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Rechtsfragen
Leland Gaunt:
Arbeitsrecht, Situation Kurzarbeit.
2 MA arbeiten in 2 überlappenden Schichten, einer von 8-14h und der andere von 11-17h.
Darf die GL nun festlegen, dass die MA jeweils in ihren Schichten bleiben (bisher wurde wochenweise gewechselt)?
Henningway:
In meinem Bereich ist es so, dass - so lange keine arbeitsvertraglichen, anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden - der Geschäftsleiter das volle Recht über die Einteilung der Mitarbeiter hat. Dazu müsste man das Bundesarbeitszeitgesetz befragen.
Ensimismado:
Ich habe mit Arbeitsrecht nur am Rande zu tun, daher keine Gewähr, aber Henning müsste Recht haben: Grundsätzlich hat der Arbeitgeber qua Weisungsrecht die Möglichkeit, das eigenständig festzulegen, wenn (!) es nicht arbeitsvertraglich anders fixiert wurde. Das können auch nachträglich getroffene und schriftlich festgehaltene Bestimmungen sein, die so zu interpretieren sind, dass sie als Bestandteil des Vertrages aufgefasst werden und durch konkludentes Handeln akzeptiert wurden. Beispielsweise die schriftliche Weisung des Arbeitgebers, die geänderten Arbeitszeiten zur Kenntnis zu nehmen und zum Vertrag hinzuzufügen - hier reicht es, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit demgemäß aufnimmt und nicht widerspricht. Eine solche Bestimmung kann meines Wissens dann nicht einfach rückgängig gemacht werden.
Frutti80:
--- Zitat von: Leland Gaunt am 09.November 2020, 22:02:12 ---Arbeitsrecht, Situation Kurzarbeit.
2 MA arbeiten in 2 überlappenden Schichten, einer von 8-14h und der andere von 11-17h.
Darf die GL nun festlegen, dass die MA jeweils in ihren Schichten bleiben (bisher wurde wochenweise gewechselt)?
--- Ende Zitat ---
ja darf er , da die GL festlegt wann du die 8 Std zu leisten hast (innerhalb der geregelten Arbeitszeit für deinen Beruf)
Leland Gaunt:
--- Zitat von: Frutti80 am 06.Januar 2021, 08:28:01 ---
--- Zitat von: Leland Gaunt am 09.November 2020, 22:02:12 ---Arbeitsrecht, Situation Kurzarbeit.
2 MA arbeiten in 2 überlappenden Schichten, einer von 8-14h und der andere von 11-17h.
Darf die GL nun festlegen, dass die MA jeweils in ihren Schichten bleiben (bisher wurde wochenweise gewechselt)?
--- Ende Zitat ---
ja darf er , da die GL festlegt wann du die 8 Std zu leisten hast (innerhalb der geregelten Arbeitszeit für deinen Beruf)
--- Ende Zitat ---
Okay, aber mit Gleichstellung bzw. Gleichbehandlung ist ja dann auch nicht weit her, wenn man das "einfach so" unbegründet festlegen kann, meiner Meinung nach.