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Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet

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Signor Rossi:

Bei einer "normalen" Abmahnung mit UE, z.B. wegen filesharing, sollte man tunlichst zahlen und unterschreiben, da sind die technischen Verfahren klar, der Download und das Verteilen lässt sich eindeutig nachweisen und in einem evtl. Prozeß hat man keine Chance. Bei dieser redtube-Sache bieten sich aber vier Chancen, sollte es jemals zu einem Prozess kommen: 1. die technische Seite ist völlig unklar, d.h. es kann durchaus sein, dass einfach nur geblufft wurde und niemand jemals beweisen kann, dass man den Stream tatsächlich angesehen hat. 2. Musste der Verbraucher nicht davon ausgehen, dass es sich um ein illegales Angebot handelt. Beim neuesten Blockbuster, der noch in den Kinos läuft, dürfte das jedem klar sein, bei Schmuddelfilmchen auf einem unbekannten Videoportal ist das schon viel schwieriger zu beurteilen. 3. Warum wendet man sich nicht zuerst gegen den Betreiber des portals und verunmöglicht so die unberechtigte öffentliche Aufführung des Werkes? 4. Selbst wenn sich technisch einwandfrei nachweisen ließe, dass das Werk angesehen wurde, ist die Rechtslage unklar, ob es illegal ist, sich so einen Stream anzusehen oder nicht. Sollte es dazu irgendwann einmal einen höchstrichterlichen Beschluß geben, dass es illegal ist, können in D alle Videoportale dichtmachen.

Tony Cottee:


--- Zitat von: Konni am 16.Dezember 2013, 20:38:09 ---Der Bürgerdepp hätte FPD wählen sollen, die wollten nämlich Erst-Abmahnungen auf 100€ deckeln ;)

--- Ende Zitat ---

Ja, oder CUD oder SDP oder (in Bayern) die CUS. ;-)

Veilchen blühen ewig:

Ich staune. Es gibt wirklich eine Sache welche in Österreich gut gelöst ist. Bei uns ist absolut jeder Download rechtens, nur mit dem Upload nimmt man es genau.

Konni:

Das ist in Deutschland ja im Prinzip genauso. Beim Filesharing gibt es eben das "Problem", dass jeder, der downloaded, gleichzeitig auch uploaded. Somit ist das Verbreitung. Aber das Herunterladen von Dateien, die auf den Servern von One-Click-Hostern liegen, ist immernoch nicht illegal, insofern das nicht in gewerblicher Absicht (die nur unterstellt werden muss) geschieht.

Inwiefern Streamen gegen das Urheberrechtsgesetz verstößt, ist ja auch höchst umstritten. Dass, was im Zuge der Redtube-Geschichte passiert, geht natürlich nicht. Angenommen, jemand lädt ein Let's Play Video bei youtube hoch, das sich 2mio Menschen anschauen. Dann entscheidet eine Firma, die die Rechte am Soundtrack für das Spiel hält, dass der User ihr Urheberrecht gebrochen hat, da 1Minute eines Soundtracks zu hören waren. Plötzlich können 2mio Menschen abgemahnt werden. So eine Rechtssprechung würde jeglichem Missbrauch durch die Abmahnindustrie Tür und Tor öffnen.


--- Zitat ---Bei einer "normalen" Abmahnung mit UE, z.B. wegen filesharing, sollte man tunlichst zahlen und unterschreiben, da sind die technischen Verfahren klar, der Download und das Verteilen lässt sich eindeutig nachweisen und in einem evtl. Prozeß hat man keine Chance.
--- Ende Zitat ---

Richtig, bei einem Prozess hat mensch keine Chance, aber NIEMALS die Unterlassungserklärung einfach so unterschreiben und einfach bezahlen. Mich haben hier in letzter Zeit auch einige User angeschrieben wegen Filesharing-Abmahnungen und allen habe ich geraten, sich einen Rechtsbeistand zu holen. Nicht, weil ich Anwälte unterstützen will, nichts liegt mir ferner. Das Problem ist einfach, dass es in solchen Fällen wirklich sinnvoll ist, einen Rechtsbeistand zu haben, der sich um alles kümmert. In den erwähnten Fällen sollten User mindestens 1000€ pro Film/Serienteil zahlen, inklusive Anwaltskosten und die Unterlassungserklärung unterschreiben. Meistens bleibt es ja nicht bei einem Film oder einer Folge einer Serie, sondern es kommen mehrere zusammen. Das sind dann schnell mal 4000€ + strafbewehrte Unterlassungserklärung. Das zu bezahlen wäre völlig Blödsinn.
Was darauf spezialisierte Anwälte tun ist, sie schreiben die Kanzlei an, die den Lizenzinhaber vertritt und handeln eine modifizierte Unterlassungserklärung aus. In den Standard-Erklärungen steht immer eine Klausel, nach der sich der Unterschreiber gegen Zahlung von enormen Summen (20.000€ sind keine Seltenheit als Streitwert) dazu verpflichtet, nie wieder die Rechte des Lizenzinhabers zu verletzen. Das heißt, dass wenn das Urheberrecht eines bestimmten Lizenzinhabers lebenslang noch einmal gebrochen wird, werden 20.000€ fällig. Und das ist ein Forderung, die vor Gericht nicht mehr anfechtbar ist. Deshalb sind diese Unterlassungserklärungen so nicht zu unterschreiben. Anwälte haben standardisierte modifizierte Unterlassungserklärungen, wonach die Wiederholungsgefahr beseitigt wird, heißt also, dass zukünftige Rechtsverletzungen nicht mit festem Streitwert geahndet werden. Die Abmahnanwälte kennen diese modifizierten Unterlassungserklärungen natürlich und stimmen ihnen zu. Das tun sie auch aus Eigeninteresse: bei einem zukünftigen Urheberrechtsbruch müssen sie vom Lizenzinhaber wieder beauftragt werden, sich eine Zahlung zu kümmern. Das bringt ihnen mehr Geld, außerdem sparen sie natürlich eine Menge Zeit und Streitereien, indem sie einfach die modifizierte Erklärunge akzeptieren.
Auch die geforderte Summe sollte nie ganz bezahlt werden. Bei einer Forderung von 1000€ einigen sich die Anwälte irgendwo bei 500-650€. Da sind 250€ Anwaltsgebühren für den Gegenanwalt dabei und 250€ Gebühr für den Rechteinhaber. Der eigene Anwalt kostet so ca 100€, macht im "schlimmsten" Fall 750€ statt 1000€. Einer der User, die mich angeschrieben haben, hat 400€ gespart, indem er einen Anwalt eingeschaltet hat und nicht einfach zahlte.

Theoretisch kann jeder solche Angelegenheiten auch selbst ohne Anwalt regeln, mit modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet und selbsttätigem Schriftverkehr mit dem Abmahnungsanwalt. Davon rate ich aber ab, denn der Laie weiß nicht, was er/sie dort tut. Ein User hat mir eine modifizierte Unterlassungserklärung zugeschickt, die stark fehlerhaft war und das Grundanliegen, die zukünftige Störerhaftung abzuwenden, gar nicht abdeckte. Dazu kommt, dass Anwälte untereinander sich kein Auge aushacken in solchen Fällen. Wenn einem Abmahnungsanwalt ein Schreiben von einem anderen Anwalt hereinflattert, dann liest der sich das gar nicht durch, aktiviert Protokoll 08/15 und nimmt ohne groß nachzudenken das Geld und die modifizierte UE. Wenn dort aber Max Mustermann schreibt, womöglich noch fehlerbehaftet, dann wird erstmal gedroht und Druck gemacht.

Signor Rossi:

Ok, danke für die Info, ich war noch nie in so etwas verwickelt.

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