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Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
filament:
Er hat aber Recht.
Man sollte sich nur kurz informieren, wie man den Text formuliert. Der Anwalt hilft euch nicht wirklich viel mehr und bekommt fast nochmal die selbige Summe, wie die Sache an sich wert war. Für ein popliges Schreiben kann dir ein Anwalt bis zu 300 Euro aus der Tasche ziehen. Wenn dann noch ein Vergleich kommt, bist du locker bei 500 Euro, je nach Streitwert.
Und den Widerspruch zu formulieren, traue ich jedem halbwegs vernünftigen Menschen zu. Wenn der nicht akzeptiert wird, ist die Gegenpartei im Zugzwang was gegen dich zu machen. Und wenn dann ein Mahnbescheid oder eine Klage ins Haus flattert, kann man immernoch zum Anwalt gehen. Dann erspart man sich aber die außergerichtlichen Kosten, die bei solchen Abmahnsachen auch mal vierstellig sein können.
Konni:
--- Zitat von: apfelschorle am 17.Dezember 2013, 13:39:55 ---
--- Zitat von: Konni am 17.Dezember 2013, 12:47:23 ---Theoretisch kann jeder solche Angelegenheiten auch selbst ohne Anwalt regeln, mit modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet und selbsttätigem Schriftverkehr mit dem Abmahnungsanwalt. Davon rate ich aber ab, denn der Laie weiß nicht, was er/sie dort tut. Ein User hat mir eine modifizierte Unterlassungserklärung zugeschickt, die stark fehlerhaft war und das Grundanliegen, die zukünftige Störerhaftung abzuwenden, gar nicht abdeckte. Dazu kommt, dass Anwälte untereinander sich kein Auge aushacken in solchen Fällen. Wenn einem Abmahnungsanwalt ein Schreiben von einem anderen Anwalt hereinflattert, dann liest der sich das gar nicht durch, aktiviert Protokoll 08/15 und nimmt ohne groß nachzudenken das Geld und die modifizierte UE. Wenn dort aber Max Mustermann schreibt, womöglich noch fehlerbehaftet, dann wird erstmal gedroht und Druck gemacht.
--- Ende Zitat ---
Ich würde es wie folgt handhaben:
- ModUE selbst verfassen (in diversen großen Portalen gibt es "erprobte" Versionen, mit denen man, wenn man es vernünftig anstellt, hinsichtlich einer einstweiligen Verfügung auf der sicheren Seite ist), darüber hinaus keine Kommunikation
- Versuchen die Sache auszusitzen und die magische Grenze zur Verjährung zu erreichen
- Sollte seitens der Abmahnanwälte ein Mahnbescheid beantragen diesem ohne Grund widersprechen
- Sollte Klage eingereicht werden: Einen Anwalt nehmen
--- Ende Zitat ---
Ich rate auch von "erprobten" UE aus dem Internet ab. Wer hat die denn erprobt? Mit einer UE gehe ich ein 30-jähriges Vertragsverhältnis mit einem Rechteinhaber ein, das ist ein Dokument, das auf keinen Fall leichtfertig unterschrieben werden sollte. Wen kann ich denn haftbar machen, wenn sich herausstellen sollte, dass die UE trotz "Erprobung" für mich nachteilige Vertragsinhalte beinhaltet? Ich würde alleine in der UE schon auf ein Schuldanerkenntnis in jeglicher Form verzichten. Klar, mensch kann sich darauf verlassen, juristische Dinge sind ja kein Hexenwerk und mit Sorgfalt kann so ein Dokument auch von "normalen" Menschen verwendet werden, aber wenn ich keine Ahnung von der Materie habe, dann lasse ich mich lieber genau beraten. Ich kaufe ja auch keine im Internet "erprobten" Fonds, sondern gehe schon alleine aus Gründen der Haftung zum einem Finanzberater.
Dann verstehe ich den Vorschlag des Aussitzens nicht? Also auf eine UE nicht zu reagieren ist so ziemlich das Schlechteste, was Betroffene machen können. Dann gibts eine einstweilige Verfügung und die Kosten dieses Verfahrens muss der Beschuldigte erstmal selbst tragen, selbst wenn er gar keine Rechte verletzt haben sollte.
Auch der "Vorschlag" dem Mahnbescheid erstmal ohne Grund zu widersprechen ist hahnebüchen! Das kann ich NUR bei unbegründeten Mahnbescheiden tun, aber wenn Abmahnanwälte Mahnbescheide rausschicken, dann sind sie offenbar gewillt, die Sache durchzuziehen. Wenn ich da grundlos widerspreche, dann wird das Mahnverfahren in ein Klageverfahren umgewandelt und die Kosten explodieren. Was soll da am Ende der eingeschaltete Anwalt noch bringen?
--- Zitat ---Man sollte sich nur kurz informieren, wie man den Text formuliert. Der Anwalt hilft euch nicht wirklich viel mehr und bekommt fast nochmal die selbige Summe, wie die Sache an sich wert war. Für ein popliges Schreiben kann dir ein Anwalt bis zu 300 Euro aus der Tasche ziehen. Wenn dann noch ein Vergleich kommt, bist du locker bei 500 Euro, je nach Streitwert.
Und den Widerspruch zu formulieren, traue ich jedem halbwegs vernünftigen Menschen zu. Wenn der nicht akzeptiert wird, ist die Gegenpartei im Zugzwang was gegen dich zu machen. Und wenn dann ein Mahnbescheid oder eine Klage ins Haus flattert, kann man immernoch zum Anwalt gehen. Dann erspart man sich aber die außergerichtlichen Kosten, die bei solchen Abmahnsachen auch mal vierstellig sein können.
--- Ende Zitat ---
Ja, den Widerspruch kann jedes Kind aufsetzen na und? Wenn der Anspruch berechtigt ist, wird er in der Regel durchgesetzt. Bedeutet: Mahnverfahren. Wenn dagegen Widerspruch eingelegt wird: Klageverfahren. Schon alleine das Mahnverfahren kostet enorm viel Geld, wenn ein halsabschneiderisches Inkasso-Unternehmen beauftragt wurde. Von den Klagekosten ganz zu schweigen. Ob die Gegenseite die auf die Klagekosten verzichtet, indem sie die Klage zurückzieht, ist überhaupt nicht gewiss. Auf jeden Fall wollen die ihren Mehraufwand bezahlt haben. Ein Inkasso-Unternehmen ebenso. Was soll da der Anwalt am Ende noch machen? Der wendet vllt den Schadenersatz von 300€ ab, aber auf den nachträglich entstandenen Kosten von locker 500€ bleibt mensch sitzen. Dazu kommt noch der eigene Anwalt. Na das ist ein teurer Spaß. Widerspruch wird NUR eingelegt, wenn mensch sich sicher ist, dass mensch selbst kein Recht verletzt hat. Auch für diese Sicherheit lohnt sich schon ein Weg zum Anwalt, denn die Erstberatung in so einem Fall ist oft kostenlos.
Ansonsten hier bitte keine "Tipps" geben ohne fundiertes Fachwissen.
filament:
Okay, wenn du in die Tiefe mit diesem Thema gehen willst, aber glaub mir du kannst das Gespräch nicht gewinnen :P
(P. S: Meine Aussagen sind keine Rechtsberatung SONDERN meine Meinung. Wer es genau wissen will, geht bitte zum Anwalt.)
1. Weder der Rechtsanwalt noch das Inkasso Unternehmen hat eine Rechtsgrundlage Ihre außergerichtlichen Kosten dir gegenüber in Rechnung zu stellen. Und das sage ich nicht aus "Internet"-Quellen, sondern weil ich es weiß, weil ich an der Quelle arbeite. Ganz einfache Sache, der Auftraggeber hätte auch an dich persönlich herantreten können. Insofern ist man nicht dazu verpflichtet Mehrkosten zu bezahlen, die man nicht zu verantworten hat. *EDIT*: Ich gehe hier davon aus, dass man vorher nicht angeschrieben wurde, denn viele Schreiben pauschal in Ihre Rechnungen, wenn Sie nicht bis zum xx.xx.xxxx zahlen, schalten wir ein Inkasso-Unternehmen ein! Das ist nicht zulässig, wer nicht angemahnt wurde, kann auch nicht in Anspruch genommen werden für diese Kosten.
2. Ja klar könnte der Mahnbescheid ins Haus flattern oder die Klage. Aber auch hier gilt der Auftraggeber hätte zunächst mit einem reden können. Insofern kann man locker auch dann noch ein Anerkenntnis aussprechen unter Zurückweisung der Kostenlast, was in der Regel auch durchgehen sollte.
3. Das Mahnverfahren kostet nicht enorm viel Geld. Das ist völliger Blödsinn. Ein Mahnverfahren wirft eine 0,5er Gebühr ab. Im Vergleich dazu kostet das Klageverfahren eine 3,0 Gebühr. Im Vergleich dazu ist es also "relativ" kostengünstig. Zum Inkasso-Unternehmen habe ich bereits unter 1. was geschrieben.
4. Deine Aussage "Was soll da der Anwalt am Ende noch machen? Der wendet vllt den Schadenersatz von 300€ ab, aber auf den nachträglich entstandenen Kosten von locker 500€ bleibt mensch sitzen." ist völlig falsch. Da die entstandenen Kosten keiner Rechtsgrundlage entsprungen sind, brauch ein Anwalt nichts mehr "retten". Es bleibt also auch Niemand auf den Kosten sitzen. Im Übrigen gibt es dazu sogar eine BGH Entscheidung zu, nur mal so als Anmerkung, dass ich mir das nicht aus den Fingern ziehe.
5. "Auch für diese Sicherheit lohnt sich schon ein Weg zum Anwalt, denn die Erstberatung in so einem Fall ist oft kostenlos." Mit solchen Aussagen solltest du mal ganz vorsichtig sein. Eine Erstberatung beim Anwalt ist niemals kostenlos, höchstens wenn man rechtsschutzversichert ist. Ansonsten kann dir der Anwalt bis zu 300 Euro allein für ein Gespräch in Rechnung stellen!
Und zu letzt bleibt noch folgendes Eigenzitat, um dir nochmal vor Augen zu halten, wozu ich meine Aussagen gemacht habe:
--- Zitat von: filament am 17.Dezember 2013, 13:31:28 ---P.S: Mein Text war darauf hin gemünzt, dass man nichts illegales runtergeladen hat, sondern vielleicht einen Stream angesehen hat oder dergleichen. Beim explizitem Runterladen, sollte man schon den Weg zum Anwalt bestreiten. Aber sowas kann mir auch nicht passieren, aufgrund meines Berufes mache ich soetwas nicht, sondern gebe schön und fleißig Geld bei iTunes aus ;)
--- Ende Zitat ---
Außerdem rate ich dir im Glashaus nicht mit Steinen zu werfen :angel:
Signor Rossi:
--- Zitat von: filament am 17.Dezember 2013, 15:49:00 ---Im Übrigen gibt es dazu sogar eine BGH Entscheidung zu, nur mal so als Anmerkung, dass ich mir das nicht aus den Fingern ziehe.
--- Ende Zitat ---
Kannst du das bitte verlinken!
maturin:
Ich würde dazu gerne noch eine Sache loswerden. Ich kann als Laie jetzt schon nicht mehr unterscheiden, wer von euch beiden Recht hat, aber das sich zwei Personen, die offensichtlich Ahnung von Recht und Gesetzen haben, bei so etwas streiten zeigt mir schon, wie gefährlich es als Laie sein kann sich selbst mit so einer Sache zu beschäftigen.
Wenn Mensch die gleiche Ahnung wie ihr beide entweder selbst oder in seinem Bekanntenkreis hat, kann man das bestimmt machen, aber wenn man selbst null Ahnung hat halte ich es für gefährlich mich auf Aussagen im Internet zu verlassen. Das ihr euch nicht einig seit bestätigt mich nur noch mehr in dieser Aussage.