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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 267807 mal)

White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #960 am: 02.Juli 2019, 18:17:59 »

Stand jetzt bekomme ich keinen Kredit in der Größenordnung. Ich steh bei der Schufa nicht allzu gut da. Obwohl ich keine Schulden mehr hab mittlerweile.
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Joe Hennessy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #961 am: 02.Juli 2019, 18:47:26 »

Mist.  :(

Ich denk, in solchen Fällen wird fast ausschließlich zugunsten des Mieters entschieden. Als Vermieter einen Mieter "rauszuwerfen" ist fast unmöglich, sogar bei Eigenbedarf ist das schwierig.
Aber ich kenne mich da nicht gut genug aus, um das mit Sicherheit sagen zu können, deshalb würde mich die Einschätzung eines Anwalts auch interessieren.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #962 am: 02.Juli 2019, 18:52:00 »

Joa, ich will das nach Möglichkeit ja vermeiden, da mich die Situation ja auch nervt, aber falls ich nix anderes finde...
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Ensimismado

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #963 am: 02.Juli 2019, 19:31:59 »

Wegen der Schufa, wenn du aktuell gut dastehst und das finanziell auch gesichert ist, ist die Schufa bereit, alte Dinge zu löschen. Man muss nur freundlich mit denen reden und ihnen erklären, wieso der aktuelle Stand tatsächlich so ist, dass man finanziell vertrauenswürdig ist.
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Akumaru

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #964 am: 02.Juli 2019, 19:39:45 »

Wegen der Schufa, wenn du aktuell gut dastehst und das finanziell auch gesichert ist, ist die Schufa bereit, alte Dinge zu löschen. Man muss nur freundlich mit denen reden und ihnen erklären, wieso der aktuelle Stand tatsächlich so ist, dass man finanziell vertrauenswürdig ist.

Das ist mir neu. Meines Wissens nach löscht die Schufa nur:
* nachweisbar falsche Einträge
* erledigte Einträge - aber die auch nur nach drei Jahren

So bin ich z.B. - kann man in einem anonymen Forum ja mal raushauen - seit Ende Mai 2018 aus der Privatinsolvenz raus (einer der Gründe, warum ich weder einen Führerschein, noch ein Auto, noch ausgefallene Reisen usw. habe). Dennoch werde ich für die Schufa sowie Konsorten (Creditreform, Bürgel und wie sie alle heißen) noch bis Q3/2021 "schlecht" dastehen. Zumindest die Schufa scheint mittlerweile nach genau drei Jahren zu löschen; zu Beginn meiner PI war das noch "nach drei Jahren zum Ende des Kalenderjahres". Ich kann White also sehr gut verstehen.

Zum Thema: wo wohnst du denn? Hier im Ruhrgebiet kriegst du 2-3 Zimmer für 600€ warm locker, auch ich habe trotz Schufa eine Wohnung bekommen. Gut, ist die Vonovia, aber einen Tod muß man ja immer sterben. Zumindest wollen die nie in die Wohnung.  :P

White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #965 am: 02.Juli 2019, 19:55:12 »

Ich wohne in Würzburg. Da sind die Mieten recht hoch...
« Letzte Änderung: 02.Juli 2019, 19:57:22 von White »
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Joe Hennessy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #966 am: 02.Juli 2019, 20:01:34 »

600 warm. Dafür kriegst bei uns knapp ein WG-Zimmer.  ;D
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #967 am: 02.Juli 2019, 20:04:08 »

Ja gut, schlimmer als bei euch geht ja auch nicht...
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Joe Hennessy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #968 am: 02.Juli 2019, 20:14:41 »

War ein bisschen übertrieben, aber 450 bis 500 zahlst dafür schon. Egal, wünsch dir auf jeden Fall viel Glück bei der Sache.
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Ensimismado

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #969 am: 02.Juli 2019, 20:22:47 »

Wegen der Schufa, wenn du aktuell gut dastehst und das finanziell auch gesichert ist, ist die Schufa bereit, alte Dinge zu löschen. Man muss nur freundlich mit denen reden und ihnen erklären, wieso der aktuelle Stand tatsächlich so ist, dass man finanziell vertrauenswürdig ist.

Das ist mir neu. Meines Wissens nach löscht die Schufa nur:
* nachweisbar falsche Einträge
* erledigte Einträge - aber die auch nur nach drei Jahren
Die drei Jahre sind da eben nicht so fix. Wenn die erledigten Einträge einem sehr guten Geschäft im Wege stehen und es absehbar ist, dass der Kunde tatsächlich seine Bonität behält, ist die Schufa durchaus bereit, von der Frist abzuweichen.
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Tim Twain

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #970 am: 02.Juli 2019, 21:27:01 »

Mist.  :(

Ich denk, in solchen Fällen wird fast ausschließlich zugunsten des Mieters entschieden. Als Vermieter einen Mieter "rauszuwerfen" ist fast unmöglich, sogar bei Eigenbedarf ist das schwierig.
Aber ich kenne mich da nicht gut genug aus, um das mit Sicherheit sagen zu können, deshalb würde mich die Einschätzung eines Anwalts auch interessieren.
Eigenbedarf im eigenen Haus ist relativ problemlos, wenn tatsächlich ein Eigenbedarf vorliegt. Hat man aber auch die entsprechenden Fristen
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Joe Hennessy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #971 am: 02.Juli 2019, 21:40:37 »

Stimmt, im eigenen Haus ja. Allerdings dürfte hier der Eigenbedarf schwer nachzuweisen sein, und dann muss die Dame ohne Angabe von Gründen kündigen (es besteht kein nachweisbares berechtigtes Interesse), was die Kündigungsfrist um 3 Monate verlängert (§573a BGB).

https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-90-die-einliegerwohnung-eingeschraenkter-kuendigungsschutz-im-zweifamilienhaus-nach-§573a-bgb.htm

@White: das kannst du ihr auch ohne Anwalt unter die Nase reiben, dann hast du zumindest Zeit gewonnen.
« Letzte Änderung: 02.Juli 2019, 21:46:33 von Joe Hennessy »
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #972 am: 02.Juli 2019, 22:27:28 »

Danke, das ist genau die Info, die ich brauche.
Jetzt ist die Frage, ob ich da jetzt irgendwie tätig werden muss - sprich sie schriftlich darauf hinweisen - oder ob ich, falls ich nix finde einfach sagen kann "ätsch bätsch, kein Grund angegeben, daher der 31.12. statt des 30.09." 

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Joe Hennessy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #973 am: 02.Juli 2019, 22:33:59 »

Ich würde eine schriftliche Antwort auf die Kündigung aufsetzen,  dass du sie zur Kenntnis nimmst, mit dem Hinweis, dass in Bezugnahme auf den Paragraphen 573a BGB die Kündigungsfrist nicht der 30.9. ist, sondern der 31.12. Und dann den Paragraphen zitieren (steht auf der verlinkten Seite unten).
Meiner Meinung nach bist du dann rechtlich auf der sicheren Seite. Aber wie gesagt, ich bin kein Rechtswissenschaftler und weiß nicht, ob es da noch Schlupflöcher für sie gibt.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #974 am: 02.Juli 2019, 23:00:54 »

Mieter sind schon extrem gut geschützt.


Sehr geehrte Frau XXXXX,

Ihre Kündigung des Mietverhältnisses in Ihrem Schreiben vom 12.06.2019 nehme ich zur Kenntnis.
Ich hatte gehofft Sie von einer Fortsetzung des Mietverhältnisses überzeugen zu können. Da dies nicht funktioniert hat
muss ich Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich laut § 573a BGB die Kündigungsfrist bei einer Kündigung ohne Angabe von Gründen um 3 Monate verlängert.

Gesetzestext.

Der späteste Auszugstermin ist damit nicht der 30.09.2019 sondern der 31.12.2019. Ich werde versuchen Ihrem Wunsch entsprechend bis spätestens zum 30.09. auszuziehen, kann aber keine Versprechungen machen, da der Versuch der Beschaffung von Ersatzwohnraum bisher nicht erfolgreich verlaufen ist.

Grußformel

Wie klingt das? Ich meine ich könnte ihr ja auch noch die Sozialklausel um die Ohren hauen, aber das möchte ich vorerst lieber vermeiden.

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Maddux

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #975 am: 02.Juli 2019, 23:20:25 »

Ich würde "Ich werde versuchen Ihrem Wunsch entsprechend bis spätestens zum 30.09. auszuziehen, kann aber keine Versprechungen machen, da der Versuch der Beschaffung von Ersatzwohnraum bisher nicht erfolgreich verlaufen ist." weglassen.

Was man nicht sagt bzw schreibt kann einem auch nicht negativ ausgelegt werden  ;)
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Alle meine Taktiken für den FM 23 findet ihr HIER

White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #976 am: 02.Juli 2019, 23:25:33 »

Ja, stimmt. Das wollte ich rein nehmen, da wir ja trotzdem nach wie vor im selben Haus wohnen und ich es nicht unnötig anstrengend machen will. Sie wird das auf jeden Fall auch ihrer Tochter zeigen und es klingt dann einfach kooperativer als eben "ätsch bätsch".

Teil unserer Vereinbarung ist auch, dass sie meine Wäsche wäscht (in der Wohnung gibt es keinen WaMa-Anschluss) und wenn sie das einfach nicht mehr machen würde, weil sie sauer wäre hätte ich ein gewaltiges Problem. Ich muss die Sache also ziemlich mit Samthandschuhen anpacken.

Oder ich lege ein gesondertes Schreiben bei, in dem ich darauf eingehe und unterschreibe das einfach nicht.
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Joe Hennessy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #977 am: 02.Juli 2019, 23:49:42 »

Gibts keine Wäschereien in Würzburg, wo du einmal die Woche abends hingehen kannst mit ner Reisetasche voller Wäsche? Beispielsweise den SB Waschsalon in der Annastraße: https://www.sb-waschsaloon.de/saloons_uebersicht.html

Ansonsten würde ich jegliche Art von Zugeständnissen in dem Schreiben weglassen und einfach mit dem Hinweis auf den Paragraphen antworten.
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kn0xv1lle

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #978 am: 03.Juli 2019, 00:14:32 »

Finde ich schon bedenklich das die Vermieterin einfach so in die eigene Wohnung kann. Auch wenn da ihr Lagerraum ist finde ich das schon eine Interessante Kombination. Würde mich durchaus mal interessieren ob das so überhaupt rechten ist.
Ansonsten falls du eine Rechtsschutz hast ist der gang zum Anwalt natürlich die beste Möglichkeit sich zu wehren.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #979 am: 03.Juli 2019, 00:32:18 »

Gibts keine Wäschereien in Würzburg, wo du einmal die Woche abends hingehen kannst mit ner Reisetasche voller Wäsche? Beispielsweise den SB Waschsalon in der Annastraße: https://www.sb-waschsaloon.de/saloons_uebersicht.html

Ansonsten würde ich jegliche Art von Zugeständnissen in dem Schreiben weglassen und einfach mit dem Hinweis auf den Paragraphen antworten.
Alle Waschsalons von mir aus sind ewig weit weg, aber zur Not könnte ich sicherlich bei Freunden waschen.

Finde ich schon bedenklich das die Vermieterin einfach so in die eigene Wohnung kann. Auch wenn da ihr Lagerraum ist finde ich das schon eine Interessante Kombination. Würde mich durchaus mal interessieren ob das so überhaupt rechten ist.
Ansonsten falls du eine Rechtsschutz hast ist der gang zum Anwalt natürlich die beste Möglichkeit sich zu wehren.
Ja, das war Bedingung als es darum ging, ob ich die Wohnung bekomme und für mich war das okay. Allerdings dachte ich auch eher, die würde mir bescheid sagen und nicht in der Bude rumschleichen, wenn ich nicht da bin, sofern das nicht zwingend erforderlich gewesen wäre. Daher ist die Kündigung schon okay, ich habe selbst nur aus reiner Bequemlichkeit und weil ich, verhältnismäßig für die Wohnung die ich habe, echt günstig wohne nicht gekündigt. Ich hab auch echt keinen Bock nach nem Jahr schon wieder umzuziehen, aber das lässt sich wohl vermutlich nicht mehr vermeiden.
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