Ich mag nur diese weitere Verurteilung nicht. Er hat 11 Monate auf Bewährung bekommen, weil auf den Bildern was drauf ist. Von mir aus kann man sagen das ist zu wenig. 1 Jahr Haft. Wäre das genug gewesen? 2 Jahre Bewährung? 3 Jahre Haft? Moralisch ist das Thema schwer zu verdauen. Also, was ist da genug?
Für mich wäre das ganz klar eine "richtige" Haftstrafe wo er einsitzen muss, von mir aus auch kürzer als jetzt mit Bewährung (z.B. 7 Monate Haft und 4 Monate auf Bewährung, kommt bei guter Führung nach 5 Monaten auf freien Fuß).
Das ist lediglich MEINE gefühlte Meinung und Gerechtigkeit. Keine Ahnung, ob das juristisch in dieser Konstellation überhaupt möglich gewesen wäre.
Aber so spaziert er, Ächtung hin- oder her, quasi als freier Mann aus dem Gerichtssaal.
Bleibe bei meiner Meinung...ist für mich im Gesamtkontext bei dem Thema zu wenig.
Ich kann den Wunsch nach der unbedingten Haftstrafe bei ähnlicher Dauer nicht nachvollziehen. Haftstrafte ist ja nichts wo man groß Qual und Schmerz ausgesetzt ist. Metzelder ist jetzt vorbestraft mit einer Tat die moralisch so eklig ist, dass er sich als Person ziemlich sicher nie wieder davon erholen wird. Geschäftliche und private Beziehungen sind ziemlich sicher futsch und werden es auch sehr lange, eventuell für immer, bleiben. Ich denke, dass das die größte Strafe für ihn ist. Gleichzeitig denke ich, dass es für ihn als Person keinen Unterschied macht, ob er jetzt 11 Monate auf Bewährung oder 6 Monate im Gefängis sitzt. Mit den Auswirkungen auf sein Umfeld wird er sich lange nach diesen 11 Monaten noch außeinander setzen müssen.
Aus diesem Grund wundert es mich etwas, dass du da so auf die Haftstrafe bestehst. Ich könnte eher nachvollziehen, dass dir es auf die Länge ankommt und du 3-5 Jahre forderst, als ihn zwingend hinter Gittern sehen zu wollen und dafür eine kürzere Zeit in Kauf nehmen würdest. Was macht die Haftstrafe so besonders für dich?
Zu dem Strafmaß: Für Besitz von Kinderpornographie ist eine Höchsstrafe von 3 Jahren Haft angesetzt. Von Geldstrafe bis 3 Jahre Haft muss man den Besitz von 1-2 Bildern und das Halten einer kuratierten Privatsammlung von tausenden von Bildern und Videos aus Auftragsproduktionen aufteilen können. Hier geht es um 300 Bilder, die scheinbar so im Internet zu finden waren. Ich finde das darf man im Sinne der Verhältnismäßigkeit nicht außer acht lassen.
Mir würde es allerdings auch nichts ausmachen, die maximale Höchstrafe höher zu setzten. 5 Jahre zum Beispiel. Dann hätte Metzelder im Verhältnis allerdings auch "nur" 1 Jahr und 4 oder 6 Monate Bewährung bekommen und wir würden wahrscheinlich die gleiche Diskussion führen.
Ich fände verpflichtete Therapien ein wichtigen Punkt. Eventuell wird das aber auch schon getan.