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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 266860 mal)

Luciano Vietto

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1240 am: 22.Oktober 2020, 18:18:27 »

Bis zur nächsten Gehaltsabrechnung warten. Normalerweise erstatten die Firmen das mit dem nächsten Buchungslauf.

Danke dir, dann werde ich warten.
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Leland Gaunt

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1241 am: 22.Oktober 2020, 20:28:24 »

Ich würde zur Sicherheit dem Sachbearbeiter aus der Lohnbuchhaltung noch eine Mail, quasi eine Zusammenfassung des besprochenen, machen.
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Henningway

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1242 am: 22.Oktober 2020, 20:50:43 »

Ich kenne mich mit den Gegebenheiten von Leihfirmen nicht aus. Im klassischen Arbeitsverhältnis musst Du dem Arbeitgeber schriftlich eine Frist setzen, die er einhalten kann. Wie Joe schrieb, würde ich das entweder auf das Monatsende festsetzen oder warten, da es sich nur noch um eine Woche handelt. In einem weiteren Schritt muss der Arbeitgeber abgemahnt werden mit Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen, sollte die Frist der Auszahlung verstreichen. Keinesfalls solltest Du einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen, weil Du damit Tatsachen zu Deinen Ungunsten schaffst.
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Ordre des chevaliers de quatre-vingt-dix prises.

Luciano Vietto

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1243 am: 23.Oktober 2020, 00:08:06 »

Ich kenne mich mit den Gegebenheiten von Leihfirmen nicht aus. Im klassischen Arbeitsverhältnis musst Du dem Arbeitgeber schriftlich eine Frist setzen, die er einhalten kann. Wie Joe schrieb, würde ich das entweder auf das Monatsende festsetzen oder warten, da es sich nur noch um eine Woche handelt. In einem weiteren Schritt muss der Arbeitgeber abgemahnt werden mit Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen, sollte die Frist der Auszahlung verstreichen. Keinesfalls solltest Du einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen, weil Du damit Tatsachen zu Deinen Ungunsten schaffst.

Wie gesagt es werden mittlerweile 2 Wochen, und ehrlich gesagt an Systemfehler glaube ich nicht, denn ich arbeite für dieser Firma seit über 18 Monaten. Und sowas ist noch nie passiert. Hab alles schriftlich gemacht und auch schriftlich verlangt.

Aber ich dachte ich müsste meine Arbeit fortsetzen. Zwar bin ich noch ohne Einsatz, jedoch zum Monatsbeginn(01.11.20) steht mein Einsatz fest. Und ich dachte trotz allem muss ich die Arbeit aufnehmen(weil Freunde und Bekannte mir gesagt haben)

Wir hatten sogar, mit meinem AG eine Diskussion, wo er mich einsetzen wollte, und ich sagte mir fehlt das Fahrgeld. Will hier nicht so ins Detail gehen. Aber das Geld , was sie mir überwiesen haben reicht nicht mal für 15 Tage. Und dann verlangen sie von mir, dass ich arbeiten gehe????

Trotzdem Danke für eure Antworten. Ich werde den Montag abwarten. Dann werdens genau 15 Tage. !!!
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brandgefährlich

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1244 am: 23.Oktober 2020, 03:54:15 »

Ich kenne mich mit den Gegebenheiten von Leihfirmen nicht aus. Im klassischen Arbeitsverhältnis musst Du dem Arbeitgeber schriftlich eine Frist setzen, die er einhalten kann. Wie Joe schrieb, würde ich das entweder auf das Monatsende festsetzen oder warten, da es sich nur noch um eine Woche handelt. In einem weiteren Schritt muss der Arbeitgeber abgemahnt werden mit Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen, sollte die Frist der Auszahlung verstreichen. Keinesfalls solltest Du einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen, weil Du damit Tatsachen zu Deinen Ungunsten schaffst.

Wie gesagt es werden mittlerweile 2 Wochen, und ehrlich gesagt an Systemfehler glaube ich nicht, denn ich arbeite für dieser Firma seit über 18 Monaten. Und sowas ist noch nie passiert. Hab alles schriftlich gemacht und auch schriftlich verlangt.

Aber ich dachte ich müsste meine Arbeit fortsetzen. Zwar bin ich noch ohne Einsatz, jedoch zum Monatsbeginn(01.11.20) steht mein Einsatz fest. Und ich dachte trotz allem muss ich die Arbeit aufnehmen(weil Freunde und Bekannte mir gesagt haben)

Wir hatten sogar, mit meinem AG eine Diskussion, wo er mich einsetzen wollte, und ich sagte mir fehlt das Fahrgeld. Will hier nicht so ins Detail gehen. Aber das Geld , was sie mir überwiesen haben reicht nicht mal für 15 Tage. Und dann verlangen sie von mir, dass ich arbeiten gehe????

Trotzdem Danke für eure Antworten. Ich werde den Montag abwarten. Dann werdens genau 15 Tage. !!!

Theoretisch können "Systemfehler" schon mal passieren.

Wenn bei uns mal jemand seine Zeiterfassung falsch macht (z. B. vergessen an- oder abzumelden), dann fehlt für den Tag die Arbeitszeit in der Berechnung.
Manche kontrollieren dann vor Monatsende auch ihre gestempelten Zeiten nicht (kann jeder über seinen Zugang so oft prüfen, wie man will) und wenn dann derjenige, der die Lohnabrechnungen macht, auch nicht genau hinschaut, dann fehlen dem Kollegen die Stunden in der Abrechnung.
Wer hat da Schuld? Beide Seiten.

Da reicht bei uns dann aber immer ein Anruf, es wird sich angeschaut und dann werden die Stunden mit der nächsten Abrechnung zusätzlich ausgezahlt. Wer das Geld sofort braucht, bekommt es dann als Vorschuss zur nächsten Abrechnung.

Laut Arbeitsvertrag ist bei uns aber auch der Weg:
Innerhalb von 3 Monaten den offenen Anspruch schriftlich geltend machen, wird das abgelehnt oder darauf nicht reagiert, soll man es innerhalb weiterer 3 Monate gerichtlich einfordern.



Wäre halt bei dir zu klären, wie die Zeiterfassung erfolgt und wer da einen Fehler gemacht hat.
Fahrtkosten sind da noch mal ein anderes Thema, oder?
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Luciano Vietto

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1245 am: 23.Oktober 2020, 04:24:06 »

Ich kenne mich mit den Gegebenheiten von Leihfirmen nicht aus. Im klassischen Arbeitsverhältnis musst Du dem Arbeitgeber schriftlich eine Frist setzen, die er einhalten kann. Wie Joe schrieb, würde ich das entweder auf das Monatsende festsetzen oder warten, da es sich nur noch um eine Woche handelt. In einem weiteren Schritt muss der Arbeitgeber abgemahnt werden mit Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen, sollte die Frist der Auszahlung verstreichen. Keinesfalls solltest Du einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen, weil Du damit Tatsachen zu Deinen Ungunsten schaffst.

Wie gesagt es werden mittlerweile 2 Wochen, und ehrlich gesagt an Systemfehler glaube ich nicht, denn ich arbeite für dieser Firma seit über 18 Monaten. Und sowas ist noch nie passiert. Hab alles schriftlich gemacht und auch schriftlich verlangt.

Aber ich dachte ich müsste meine Arbeit fortsetzen. Zwar bin ich noch ohne Einsatz, jedoch zum Monatsbeginn(01.11.20) steht mein Einsatz fest. Und ich dachte trotz allem muss ich die Arbeit aufnehmen(weil Freunde und Bekannte mir gesagt haben)

Wir hatten sogar, mit meinem AG eine Diskussion, wo er mich einsetzen wollte, und ich sagte mir fehlt das Fahrgeld. Will hier nicht so ins Detail gehen. Aber das Geld , was sie mir überwiesen haben reicht nicht mal für 15 Tage. Und dann verlangen sie von mir, dass ich arbeiten gehe????

Trotzdem Danke für eure Antworten. Ich werde den Montag abwarten. Dann werdens genau 15 Tage. !!!

Theoretisch können "Systemfehler" schon mal passieren.

Wenn bei uns mal jemand seine Zeiterfassung falsch macht (z. B. vergessen an- oder abzumelden), dann fehlt für den Tag die Arbeitszeit in der Berechnung.
Manche kontrollieren dann vor Monatsende auch ihre gestempelten Zeiten nicht (kann jeder über seinen Zugang so oft prüfen, wie man will) und wenn dann derjenige, der die Lohnabrechnungen macht, auch nicht genau hinschaut, dann fehlen dem Kollegen die Stunden in der Abrechnung.
Wer hat da Schuld? Beide Seiten.

Da reicht bei uns dann aber immer ein Anruf, es wird sich angeschaut und dann werden die Stunden mit der nächsten Abrechnung zusätzlich ausgezahlt. Wer das Geld sofort braucht, bekommt es dann als Vorschuss zur nächsten Abrechnung.

Laut Arbeitsvertrag ist bei uns aber auch der Weg:
Innerhalb von 3 Monaten den offenen Anspruch schriftlich geltend machen, wird das abgelehnt oder darauf nicht reagiert, soll man es innerhalb weiterer 3 Monate gerichtlich einfordern.



Wäre halt bei dir zu klären, wie die Zeiterfassung erfolgt und wer da einen Fehler gemacht hat.
Fahrtkosten sind da noch mal ein anderes Thema, oder?

Nein, es geht darum, dass ich neuen Einsatz bekommen soll, aber von dem Geld was mir übrigblieb ne Monatskarte zu holen, sehe ich nicht ein und das habe ich auch so mein Vorgesetzten gesagt. Dann war ich auf einmal respektlos und ich hätte kein Bock zu arbeiten. ::)

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Luciano Vietto

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1246 am: 23.Oktober 2020, 04:27:24 »

Ich würde zur Sicherheit dem Sachbearbeiter aus der Lohnbuchhaltung noch eine Mail, quasi eine Zusammenfassung des besprochenen, machen.

Ich habe sogar 2 von meinem Ansprechpartner angeschrieben und angesprochen. Wie gesagt weder überweist man mir was offen ist, noch teilt mir schriftlich wie es dazu gekommen ist bzw dass sie nicht zahlen!
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Joe Hennessy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1247 am: 23.Oktober 2020, 07:06:27 »

Ich kenne mich mit den Gegebenheiten von Leihfirmen nicht aus. Im klassischen Arbeitsverhältnis musst Du dem Arbeitgeber schriftlich eine Frist setzen, die er einhalten kann. Wie Joe schrieb, würde ich das entweder auf das Monatsende festsetzen oder warten, da es sich nur noch um eine Woche handelt. In einem weiteren Schritt muss der Arbeitgeber abgemahnt werden mit Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen, sollte die Frist der Auszahlung verstreichen. Keinesfalls solltest Du einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen, weil Du damit Tatsachen zu Deinen Ungunsten schaffst.

Wie gesagt es werden mittlerweile 2 Wochen, und ehrlich gesagt an Systemfehler glaube ich nicht, denn ich arbeite für dieser Firma seit über 18 Monaten. Und sowas ist noch nie passiert. Hab alles schriftlich gemacht und auch schriftlich verlangt.

Aber ich dachte ich müsste meine Arbeit fortsetzen. Zwar bin ich noch ohne Einsatz, jedoch zum Monatsbeginn(01.11.20) steht mein Einsatz fest. Und ich dachte trotz allem muss ich die Arbeit aufnehmen(weil Freunde und Bekannte mir gesagt haben)

Wir hatten sogar, mit meinem AG eine Diskussion, wo er mich einsetzen wollte, und ich sagte mir fehlt das Fahrgeld. Will hier nicht so ins Detail gehen. Aber das Geld , was sie mir überwiesen haben reicht nicht mal für 15 Tage. Und dann verlangen sie von mir, dass ich arbeiten gehe????

Trotzdem Danke für eure Antworten. Ich werde den Montag abwarten. Dann werdens genau 15 Tage. !!!

Theoretisch können "Systemfehler" schon mal passieren.

Wenn bei uns mal jemand seine Zeiterfassung falsch macht (z. B. vergessen an- oder abzumelden), dann fehlt für den Tag die Arbeitszeit in der Berechnung.
Manche kontrollieren dann vor Monatsende auch ihre gestempelten Zeiten nicht (kann jeder über seinen Zugang so oft prüfen, wie man will) und wenn dann derjenige, der die Lohnabrechnungen macht, auch nicht genau hinschaut, dann fehlen dem Kollegen die Stunden in der Abrechnung.
Wer hat da Schuld? Beide Seiten.

Da reicht bei uns dann aber immer ein Anruf, es wird sich angeschaut und dann werden die Stunden mit der nächsten Abrechnung zusätzlich ausgezahlt. Wer das Geld sofort braucht, bekommt es dann als Vorschuss zur nächsten Abrechnung.

Laut Arbeitsvertrag ist bei uns aber auch der Weg:
Innerhalb von 3 Monaten den offenen Anspruch schriftlich geltend machen, wird das abgelehnt oder darauf nicht reagiert, soll man es innerhalb weiterer 3 Monate gerichtlich einfordern.



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Fahrtkosten sind da noch mal ein anderes Thema, oder?

Nein, es geht darum, dass ich neuen Einsatz bekommen soll, aber von dem Geld was mir übrigblieb ne Monatskarte zu holen, sehe ich nicht ein und das habe ich auch so mein Vorgesetzten gesagt. Dann war ich auf einmal respektlos und ich hätte kein Bock zu arbeiten. ::)

Irgendwie scheint da mehr dahinter zu stecken als nur fehlendes Gehalt aus dem Vormonat...
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Towelie

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1248 am: 23.Oktober 2020, 09:38:55 »

Ich habe ein Jahr nebenbei in einer Firma gearbeitet, die den Lohn für andere Firmen abrechnet, und da sind immer wieder mal Fehler passiert. Und in der Regel wurden die mit der nächsten Abrechnung behoben, wenn nicht gerade Existenzen bedroht waren.
Denke, dass das bei interner Lohnabrechnung ähnlich läuft.
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Casho

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1249 am: 23.Oktober 2020, 12:37:28 »

Für gewöhnlich erfolgt die Nachzahlung dann mit der nächsten Abrechnung. Wenn es ein Systemfehler war, dann können auch weitere Mitarbeiter betroffen sein. Jedem einzeln den Fehlbetrag zu überweisen und abzurechnen könnte ein zu großer Aufwand sein.

Und natürlich "musst" du deine Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung stellen. Warum auch nicht. Bis jetzt liegt nur ein Systemfehler vor und keine absichtlich unterlassene Lohnzahlung.
Wenn du nicht genug Geld für notwendige Fahrkarten hast, dann könntest du nach einem Vorschuß fragen.
Anonsten ist eben die Frage wie das mit Fahrgeld vertraglich festgehalten wurde.
Wenn es keinerlei Vereinbarung gibt, dann liegt es an dir eigenständig den Arbeitsweg zu beschreiten und entsprechend für die Kosten aufzukommen.
So wie es bei den meisten Arbeitnehmer sonst auch der Fall ist.
Je nachdem wann die nächste Lohnzahlung ansteht kaufst du dir eben erst einmal nur eine Wochenkarte. Oder gibt es so etwas nicht mehr ?
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Luciano Vietto

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1250 am: 23.Oktober 2020, 15:07:01 »

Es ist so. Also ich gehe davon aus, dass es kein Systemfehler war!

Ich bekam Anfang September eine Abmahnung, da ich angeblich telefonisch nicht erreichbar war? Komischerweise habe ich kein einzigen Anruf von meiner Firma erhalten( Ich bekomme übrigens seit Mai 2020 Kurzarbeitergeld). Es folgten auch keine weitere Anrufe, aber mein Ag bestand drauf. Wir hatten dies ausgesprochen und geklärt. Hätten sie deswegen mir mein Gehalt gekürzt, hätten sie mir das mitteilen müssen oder? Ich hab nochmal nachgefragt, ob es deswegen zustande kam. Da sagten sie nein sie wüssten es nicht!

Wenn man nur 600 Euro bekommt, frage ich ganz ehrlich, wovon soll man Miete Essen und auch noch dazu Fahrgeld zahlen soll?

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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1251 am: 23.Oktober 2020, 15:20:00 »

Wie wärs mit beim Jobcenter melden und noch ein paar Hundert Euro dazu bekommen? Alternativ Wohngeld beantragen...
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Luciano Vietto

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1252 am: 23.Oktober 2020, 15:26:49 »

Wie wärs mit beim Jobcenter melden und noch ein paar Hundert Euro dazu bekommen? Alternativ Wohngeld beantragen...

Ich bekomme ja noch 107 Euro außer monatlichen 802 Euro vom Jobcenter Unterstützung immer zum Anfang des Monats. Die Sache ist die, wenn ich jetzt die anschreibe , dann werden Sie mich bestimmt fragen, warum dazu gekommen ist. Und ich kann diese Antwort leider nicht geben,, da ich selbst nicht weiß, was die Sache ist.

Übrigens nach jedem Geldeingang, muss ich dem das Jobcenter mitteilen, was ich auch schon getan habe. ob sie von sich aus reagieren, kann ich nicht sagen.
« Letzte Änderung: 23.Oktober 2020, 15:30:10 von Luciano Vietto »
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1253 am: 23.Oktober 2020, 18:37:17 »

Wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass du die Fahrtkosten zu deinem Einsatzort selber tragen musst, dann ist das dein Problem, wie du das mit dem vorhandenen Geld hinbekommst. Du kannst dann nicht einfach sagen "Nö, ich hab kein Geld, ich kaufe mir keine Monatskarte!". Das könnte man dann auch als Arbeitsverweigerung auslegen.

Was die fehlende Kohle angeht: lass dir schriftlich geben, dass es sich um einen Systemfehler handelt und du das Geld mit der nächsten Monatsabrechnung ausgezahlt bekommst. Und dann wartest du die nächste Abrechnung ab, ob das gemacht wurde oder nicht. Falls nicht: geh zum Anwalt, vorher einen Beratungshilfeschein beantragen oder vorab den Anwalt fragen, ob er der Bitte um Beratungshilfe entspricht.
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Luciano Vietto

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1254 am: 23.Oktober 2020, 18:50:57 »

Wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass du die Fahrtkosten zu deinem Einsatzort selber tragen musst, dann ist das dein Problem, wie du das mit dem vorhandenen Geld hinbekommst. Du kannst dann nicht einfach sagen "Nö, ich hab kein Geld, ich kaufe mir keine Monatskarte!". Das könnte man dann auch als Arbeitsverweigerung auslegen.

Was die fehlende Kohle angeht: lass dir schriftlich geben, dass es sich um einen Systemfehler handelt und du das Geld mit der nächsten Monatsabrechnung ausgezahlt bekommst. Und dann wartest du die nächste Abrechnung ab, ob das gemacht wurde oder nicht. Falls nicht: geh zum Anwalt, vorher einen Beratungshilfeschein beantragen oder vorab den Anwalt fragen, ob er der Bitte um Beratungshilfe entspricht.

Das ist es ja, bis jetzt bekam ich keine schriftliche Meldung vom AG. Es kann doch nicht so lange dauern, bis man rausbekommt, woran es liegt.. Na ja mehr als abwarten kann ich nicht. Die werden sich nächste Woche bei mir melden müssen, wegen dem neuen Einsatz. Spätestens dann erwarte ich aber ne Erklärung
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neps90

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1255 am: 27.Oktober 2020, 20:16:19 »

Ich bin im Moment im Bewerbungsverfahren für einen neuen Job (habe meine alte Stelle noch nicht gekündigt). Und ein Vorvertrag mit der neuen Stelle ist schon unterschrieben. Allerdings hat die neue Firma jetzt einen Background Check gestartet und erwartet von mir jetzt schon meine alte Stelle zu kündigen. Ich gehe zwar davon aus dass der Background Check ohne Probleme zurück kommt aber man weiß ja nie woran die sich stören könnten. Wie findet ihr das Verhalten der Firma und wie würdet ihr in dieser Situation reagieren? Ich finde es äußerst befremdlich dass der neue Arbeitgeber von mir verlangt meine sichere Stelle aufzugeben bevor irgendetwas 100% sicher mit dem neuen Arbeitgeber feststeht.
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1256 am: 27.Oktober 2020, 20:34:02 »

Tendenziell ist das unseriös, und ich würde dem auch nicht Folge leisten.
Ich denke sie wollen nur sichergehen, dass du es ernst meinst und diesem Vorvertrag nicht als Druckmittel bei dienem jetzigen Arbeitgeber nutzt um bessere Konditionen zu erhalten.

Wenn du zusicherst dass zu zum xx.yy. zur Verfügung stehst, muss das reichen. Dort musst du natürlich auch die entsprechende Kündigungsfrist einhalten.

Casho

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1257 am: 27.Oktober 2020, 20:37:18 »

Vielleicht gibt es ja Branchen bei denne so etwas üblich ist. Kann ich aber nichts dazu sagen, ich bin nur ein kleiner Arbeiter. Entsprechend finde ich es sehr befremdlich, wenn ein potentieller Arbeitgeber mir vorschreiben will wann ich meine derzeitige Stelle kündige.
Dass man die alte Stelle kündigen muss ehe man eine neue antreten kann dürfte ohnehin klar sein. Also wenn die neue Firma mir einen Vertrag zur Unterschrift vorlegt und ich das Datum des Arbeitsbeginns sehe, ab dann kann man mit mir auch darüber reden zu welchem Datum ich kündige.
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Maddux

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1258 am: 28.Oktober 2020, 04:32:04 »

Ich finde das auch recht unseriös.
Und du bist natürlich erpressbar wenn du schon kündigst während dein möglicher neuer Arbeitgeber noch auf den "Backgroundcheck" wartet bevor dir der Arbeitsvertrag vorgelegt wird. Dem möglichen neuen Arbeitgeber mitgeteilt das du gekündigt hast, plötzlich ergibt der "Backgroundcheck" etwas das dem möglichen neuen Arbeitgeber nicht so passt und schon bieten sie dir 5€ pro Stunde weniger. Einfach weil du sonst bald ohne Arbeit dastehst wenn du nein sagst.

Ich will deinem möglichen neuen Arbeitgeber da jetzt nichts unterstellen aber das hört sich schon echt fishy an. Das man darauf spezialisierte Firmen beauftragt mal kurz nachzuschauen was der mögliche neue Angestellte auf Social Media so für einen Mist von sich gibt gehört ja mittlerweile dazu. Aber sowas macht man vor Vertragsunterschrift und nicht nachdem man juristisch nicht bindende Absichtserklärungen, aka Vorverträge, verteilt hat.

Wobei es natürlich darauf ankommt was in dem Vorvertrag drin steht. Wenn schon die ganzen wichtigen Punkte wie Arbeitszeit, Lohn etc drin stehen bist da auf der sicheren Seite und hast quasi schon einen (vorläufigen) Arbeitsvertrag. Wenn das allerdings fehlt und der Vorvertrag nur bekundet das man dich gerne einstellen würde, evtl auch erst "nach abschließender Prüfung", wäre ich hingegen vorsichtig. Dann können sie dir nach deiner Kündigung die Konditionen anbieten die sie wollen und wenn du ablehnst lehnt man die Einstellung ab mit der Begründung das die "abschließende Prüfung" leider negativ ausgefallen ist.
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Alle meine Taktiken für den FM 23 findet ihr HIER

Joe Hennessy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1259 am: 28.Oktober 2020, 07:35:14 »

Goldene Regel: erst kündigen, wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Wenn die neue Firma da ein Problem mit hat, ist es nicht deine neue Firma.
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