Sowas wie "Schuldeingeständnisse" gibt es ja bei zivilrechtlichen Forderungen gar nicht.
Entweder besteht eine Forderung, oder sie besteht nicht. Ich kann auch im Zweifel immer unter Vorbehalt zahlen und würde das in solchen Fällen auch tun. Wenn sich anschließend heraus stellt, dass die Forderung unberechtigt war, habe ich da auch wieder Herausgaberechte.
Ich wollte nur davon abraten, Dinge aussitzen zu wollen. Das hilft in solchen Fällen nie.
Dieser Ratschlag bezieht sich im Übrigen immer nur zunächst auf die Grundforderung und nicht zwangsweise auf die "Nebenkosten" wie Mahn- oder Inkassogebühren. Über die kann man trefflich streiten, sollte man aber erst tun, wenn die zugrunde liegende Schuld beglichen ist, da man dann einfach in einer viel komfortableren Situation ist.
Genau das ist ja auch die Vorgehensweise von White - und die ist aus meiner Sicht am ehesten erfolgsversprechend.