Offiziell ist es so, dass Minderjährige a.) die Zustimmung der Eltern und b.) ein ärztliches Attest benötigen, bevor sie im Profifußball (oder im ganzen Erwachsenenfußball?) eingesetzt werden dürfen.
Bei den Amateuren ist es glaub ich verbandsspezifisch nochmal anders. In Württemberg dürfen nur Spieler des älteren A-Jugend Jahrgangs (also diese Saison Jahrgang 93) bei den Herren eingesetzt werden (immer vorausgesetzt das a) und b) vorliegen), meine aber zu wissen dass es bei anderen Verbänden auch schon früher möglich ist.
Ja, das kenne ich auch so. Erst ab der A-Jugend (inkl. Attest/Zustimmung Eltern) ist man für den "Aktiven"-Bereich spielberechtigt. Scheint aber tatsächlich von Fussballverband zu Fussballverband verschieden zu sein.
@ronderheld: Nein, nicht Anker Wismar - falsch geraten !

... sondern Tennis Borussia Berlin !
