http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=115806Ein Mitgliedstaat kann unter bestimmten Bedingungen die Exklusivübertragung aller Spiele der Fußballweltmeisterschaft und der Fußballeuropameisterschaft auf einem Bezahlfernsehsender verbieten, um für seine Bevölkerung die Möglichkeit sicherzustellen, diese Ereignisse auf einem frei zugänglichen Fernsehsender zu verfolgen.
Wenn diese Wettbewerbe in ihrer Gesamtheit von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung sind, ist diese Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit durch das Recht auf Informationen und durch die Notwendigkeit, der Öffentlichkeit breiten Zugang zur Fernsehberichterstattung über diese Ereignisse zu gewährleisten, gerechtfertigt.
Yeah! Sehr vernünftige Entscheidung.
