Also ich sehe das auch so das dadurch ein Vertragsbruch entsteht.
Da nun dann 2 Arbeitsverträge für den gleichen Zeitraum bestehen, wird durch den zweiten Arbeitsvertrag der erste automatisch aufgelöst zum Beginn des 2.Vertrages (lt. FIFA-Statuten) und die vertragsbrechende Partei, also der Spieler, ist dann schadensersatzpflichtig.
(Denn er muss ja keinen neuen Vertrag vor dem 1.7. unterschreiben...)
Der Schadensersatz und dessen Höhe, oder Verzicht, kann auch vertraglich geregelt werden, kann mir gut vorstellen das im RL das schon im ursprünglichem Arbeitsvertrag des Spielers für diesen speziellen Fall geregelt ist.