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Luciano Vietto:


--- Zitat von: brandgefährlich am 23.Oktober 2020, 03:54:15 ---
--- Zitat von: Luciano Vietto am 23.Oktober 2020, 00:08:06 ---
--- Zitat von: Henningway am 22.Oktober 2020, 20:50:43 ---Ich kenne mich mit den Gegebenheiten von Leihfirmen nicht aus. Im klassischen Arbeitsverhältnis musst Du dem Arbeitgeber schriftlich eine Frist setzen, die er einhalten kann. Wie Joe schrieb, würde ich das entweder auf das Monatsende festsetzen oder warten, da es sich nur noch um eine Woche handelt. In einem weiteren Schritt muss der Arbeitgeber abgemahnt werden mit Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen, sollte die Frist der Auszahlung verstreichen. Keinesfalls solltest Du einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen, weil Du damit Tatsachen zu Deinen Ungunsten schaffst.

--- Ende Zitat ---

Wie gesagt es werden mittlerweile 2 Wochen, und ehrlich gesagt an Systemfehler glaube ich nicht, denn ich arbeite für dieser Firma seit über 18 Monaten. Und sowas ist noch nie passiert. Hab alles schriftlich gemacht und auch schriftlich verlangt.

Aber ich dachte ich müsste meine Arbeit fortsetzen. Zwar bin ich noch ohne Einsatz, jedoch zum Monatsbeginn(01.11.20) steht mein Einsatz fest. Und ich dachte trotz allem muss ich die Arbeit aufnehmen(weil Freunde und Bekannte mir gesagt haben)

Wir hatten sogar, mit meinem AG eine Diskussion, wo er mich einsetzen wollte, und ich sagte mir fehlt das Fahrgeld. Will hier nicht so ins Detail gehen. Aber das Geld , was sie mir überwiesen haben reicht nicht mal für 15 Tage. Und dann verlangen sie von mir, dass ich arbeiten gehe????

Trotzdem Danke für eure Antworten. Ich werde den Montag abwarten. Dann werdens genau 15 Tage. !!!

--- Ende Zitat ---

Theoretisch können "Systemfehler" schon mal passieren.

Wenn bei uns mal jemand seine Zeiterfassung falsch macht (z. B. vergessen an- oder abzumelden), dann fehlt für den Tag die Arbeitszeit in der Berechnung.
Manche kontrollieren dann vor Monatsende auch ihre gestempelten Zeiten nicht (kann jeder über seinen Zugang so oft prüfen, wie man will) und wenn dann derjenige, der die Lohnabrechnungen macht, auch nicht genau hinschaut, dann fehlen dem Kollegen die Stunden in der Abrechnung.
Wer hat da Schuld? Beide Seiten.

Da reicht bei uns dann aber immer ein Anruf, es wird sich angeschaut und dann werden die Stunden mit der nächsten Abrechnung zusätzlich ausgezahlt. Wer das Geld sofort braucht, bekommt es dann als Vorschuss zur nächsten Abrechnung.

Laut Arbeitsvertrag ist bei uns aber auch der Weg:
Innerhalb von 3 Monaten den offenen Anspruch schriftlich geltend machen, wird das abgelehnt oder darauf nicht reagiert, soll man es innerhalb weiterer 3 Monate gerichtlich einfordern.



Wäre halt bei dir zu klären, wie die Zeiterfassung erfolgt und wer da einen Fehler gemacht hat.
Fahrtkosten sind da noch mal ein anderes Thema, oder?

--- Ende Zitat ---

Nein, es geht darum, dass ich neuen Einsatz bekommen soll, aber von dem Geld was mir übrigblieb ne Monatskarte zu holen, sehe ich nicht ein und das habe ich auch so mein Vorgesetzten gesagt. Dann war ich auf einmal respektlos und ich hätte kein Bock zu arbeiten. ::)



Luciano Vietto:


--- Zitat von: Leland Gaunt am 22.Oktober 2020, 20:28:24 ---Ich würde zur Sicherheit dem Sachbearbeiter aus der Lohnbuchhaltung noch eine Mail, quasi eine Zusammenfassung des besprochenen, machen.

--- Ende Zitat ---

Ich habe sogar 2 von meinem Ansprechpartner angeschrieben und angesprochen. Wie gesagt weder überweist man mir was offen ist, noch teilt mir schriftlich wie es dazu gekommen ist bzw dass sie nicht zahlen!

j4y_z:


--- Zitat von: Luciano Vietto am 23.Oktober 2020, 04:24:06 ---
--- Zitat von: brandgefährlich am 23.Oktober 2020, 03:54:15 ---
--- Zitat von: Luciano Vietto am 23.Oktober 2020, 00:08:06 ---
--- Zitat von: Henningway am 22.Oktober 2020, 20:50:43 ---Ich kenne mich mit den Gegebenheiten von Leihfirmen nicht aus. Im klassischen Arbeitsverhältnis musst Du dem Arbeitgeber schriftlich eine Frist setzen, die er einhalten kann. Wie Joe schrieb, würde ich das entweder auf das Monatsende festsetzen oder warten, da es sich nur noch um eine Woche handelt. In einem weiteren Schritt muss der Arbeitgeber abgemahnt werden mit Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen, sollte die Frist der Auszahlung verstreichen. Keinesfalls solltest Du einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen, weil Du damit Tatsachen zu Deinen Ungunsten schaffst.

--- Ende Zitat ---

Wie gesagt es werden mittlerweile 2 Wochen, und ehrlich gesagt an Systemfehler glaube ich nicht, denn ich arbeite für dieser Firma seit über 18 Monaten. Und sowas ist noch nie passiert. Hab alles schriftlich gemacht und auch schriftlich verlangt.

Aber ich dachte ich müsste meine Arbeit fortsetzen. Zwar bin ich noch ohne Einsatz, jedoch zum Monatsbeginn(01.11.20) steht mein Einsatz fest. Und ich dachte trotz allem muss ich die Arbeit aufnehmen(weil Freunde und Bekannte mir gesagt haben)

Wir hatten sogar, mit meinem AG eine Diskussion, wo er mich einsetzen wollte, und ich sagte mir fehlt das Fahrgeld. Will hier nicht so ins Detail gehen. Aber das Geld , was sie mir überwiesen haben reicht nicht mal für 15 Tage. Und dann verlangen sie von mir, dass ich arbeiten gehe????

Trotzdem Danke für eure Antworten. Ich werde den Montag abwarten. Dann werdens genau 15 Tage. !!!

--- Ende Zitat ---

Theoretisch können "Systemfehler" schon mal passieren.

Wenn bei uns mal jemand seine Zeiterfassung falsch macht (z. B. vergessen an- oder abzumelden), dann fehlt für den Tag die Arbeitszeit in der Berechnung.
Manche kontrollieren dann vor Monatsende auch ihre gestempelten Zeiten nicht (kann jeder über seinen Zugang so oft prüfen, wie man will) und wenn dann derjenige, der die Lohnabrechnungen macht, auch nicht genau hinschaut, dann fehlen dem Kollegen die Stunden in der Abrechnung.
Wer hat da Schuld? Beide Seiten.

Da reicht bei uns dann aber immer ein Anruf, es wird sich angeschaut und dann werden die Stunden mit der nächsten Abrechnung zusätzlich ausgezahlt. Wer das Geld sofort braucht, bekommt es dann als Vorschuss zur nächsten Abrechnung.

Laut Arbeitsvertrag ist bei uns aber auch der Weg:
Innerhalb von 3 Monaten den offenen Anspruch schriftlich geltend machen, wird das abgelehnt oder darauf nicht reagiert, soll man es innerhalb weiterer 3 Monate gerichtlich einfordern.



Wäre halt bei dir zu klären, wie die Zeiterfassung erfolgt und wer da einen Fehler gemacht hat.
Fahrtkosten sind da noch mal ein anderes Thema, oder?

--- Ende Zitat ---

Nein, es geht darum, dass ich neuen Einsatz bekommen soll, aber von dem Geld was mir übrigblieb ne Monatskarte zu holen, sehe ich nicht ein und das habe ich auch so mein Vorgesetzten gesagt. Dann war ich auf einmal respektlos und ich hätte kein Bock zu arbeiten. ::)

--- Ende Zitat ---

Irgendwie scheint da mehr dahinter zu stecken als nur fehlendes Gehalt aus dem Vormonat...

Towelie:

Ich habe ein Jahr nebenbei in einer Firma gearbeitet, die den Lohn für andere Firmen abrechnet, und da sind immer wieder mal Fehler passiert. Und in der Regel wurden die mit der nächsten Abrechnung behoben, wenn nicht gerade Existenzen bedroht waren.
Denke, dass das bei interner Lohnabrechnung ähnlich läuft.

Casho:

Für gewöhnlich erfolgt die Nachzahlung dann mit der nächsten Abrechnung. Wenn es ein Systemfehler war, dann können auch weitere Mitarbeiter betroffen sein. Jedem einzeln den Fehlbetrag zu überweisen und abzurechnen könnte ein zu großer Aufwand sein.

Und natürlich "musst" du deine Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung stellen. Warum auch nicht. Bis jetzt liegt nur ein Systemfehler vor und keine absichtlich unterlassene Lohnzahlung.
Wenn du nicht genug Geld für notwendige Fahrkarten hast, dann könntest du nach einem Vorschuß fragen.
Anonsten ist eben die Frage wie das mit Fahrgeld vertraglich festgehalten wurde.
Wenn es keinerlei Vereinbarung gibt, dann liegt es an dir eigenständig den Arbeitsweg zu beschreiten und entsprechend für die Kosten aufzukommen.
So wie es bei den meisten Arbeitnehmer sonst auch der Fall ist.
Je nachdem wann die nächste Lohnzahlung ansteht kaufst du dir eben erst einmal nur eine Wochenkarte. Oder gibt es so etwas nicht mehr ?


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