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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 266875 mal)

GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #980 am: 03.Juli 2019, 00:47:18 »

Ich würde "Ich werde versuchen Ihrem Wunsch entsprechend bis spätestens zum 30.09. auszuziehen, kann aber keine Versprechungen machen, da der Versuch der Beschaffung von Ersatzwohnraum bisher nicht erfolgreich verlaufen ist." weglassen.

Was man nicht sagt bzw schreibt kann einem auch nicht negativ ausgelegt werden  ;)

Sehe ich genauso.
Ich würde des Weiteren auch den Gesetztestext als solchen weglassen. Gesetzesbuch, Paragraph und Absatz sind genug, um deinen Rechtsanspruch zu verdeutlichen.


Die Situation ist nicht schön, ja. Kann das nachvollziehen, White.
Aber du hast jetzt erstmal alles selbst in der Hand. und knapp 3 Monate zumindest eine Bleibe zu finden. Ich bin zuversichtlich, dass du in der Region wieder etwas bekommst. :)

Maxl96

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #981 am: 03.Juli 2019, 08:22:23 »

@White:

mal bei einer Wohnbaugenossenschaft erkundigt? Wir haben in Nürnberg eine Wohnung gesucht und hatten innerhalb von 7 Tagen eine Zusage, für eine frisch renovierte Wohnung mit sehr fairem Mietpreis.

http://www.wohnen-in-wuerzburg.de/
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Tony Cottee

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #982 am: 03.Juli 2019, 10:28:25 »

Du lässt Dir von Deiner Vermieterin, die frei in Deiner Wohnung herum läuft, die Wäsche waschen? Das ist schon ein wenig skurril.
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Tim Twain

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #983 am: 03.Juli 2019, 12:12:21 »

Was genau steht denn in der Kündigung?

Steht das Wäschewaschen im Vertrag?
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #984 am: 03.Juli 2019, 12:49:10 »

Du lässt Dir von Deiner Vermieterin, die frei in Deiner Wohnung herum läuft, die Wäsche waschen? Das ist schon ein wenig skurril.
Ja, oder?
Was genau steht denn in der Kündigung?

Steht das Wäschewaschen im Vertrag?
Sehr geehrter White,
hiermit kündige ich das Mietverhältnis bis spätestens 30.09.2019.
MfG

Weder Wäschewaschen, noch dass sie ständig in die Wohnung kann steht im Mietvertrag. Das beruht auf einer mündlichen Vereinbarung, die wir unabhängig vom Vertrag getroffen haben.
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apfelschorle

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #985 am: 03.Juli 2019, 18:34:56 »

Insbesondere wenn die Vereinbarung hinsichtlich der Begehung der Wohnung nicht vertraglich fixirt sind würde ich mal eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs in den Raum stellen, insbesondere für den Fall, dass sie in Briefen oder dergleichen quasi dokumentiert hat, wann sie in der Wohnung war. Natürlich nur für den Fall, dass das ganze richtig eskaliert
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Tim Twain

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #986 am: 03.Juli 2019, 18:46:51 »

Du lässt Dir von Deiner Vermieterin, die frei in Deiner Wohnung herum läuft, die Wäsche waschen? Das ist schon ein wenig skurril.
Ja, oder?
Was genau steht denn in der Kündigung?

Steht das Wäschewaschen im Vertrag?
Sehr geehrter White,
hiermit kündige ich das Mietverhältnis bis spätestens 30.09.2019.
MfG

Weder Wäschewaschen, noch dass sie ständig in die Wohnung kann steht im Mietvertrag. Das beruht auf einer mündlichen Vereinbarung, die wir unabhängig vom Vertrag getroffen haben.

Ohne Angabe von Gründen können nur Mieter kündigen
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #987 am: 03.Juli 2019, 18:54:21 »


Insbesondere wenn die Vereinbarung hinsichtlich der Begehung der Wohnung nicht vertraglich fixirt sind würde ich mal eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs in den Raum stellen, insbesondere für den Fall, dass sie in Briefen oder dergleichen quasi dokumentiert hat, wann sie in der Wohnung war. Natürlich nur für den Fall, dass das ganze richtig eskaliert
Naja, ich will den Spaß auch nicht übertreiben. Abgesehen davon gab es die Abmachung ja, auch wenn sie es völlig anders interpretiert hat als ich.
Du lässt Dir von Deiner Vermieterin, die frei in Deiner Wohnung herum läuft, die Wäsche waschen? Das ist schon ein wenig skurril.
Ja, oder?
Was genau steht denn in der Kündigung?

Steht das Wäschewaschen im Vertrag?
Sehr geehrter White,
hiermit kündige ich das Mietverhältnis bis spätestens 30.09.2019.
MfG

Weder Wäschewaschen, noch dass sie ständig in die Wohnung kann steht im Mietvertrag. Das beruht auf einer mündlichen Vereinbarung, die wir unabhängig vom Vertrag getroffen haben.

Ohne Angabe von Gründen können nur Mieter kündigen
Nicht bei ner Einliegerwohnung. Aber ohne Angaben von Gründen in ner Einliegerwohnung steigt die Kündigungsfrist von 3 auf 6 Monate. Solltest du Gegenteilige Gesetzestexte für mich haben wäre das natürlich auch nicht schlecht.
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Joe Hennessy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #988 am: 03.Juli 2019, 20:57:55 »

Hier mal der Gesetzestext:

Zitat
§ 573 a BGB
Erleichterte Kündigung des Vermieters
(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Ihre Kündigung ist demnach (Absatz 3) sogar unwirksam.
« Letzte Änderung: 03.Juli 2019, 21:00:04 von Joe Hennessy »
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #989 am: 03.Juli 2019, 21:51:01 »

Dachte ich auch erst, als ich das gelesen hatte. Dann dachte ich "aber das kann doch eigentlich nicht sein".
Kann da jemand unserer juristisch eher gebildeten was zu sagen?
Müsste der Text in der Kündigung also quasi "Kündige das Mietverhältnis nach § 573 a BGB Absatz 1?" oder so ähnlich lauten, damit die Kündigung gültig wäre?
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Tim Twain

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #990 am: 03.Juli 2019, 22:10:04 »

Es würde auch reichen wenn drinsteht ohne angabe von Gründen, wenn ichs richtig gelesen hab

Es gibz auch noch so Formulierungen wie hilfsweise zum nächsten Zeitpunkt, weiß aber nicht, ob das tatsächliche Relevanz hat
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kn0xv1lle

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #991 am: 03.Juli 2019, 22:26:51 »

Insbesondere wenn die Vereinbarung hinsichtlich der Begehung der Wohnung nicht vertraglich fixirt sind würde ich mal eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs in den Raum stellen, insbesondere für den Fall, dass sie in Briefen oder dergleichen quasi dokumentiert hat, wann sie in der Wohnung war. Natürlich nur für den Fall, dass das ganze richtig eskaliert

Nur das ein mündlicher Vertrag halt auch bindend ist. Natürlich ist jetzt fragwürdig inwieweit sie ständig unangekündigt in die Wohnung gehen darf.  ;D
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #992 am: 03.Juli 2019, 22:42:17 »

Außerdem war die Abmachung ja auch, dass sie an ihren Abstellraum darf, und nicht in mein Schlafzimmer, ins Bad, oder was auch immer.
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Joe Hennessy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #993 am: 03.Juli 2019, 22:57:13 »

Es würde auch reichen wenn drinsteht ohne angabe von Gründen, wenn ichs richtig gelesen hab

Es gibz auch noch so Formulierungen wie hilfsweise zum nächsten Zeitpunkt, weiß aber nicht, ob das tatsächliche Relevanz hat

Selbst wenn das Relevanz hätte, wäre der nächste Zeitpunkt der 31.12., nicht der 30.9. Absatz 1 ist hier eindeutig.
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #994 am: 04.Juli 2019, 10:12:56 »

Ich hätte auf sowas ja mal so gar keine Lust und würde mir schnellstens eine neue Wohnung suchen. Klar, umziehen ist auch Scheiße, aber hier ist mal wieder massiver Ärger vorprogrammiert.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #995 am: 04.Juli 2019, 13:30:42 »

Ich bin ja auf der Suche und bin weg sobald ich was hab. Ich will nur nicht am 1.10. auf der Straße sitzen. Hier wohnen bleiben ist vom Tisch.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #996 am: 05.Juli 2019, 11:35:15 »

So, ich habe tatsächlich mit Fachpersonal telefonieren können. Mein Schreiben sieht jetzt so aus:


Sehr geehrte Frau XXXXX,
ich hatte gehofft Sie von einer Fortsetzung des Mietverhältnisses überzeugen zu können.
Da dies bedauerlicherweise nicht möglich war, widerspreche ich hiermit der durch Sie ausgesprochenen Kündigung unseres Mietverhältnisses.
Die Kündigung ist formal und inhaltlich fehlerhaft und somit ungültig.

Trotzdem werde ich Ihrem Wunsch nachkommen und mich schnellstmöglich um angemessenen Ersatzwohnraum bemühen.
Ob ein Einhalten Ihres Wunschtermins zum spätestens 30.09.2019 möglich ist kann ich an dieser Stelle nicht abschätzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dann lasse ich mir von ihr den Erhalt noch quittieren. Aktuell könnte ich sogar behaupten, ich hätte die Kündigung nie erhalten, da es keine Zeugen für die Übergabe gibt. Aber ich will mir ja auch keinen unnötigen Stress machen.
Falls jemandem etwas schlechtes auffällt, bitte drauf hinweisen. Der Paragraph bleibt komplett raus, ich will ihr ja nicht noch dabei helfen, ihren Fehler zu korrigieren.
« Letzte Änderung: 05.Juli 2019, 11:40:28 von White »
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #997 am: 05.Juli 2019, 15:20:43 »

Was ist mit dem Betreten der Wohnung? Das würde ich jetzt strikt untersagen, nur noch in deinem Beisein nach Terminabsprache.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #998 am: 05.Juli 2019, 16:20:52 »

Das macht nur unnötig Stress. Selbst wenn ich das machen würde, die würde trotzdem rein gehen und ihr ne Anzeige wegen Hausfriedensbruch reindrücken will ich auch nicht.
Vielleicht um da etwas Licht ins Dunkel zu bringen, meine Wohnung war vorher ne pensionsartige 2er-WG. Sie hatte hier seit 30 Jahren immer 2 Studentinnen drin, die meist am Wochenende nicht da waren, sie hat dann wohl auch immer Betten neu bezogen, Handtücher ausgetauscht usw.
Die Dame ist jetzt 83 und nicht mehr 100%-ig fit im Kopf, das bekommt man der nicht mehr raus, dass die da rumrennen will wie sie gerne möchte. Und ich bin ja auch kein Unmensch. Ich will die Sache jetzt einfach ohne größere Komplikationen abwickeln und gut ist. Soll sie halt hier rumlaufen, ich schließe einfach mein Schlafzimmer wieder ab und dann stört es mich auch nicht weiter.
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #999 am: 05.Juli 2019, 20:42:50 »

Vllt. benutzt sie ja deine Zahnbürste >:D
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