas anderes wäre es, wenn TNDO hier behaupten würde, EA hätte ihm die Lizenz zur Nutzung des Spiels entzogen (ihm quasi das Spiel "weggenommen"), obwohl er gerade nebenbei noch eben dieses Spiel spielt. In dem Fall wäre eine Behauptung "wider besseren Wissens" aufgestellt worden und TNDO wäre es zuzumuten dies auch zu erkennen.
Ich bin nicht auf dem laufenden Stand der Rechtssprechung, aber bis 2009 wurde meiner Meinung nach eher in Richtung Art 5 (also Recht auf Freie Meinungsäußerung) geurteilt. Mir schwebt da noch irgendwie ein Fall vor dem OLG Koblenz im Kopf rum, ich weiß nicht mehr konkret, worum es ging, aber die Richter entschieden damals, dass in der öffentlichen Auseinandersetzung auch Kritik hingenommen werden muss, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird. Sonst käme es zu einer Lähmung des Meinungsbildungsprozesses. Also solange niemand diffamiert wird oder in seiner Persönlichkeit herabgesetzt wird (oder oder oder), dürften Werturteile in einem Fußballforum von der Meinungsfreiheit gedeckt sein.
Meine Hand möchte ich natürlich nicht ins Feuer legen und ich finde es auch gut, dass User hier darauf hingewiesen werden! Vielleicht sollten die Forenregeln auch mal grundsätzlich ähhhh überhaupt ausgearbeitet werden

Jetzt, wo schon soviele Juristen hier herumspuken, kann ja jeder seinen Senf dazu geben und am Ende darf hier niemand mehr ungestraft irgendwas reinschreiben.