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Rechtsfragen
Signor Rossi:
Die Kosten könnte man geltend machen, alles andere ist nicht relevant. Es ist natürlich die Frage, ob man sich den Stress eines Prozesses antun möchte, gerade wie Tony schon sagte in Erinnerung an den schönsten Tag des Lebens (auch von mir herzlichen Glückwunsch und alles Gute!), aber vllt. ist das auch das Kalkül des Wirtes... Ich kann dich verstehen, mich würde das auch extrem ärgern und ich würde evtl. hart bleiben, als Laie bin ich der Meinung, dass der Wirt die schlechtere Position hat als ihr, er muss imho beweisen, dass Gedecke und Korkgeld vereinbart wurden, er muss imho belegen, dass die Höhe der Kosten für den Aus- und Abbau in der Höhe gerechtfertigt sind und so vereinbart wurden. Ich würde aber zuerst alles versuchen, um das einvernehmlich ohne Gericht zu regeln, wenn er auf stur schaltet, kann man immer noch sagen, dass man auch bereit ist, das vor Gericht auszutragen und dann mal sehen, wie er reagiert.
Stefan von Undzu:
Hm, das möchten wir natürlich vermeiden, aber der Kerl ist ein verdammt sturer Bock.
veni_vidi_vici:
Von mir auch erstmal den Herzlichen Glückwunsch.
Eine Gaststätte die Freitags und Samstags geschlossen hat... das klingt für mich tatsächlich dannach, dass dort öfters Feiern stattfinden und der Betrieb von Gaststätte und die Bewirtung der Feierlichkeit nicht parallel gestemmt werden kann oder soll. Wurde denn ausgeschlossen, dass eine Feier stattfindet? Oder wurde zumindest vereinbart, dass das Schmücken am Vortag stattfindet?
Auch wenn es ärgert, sehe ich den Wirt eher im Recht. Ein kompromissbereiter Wirt hätte allerdings geschickt gehandelt, einen positiven Eindruck hinterlassen und vielleicht während der Feier schon die nächsten Gäste gewonnen. So entgeht ihm vielleicht ein "Empfehlung-Gewinn".
Egal wie es ausgeht, für euch ist es hoffentlich finanziell nicht allzu schmerzlich. Und nochmals Alles Gute.
LG Veni_vidi_vici
Cooke:
Erstmal kurz eine Verständnisfrage:
Gehe ich recht in der Annahme, dass ihr das Zelt nicht bei dem Wirt, sondern bei einem Dritten gemietet habt? Wenn ja, dann ist ein Anspruch gegen den Wirt für die Nutzung mMn höchstwahrscheinlich gegeben. Wenn nein, dann wird es zumindest schon mal wesentlich komplizierter. Der Mehrgewinn des Wirtes steht übrigens nochmal auf einem anderen Blatt.
Stefan von Undzu:
Die zusätzlichen Kosten für uns sind überschaubar, die Art und Weise hingegen ziemlich skandalös, wie wir finden.
Es wurde nicht ausgeschlossen, dass eine Feier stattfindet, die Nutzung des von uns bezahlten Zeltes wurde jedoch nie besprochen. Der Wirt hat sich da praktisch ins gemachte Nest gesetzt, uns mal schön aufbauen und zahlen lassen und dann eine andere Feier im Zelt stattfinden lassen.
Und ja, es wurde vereinbart, dass das Schmücken am Freitag erfolgt.
Aber halt nicht schriftlich, weil er das von Anfang an (also schon vor ca. einem Jahr) nicht wollte, frei nach dem Motto: "Was bringt mir ein Vertrag, wenn Ihr Euch morgen trennt und die Feier dann ausfällt?"
Danke für die Glückwünsche.
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