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Autor Thema: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet  (Gelesen 11524 mal)

Signor Rossi

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #20 am: 17.Dezember 2013, 13:07:26 »

Anscheinend ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft Köln inwiefern die Ip-Adressen abgegriffen wurden: http://www.netzwelt.de/news/112811-porno-abmahnwelle-staatsanwaltschaft-koeln-startet-ermittlungen-wegen-redtube.html

Hoffentlich erweist sich das Vorgehen als ganz böser Bumerang für die Abmahner.
« Letzte Änderung: 17.Dezember 2013, 13:16:26 von favre »
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maturin

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #21 am: 17.Dezember 2013, 13:20:55 »

Ich kann das was Konni sagt nur unterschreiben. So sehr ich das Internet und die unglaubliche Menge an Informationen die es bietet mag, hier bietet es doch falsche Sicherheit. Rechtliche Angelegenheiten dieser Art sollte man nicht selbst lösen, da ist das Risiko zu gross, dass irgendetwas passiert und man eventuell mit weiteren, noch höheren Kosten konfrontiert wird. Sicherlich ist das extrem ärgerlich wenn der Brief reinflattert, und man will dann nicht noch mehr Kosten durch den Anwalt haben, aber im Ende spart man fast immer.

Anwälte, selbst wenn sie nicht auf so etwas spezialisiert sind, kennen die Abmahnkanzlei zu meist und wissen auch, wie stark diese sich runterhandeln lassen. Wenn ich mich in meinem Fall richtig erinnere hat der Anwalt das damals im Rahmen einer Erstberatung abgerechnet, und den kompletten Schriftverkehr und alles weitere übernommen, das hat mich ca. 200 euro gekostet. Im Endeffekt war das aber immer noch 200 euro günstiger als einfach zu bezahlen.

Und ja, ich war doof genug mich erwischen zu lassen. Mit dem letzten Album, dass ich runtergeladen habe, danach hatte ich ein halbes Jahr nichts geladen, Spotify sei Dank, aber die Post kam trotzdem.
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Folge meiner irrsinnigen Reise als deutscher Gründer, Fotograf und Dokumentarfilmer, wenn ich im Van mit Freundin und Hund Brasilien abseits der bekannten Wege erkunde. Wahrend unserer Expedition suchen wir die besten lokalen Guides für Peabiru, stürzen uns in Abenteuer in unangetasteter Natur und erzählen die Geschichten des ursprünglichen Brasiliens.

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filament

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #22 am: 17.Dezember 2013, 13:31:28 »

Grundsätzlich braucht man keinen Anwalt für einen Widerspruch gegen solche Abmahnungen. Das kann jeder selbst machen. Denn die Masche der Leute ist doch die Einschüchterung von Laien, die darauf hin sofort zur Bank rennen und zahlen. Die Gerichtskosten und prozessualen Kosten, um diese paar hundert Euro einzutreiben, stehen in keinem Verhältnis, sodass ein schlauer Rechteinhaber wegen solchen Bagatellen nicht mehr als das Schreiben aufsetzen lässt. Kommt dann ein Widerspruch kommt meistens kein zweiter Brief.

Und dem Widerspruch braucht man auch keine Begründung beizufügen. Muss man gar nicht. Man muss nur dem Ganzen widersprochen haben, um vor Gericht später eventuell noch Recht bekommen zu können. Denn nicht Antworten wird gleichgesetzt mit Anerkenntnis. Das wissen viele einfach nicht. Ansonsten klappt auch meistens ganz gut, wenn man schreibt, dass die Abmahnung aufgrund keiner Rechtsgrundlage erfolgt ist und wenn man weiter mit Briefen umhäuft wird, wird der eigene Rechtsanwalt eingeschalten. Dann merken die nämlich, dass sie an den falschen geraten sind und die Kosten für das Zeug viel zu hoch werden.

P.S: Mein Text war darauf hin gemünzt, dass man nichts illegales runtergeladen hat, sondern vielleicht einen Stream angesehen hat oder dergleichen. Beim explizitem Runterladen, sollte man schon den Weg zum Anwalt bestreiten. Aber sowas kann mir auch nicht passieren, aufgrund meines Berufes mache ich soetwas nicht, sondern gebe schön und fleißig Geld bei iTunes aus ;)
« Letzte Änderung: 17.Dezember 2013, 13:33:52 von filament »
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apfelschorle

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #23 am: 17.Dezember 2013, 13:39:55 »

Theoretisch kann jeder solche Angelegenheiten auch selbst ohne Anwalt regeln, mit modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet und selbsttätigem Schriftverkehr mit dem Abmahnungsanwalt. Davon rate ich aber ab, denn der Laie weiß nicht, was er/sie dort tut. Ein User hat mir eine modifizierte Unterlassungserklärung zugeschickt, die stark fehlerhaft war und das Grundanliegen, die zukünftige Störerhaftung abzuwenden, gar nicht abdeckte. Dazu kommt, dass Anwälte untereinander sich kein Auge aushacken in solchen Fällen. Wenn einem Abmahnungsanwalt ein Schreiben von einem anderen Anwalt hereinflattert, dann liest der sich das gar nicht durch, aktiviert Protokoll 08/15 und nimmt ohne groß nachzudenken das Geld und die modifizierte UE. Wenn dort aber Max Mustermann schreibt, womöglich noch fehlerbehaftet, dann wird erstmal gedroht und Druck gemacht.
Ich würde es wie folgt handhaben:
- ModUE selbst verfassen (in diversen großen Portalen gibt es "erprobte" Versionen, mit denen man, wenn man es vernünftig anstellt, hinsichtlich einer einstweiligen Verfügung auf der sicheren Seite ist), darüber hinaus keine Kommunikation
- Versuchen die Sache auszusitzen und die magische Grenze zur Verjährung zu erreichen
- Sollte seitens der Abmahnanwälte ein Mahnbescheid beantragen diesem ohne Grund widersprechen
- Sollte Klage eingereicht werden: Einen Anwalt nehmen

Vergleichen kann man sich später immer noch und es besteht die Möglichkeit ohne Kosten da raus zu kommen.
Ich respektive meine Eltern wurden 2 mal abgemahnt, einmal wurde Verjährung erreicht, einmal wurde sich nach Widerspruch eines Mahnbescheids verglichen, ohne Anwalt. Es kam ein Angebot seitens der Gegenseite was bei knapp 300 € lag (Ausgangsforderung waren 450 €), weniger wäre wohl auch mit Anwalt kaum möglich gewesen.
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maturin

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #24 am: 17.Dezember 2013, 13:41:52 »

Was ich bei deiner Argumentation schwierig finde ist, dass man ja in den seltensten Fällen selbst die genaue Rechtslage in solchen Grauzonen kennt. Mal angenommen, ein Gericht bestätigt jetzt irgendwo dass ein Stream als illegaler Download zählt und Abmahnfähig ist. Dann hat sich die Situation geändert und ich finde im Internet haufenweise Aussagen, dass es mit einem Widerspruch getan ist, die vielleicht nicht mehr aktuell sind.

Von diesem Standpunkt aus finde ich es schwer, selbst aktiv zu werden, da man selten 100% sicher sein kann auf dem neuesten Stand zu sein.
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filament

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #25 am: 17.Dezember 2013, 14:51:12 »

Er hat aber Recht.

Man sollte sich nur kurz informieren, wie man den Text formuliert. Der Anwalt hilft euch nicht wirklich viel mehr und bekommt fast nochmal die selbige Summe, wie die Sache an sich wert war. Für ein popliges Schreiben kann dir ein Anwalt bis zu 300 Euro aus der Tasche ziehen. Wenn dann noch ein Vergleich kommt, bist du locker bei 500 Euro, je nach Streitwert.

Und den Widerspruch zu formulieren, traue ich jedem halbwegs vernünftigen Menschen zu. Wenn der nicht akzeptiert wird, ist die Gegenpartei im Zugzwang was gegen dich zu machen. Und wenn dann ein Mahnbescheid oder eine Klage ins Haus flattert, kann man immernoch zum Anwalt gehen. Dann erspart man sich aber die außergerichtlichen Kosten, die bei solchen Abmahnsachen auch mal vierstellig sein können.
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Konni

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #26 am: 17.Dezember 2013, 15:32:29 »

Theoretisch kann jeder solche Angelegenheiten auch selbst ohne Anwalt regeln, mit modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet und selbsttätigem Schriftverkehr mit dem Abmahnungsanwalt. Davon rate ich aber ab, denn der Laie weiß nicht, was er/sie dort tut. Ein User hat mir eine modifizierte Unterlassungserklärung zugeschickt, die stark fehlerhaft war und das Grundanliegen, die zukünftige Störerhaftung abzuwenden, gar nicht abdeckte. Dazu kommt, dass Anwälte untereinander sich kein Auge aushacken in solchen Fällen. Wenn einem Abmahnungsanwalt ein Schreiben von einem anderen Anwalt hereinflattert, dann liest der sich das gar nicht durch, aktiviert Protokoll 08/15 und nimmt ohne groß nachzudenken das Geld und die modifizierte UE. Wenn dort aber Max Mustermann schreibt, womöglich noch fehlerbehaftet, dann wird erstmal gedroht und Druck gemacht.
Ich würde es wie folgt handhaben:
- ModUE selbst verfassen (in diversen großen Portalen gibt es "erprobte" Versionen, mit denen man, wenn man es vernünftig anstellt, hinsichtlich einer einstweiligen Verfügung auf der sicheren Seite ist), darüber hinaus keine Kommunikation
- Versuchen die Sache auszusitzen und die magische Grenze zur Verjährung zu erreichen
- Sollte seitens der Abmahnanwälte ein Mahnbescheid beantragen diesem ohne Grund widersprechen
- Sollte Klage eingereicht werden: Einen Anwalt nehmen


Ich rate auch von "erprobten" UE aus dem Internet ab. Wer hat die denn erprobt? Mit einer UE gehe ich ein 30-jähriges Vertragsverhältnis mit einem Rechteinhaber ein, das ist ein Dokument, das auf keinen Fall leichtfertig unterschrieben werden sollte. Wen kann ich denn haftbar machen, wenn sich herausstellen sollte, dass die UE trotz "Erprobung" für mich nachteilige Vertragsinhalte beinhaltet? Ich würde alleine in der UE schon auf ein Schuldanerkenntnis in jeglicher Form verzichten. Klar, mensch kann sich darauf verlassen, juristische Dinge sind ja kein Hexenwerk und mit Sorgfalt kann so ein Dokument auch von "normalen" Menschen verwendet werden, aber wenn ich keine Ahnung von der Materie habe, dann lasse ich mich lieber genau beraten. Ich kaufe ja auch keine im Internet "erprobten" Fonds, sondern gehe schon alleine aus Gründen der Haftung zum einem Finanzberater.

Dann verstehe ich den Vorschlag des Aussitzens nicht? Also auf eine UE nicht zu reagieren ist so ziemlich das Schlechteste, was Betroffene machen können. Dann gibts eine einstweilige Verfügung und die Kosten dieses Verfahrens muss der Beschuldigte erstmal selbst tragen, selbst wenn er gar keine Rechte verletzt haben sollte.

Auch der "Vorschlag" dem Mahnbescheid erstmal ohne Grund zu widersprechen ist hahnebüchen! Das kann ich NUR bei unbegründeten Mahnbescheiden tun, aber wenn Abmahnanwälte Mahnbescheide rausschicken, dann sind sie offenbar gewillt, die Sache durchzuziehen. Wenn ich da grundlos widerspreche, dann wird das Mahnverfahren in ein Klageverfahren umgewandelt und die Kosten explodieren. Was soll da am Ende der eingeschaltete Anwalt noch bringen?

Zitat
Man sollte sich nur kurz informieren, wie man den Text formuliert. Der Anwalt hilft euch nicht wirklich viel mehr und bekommt fast nochmal die selbige Summe, wie die Sache an sich wert war. Für ein popliges Schreiben kann dir ein Anwalt bis zu 300 Euro aus der Tasche ziehen. Wenn dann noch ein Vergleich kommt, bist du locker bei 500 Euro, je nach Streitwert.

Und den Widerspruch zu formulieren, traue ich jedem halbwegs vernünftigen Menschen zu. Wenn der nicht akzeptiert wird, ist die Gegenpartei im Zugzwang was gegen dich zu machen. Und wenn dann ein Mahnbescheid oder eine Klage ins Haus flattert, kann man immernoch zum Anwalt gehen. Dann erspart man sich aber die außergerichtlichen Kosten, die bei solchen Abmahnsachen auch mal vierstellig sein können.

Ja, den Widerspruch kann jedes Kind aufsetzen na und? Wenn der Anspruch berechtigt ist, wird er in der Regel durchgesetzt. Bedeutet: Mahnverfahren. Wenn dagegen Widerspruch eingelegt wird: Klageverfahren. Schon alleine das Mahnverfahren kostet enorm viel Geld, wenn ein halsabschneiderisches Inkasso-Unternehmen beauftragt wurde. Von den Klagekosten ganz zu schweigen. Ob die Gegenseite die auf die Klagekosten verzichtet, indem sie die Klage zurückzieht, ist überhaupt nicht gewiss. Auf jeden Fall wollen die ihren Mehraufwand bezahlt haben. Ein Inkasso-Unternehmen ebenso. Was soll da der Anwalt am Ende noch machen? Der wendet vllt den Schadenersatz von 300€ ab, aber auf den nachträglich entstandenen Kosten von locker 500€ bleibt mensch sitzen. Dazu kommt noch der eigene Anwalt. Na das ist ein teurer Spaß. Widerspruch wird NUR eingelegt, wenn mensch sich sicher ist, dass mensch selbst kein Recht verletzt hat. Auch für diese Sicherheit lohnt sich schon ein Weg zum Anwalt, denn die Erstberatung in so einem Fall ist oft kostenlos.

Ansonsten hier bitte keine "Tipps" geben ohne fundiertes Fachwissen.
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filament

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #27 am: 17.Dezember 2013, 15:49:00 »

Okay, wenn du in die Tiefe mit diesem Thema gehen willst, aber glaub mir du kannst das Gespräch nicht gewinnen :P
(P. S: Meine Aussagen sind keine Rechtsberatung SONDERN meine Meinung. Wer es genau wissen will, geht bitte zum Anwalt.)

1. Weder der Rechtsanwalt noch das Inkasso Unternehmen hat eine Rechtsgrundlage Ihre außergerichtlichen Kosten dir gegenüber in Rechnung zu stellen. Und das sage ich nicht aus "Internet"-Quellen, sondern weil ich es weiß, weil ich an der Quelle arbeite. Ganz einfache Sache, der Auftraggeber hätte auch an dich persönlich herantreten können. Insofern ist man nicht dazu verpflichtet Mehrkosten zu bezahlen, die man nicht zu verantworten hat. *EDIT*: Ich gehe hier davon aus, dass man vorher nicht angeschrieben wurde, denn viele Schreiben pauschal in Ihre Rechnungen, wenn Sie nicht bis zum xx.xx.xxxx zahlen, schalten wir ein Inkasso-Unternehmen ein! Das ist nicht zulässig, wer nicht angemahnt wurde, kann auch nicht in Anspruch genommen werden für diese Kosten.

2. Ja klar könnte der Mahnbescheid ins Haus flattern oder die Klage. Aber auch hier gilt der Auftraggeber hätte zunächst mit einem reden können. Insofern kann man locker auch dann noch ein Anerkenntnis aussprechen unter Zurückweisung der Kostenlast, was in der Regel auch durchgehen sollte.

3. Das Mahnverfahren kostet nicht enorm viel Geld. Das ist völliger Blödsinn. Ein Mahnverfahren wirft eine 0,5er Gebühr ab. Im Vergleich dazu kostet das Klageverfahren eine 3,0 Gebühr. Im Vergleich dazu ist es also "relativ" kostengünstig. Zum Inkasso-Unternehmen habe ich bereits unter 1. was geschrieben.

4. Deine Aussage "Was soll da der Anwalt am Ende noch machen? Der wendet vllt den Schadenersatz von 300€ ab, aber auf den nachträglich entstandenen Kosten von locker 500€ bleibt mensch sitzen." ist völlig falsch. Da die entstandenen Kosten keiner Rechtsgrundlage entsprungen sind, brauch ein Anwalt nichts mehr "retten". Es bleibt also auch Niemand auf den Kosten sitzen. Im Übrigen gibt es dazu sogar eine BGH Entscheidung zu, nur mal so als Anmerkung, dass ich mir das nicht aus den Fingern ziehe.

5. "Auch für diese Sicherheit lohnt sich schon ein Weg zum Anwalt, denn die Erstberatung in so einem Fall ist oft kostenlos." Mit solchen Aussagen solltest du mal ganz vorsichtig sein. Eine Erstberatung beim Anwalt ist niemals kostenlos, höchstens wenn man rechtsschutzversichert ist. Ansonsten kann dir der Anwalt bis zu 300 Euro allein für ein Gespräch in Rechnung stellen!

Und zu letzt bleibt noch folgendes Eigenzitat, um dir nochmal vor Augen zu halten, wozu ich meine Aussagen gemacht habe:

P.S: Mein Text war darauf hin gemünzt, dass man nichts illegales runtergeladen hat, sondern vielleicht einen Stream angesehen hat oder dergleichen. Beim explizitem Runterladen, sollte man schon den Weg zum Anwalt bestreiten. Aber sowas kann mir auch nicht passieren, aufgrund meines Berufes mache ich soetwas nicht, sondern gebe schön und fleißig Geld bei iTunes aus ;)

Außerdem rate ich dir im Glashaus nicht mit Steinen zu werfen  :angel:
« Letzte Änderung: 17.Dezember 2013, 16:36:56 von filament »
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Signor Rossi

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #28 am: 17.Dezember 2013, 15:53:26 »

Im Übrigen gibt es dazu sogar eine BGH Entscheidung zu, nur mal so als Anmerkung, dass ich mir das nicht aus den Fingern ziehe.

Kannst du das bitte verlinken!
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maturin

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #29 am: 17.Dezember 2013, 15:56:34 »

Ich würde dazu gerne noch eine Sache loswerden. Ich kann als Laie jetzt schon nicht mehr unterscheiden, wer von euch beiden Recht hat, aber das sich zwei Personen, die offensichtlich Ahnung von Recht und Gesetzen haben, bei so etwas streiten zeigt mir schon, wie gefährlich es als Laie sein kann sich selbst mit so einer Sache zu beschäftigen.

Wenn Mensch die gleiche Ahnung wie ihr beide entweder selbst oder in seinem Bekanntenkreis hat, kann man das bestimmt machen, aber wenn man selbst null Ahnung hat halte ich es für gefährlich mich auf Aussagen im Internet zu verlassen. Das ihr euch nicht einig seit bestätigt mich nur noch mehr in dieser Aussage.
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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #30 am: 17.Dezember 2013, 16:34:10 »

Im Übrigen gibt es dazu sogar eine BGH Entscheidung zu, nur mal so als Anmerkung, dass ich mir das nicht aus den Fingern ziehe.

Kannst du das bitte verlinken!
Hier ein paar Rechtsprechungen zum Thema:
AG Brandenburg 37 C 54/12 (der Beklagte musste wahnsinnige 3 Euro von 117 zahlen...)
AG Essen-Borbeck (10 Euro)
BGH

Und in beiden Fällen wurde der Antragsgegner mehrfach angemahnt! Ich bin allerdings im Post OBEN davon ausgegangen, dass jemand SOFORT eine Abmahnung oder Inkassorechnung bekommt. Denn wer nicht angemahnt wird, der gerät auch rechtlich nicht in Verzug!
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Signor Rossi

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #31 am: 17.Dezember 2013, 16:48:55 »

Danke für die links!
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Konni

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #32 am: 17.Dezember 2013, 17:50:49 »

Ich will das hier jetzt nicht in eine rechtswissenschaftliche Debatte ausarten lassen, aber ein paar Dinge trotzdem richtig stellen:

Zitat
1. Weder der Rechtsanwalt noch das Inkasso Unternehmen hat eine Rechtsgrundlage Ihre außergerichtlichen Kosten dir gegenüber in Rechnung zu stellen. Und das sage ich nicht aus "Internet"-Quellen, sondern weil ich es weiß, weil ich an der Quelle arbeite. Ganz einfache Sache, der Auftraggeber hätte auch an dich persönlich herantreten können. Insofern ist man nicht dazu verpflichtet Mehrkosten zu bezahlen, die man nicht zu verantworten hat. *EDIT*: Ich gehe hier davon aus, dass man vorher nicht angeschrieben wurde, denn viele Schreiben pauschal in Ihre Rechnungen, wenn Sie nicht bis zum xx.xx.xxxx zahlen, schalten wir ein Inkasso-Unternehmen ein! Das ist nicht zulässig, wer nicht angemahnt wurde, kann auch nicht in Anspruch genommen werden für diese Kosten.

Der Rechtsanwalt kann sehr wohl die außergerichtlichen Kosten in Rechnung stellen. Klassische GoA nach §§683 S. 1, 670I BGB. (http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2009/02/lg-koln-erstattung-von-anwaltskosten-einer-massen-abmahnung-wegen-p2p-urheberrechtsverletzung-mmr-2008-heft-2-seite-126.pdf)

Inkassokosten werden gemäß §§ 280 I und II, sowie 286 BGB geltend gemacht, also als Schadenersatz behandelt. Der einzige Grundsatz, der mir einfällt, der dem entgegen stehen könnte ist die Verpflichtung des Gläubigers zu Schadensminimierung. Das heißt, wenn offensichtlich ist, dass der Schuldner nicht zahlen kann/will (durch mehrere Mahnversuche) und dann noch ein Inkassounternehmen beauftragt wird, sind die Kosten für dieses Inkassounternehmen dem Schuldner nicht aufzulasten. In diesem Fall wird vom Gläubiger verlangt, sich um einen Titel (also ein gerichtliches Urteil oder Vergleich) zu bemühen.

Dein EDIT relativiert das natürlich. Dass ein Gläubiger ohne vorheriges in Verzug setzen abgemahnt werden kann und dann die Gebühren dafür tragen muss, habe ich nicht behauptet. Aber genau ausgeführt habe ich das auch nicht, ich wollte die Vorgänge von Abmahnungen und die Rolle von Inkassounternehmen hier auch nicht en detail darstellen, sondern nur auf Eventualitäten hinweisen. Wenn ich eine UE nicht beantworte, ich danach weiter abwarte und die Sache aussitze, wie Apfelschorle das nach meiner Interpretation geschrieben hat, kann es natürlich sein, dass der Gläubiger ein Inkassounternehmen mit der Durchsetzung der Forderung, bzw dem Eintreiben der Gebühr beauftragt.

Zitat
2. Ja klar könnte der Mahnbescheid ins Haus flattern oder die Klage. Aber auch hier gilt der Auftraggeber hätte zunächst mit einem reden können. Insofern kann man locker auch dann noch ein Anerkenntnis aussprechen unter Zurückweisung der Kostenlast, was in der Regel auch durchgehen sollte.

Kann gehen. Die meisten lassen das durchgehen, um den Aufwand und das Auslegen der Kosten zu sparen. Trotzdem können durch diese Verzögerung Kosten entstehen, für die ich dann als Verzugsschaden gemäß §§ 280 I und II, sowie 286 BGB geltend machen kann. Erhebliche Kosten dürften das aber nicht sein, da gebe ich dir Recht.

Zitat
3. Das Mahnverfahren kostet nicht enorm viel Geld. Das ist völliger Blödsinn. Ein Mahnverfahren wirft eine 0,5er Gebühr ab. Im Vergleich dazu kostet das Klageverfahren eine 3,0 Gebühr. Im Vergleich dazu ist es also "relativ" kostengünstig. Zum Inkasso-Unternehmen habe ich bereits unter 1. was geschrieben.

Bei Urheberrechtsdelikten werden gerne astronomische Streitwerte festgelegt. Da geht es bei einem Film schnell um einen Streitwert von 10.000€. Nach diesem Wert berechnen sich die Gebühren für das Mahnverfahren. Das sind nach Nr. 1100 KV GKG (also 0,5er Regel) immerhin 120€.

Zitat
4. Deine Aussage "Was soll da der Anwalt am Ende noch machen? Der wendet vllt den Schadenersatz von 300€ ab, aber auf den nachträglich entstandenen Kosten von locker 500€ bleibt mensch sitzen." ist völlig falsch. Da die entstandenen Kosten keiner Rechtsgrundlage entsprungen sind, brauch ein Anwalt nichts mehr "retten". Es bleibt also auch Niemand auf den Kosten sitzen. Im Übrigen gibt es dazu sogar eine BGH Entscheidung zu, nur mal so als Anmerkung, dass ich mir das nicht aus den Fingern ziehe.

Hier glaube ich langsam, dass wir grundsätzlich aneinander vorbeireden/schreiben. Mir ging es bei dem ganzen Geschreibsel grundsätzlich natürlich um berechtigte Forderungen, als um den Fall, dass Filesharing betrieben wurde. In diesem Fall fußen die entstandenen Kosten natürlich sehr wohl auf einer Rechtsgrundlage, die zur Not in einem Gerichtsverfahren festgestellt werden muss. Wenn es also zur Klage kommt, nachdem UE nicht abgeschickt wurde, der Abmahnvorgang nicht beantwortet oder dagegen Widerspruch eingelegt wurde, was bleibt mir anderes übrig als entweder vor Gericht zu ziehen und meine Unschuld darzulegen oder, wenn Filesharing nachweislich betrieben wurde, zumindest die entstandenen Rechnungen zu zahlen wenn nicht gar Schuld anzuerkennen? Wenn es so weit kommt, dass der Gläubiger kurz vor der (berechtigten) Klage steht, dann will er natürlich auch alle bis dahin entstandenen Kosten, die ihm der Schuldner durch sein Verschulden (fast schon Pflichtwidrigkeit) auferlegt hat, ersetzt haben.

Zur Sicherheit möchte ich mal aufzählen, welche anwaltlichen Kosten schon bei einen Streitwert von 5500€ entstehen (Zahlen kommen aus der RVG-Tabelle):

1. Geschäftsgebühr für außergerichtliche Tätigkeit (anwaltliches Schreiben): 1,3 fache Geschäftsgebühr -> 439€
2. Einreichung der Klage: 1,3 Geschäftsgebühr, davon 0,5er Regel: 219,50€

Das sind Positionen, die auf jeden Fall entstehen. Dann kann noch die Terminsgebühr hinzukommen, wenn ein Gerichttermin vereinbart wird. Dann kommt noch die Einigungsgebühr dazu. Das sind dann mal eben locker über 1000€. Und wie gesagt: die Streitwerte werden bei Filesharing-Geschichten gerne höher angesetzt und leider auch vom Gericht so akzeptiert. 
 

Zitat
5. "Auch für diese Sicherheit lohnt sich schon ein Weg zum Anwalt, denn die Erstberatung in so einem Fall ist oft kostenlos." Mit solchen Aussagen solltest du mal ganz vorsichtig sein. Eine Erstberatung beim Anwalt ist niemals kostenlos, höchstens wenn man rechtsschutzversichert ist. Ansonsten kann dir der Anwalt bis zu 300 Euro allein für ein Gespräch in Rechnung stellen!

Niemals ist falsch, Anwälte dürfen durchaus unter den RVG-Tarifen bleiben. Eine komplette Erstberatung gibt es vermutlich nicht häufig kostenlos, wie von mir geschrieben. Ich hätte Erstkontakt schreiben sollen, da wird in der Regel der Sachverhalt geschildert und der RA gibt an, ob er sich mit dem Fall befassen kann. Trotzdem gibt es auch kostenlose Rechtsberatungen an vielen Amtsgerichten, Verbraucherschutzzentren und dergleichen.

 
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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #33 am: 17.Dezember 2013, 18:12:13 »

Dein EDIT relativiert das natürlich. Dass ein Gläubiger ohne vorheriges in Verzug setzen abgemahnt werden kann und dann die Gebühren dafür tragen muss, habe ich nicht behauptet. Aber genau ausgeführt habe ich das auch nicht, ich wollte die Vorgänge von Abmahnungen und die Rolle von Inkassounternehmen hier auch nicht en detail darstellen, sondern nur auf Eventualitäten hinweisen. Wenn ich eine UE nicht beantworte, ich danach weiter abwarte und die Sache aussitze, wie Apfelschorle das nach meiner Interpretation geschrieben hat, kann es natürlich sein, dass der Gläubiger ein Inkassounternehmen mit der Durchsetzung der Forderung, bzw dem Eintreiben der Gebühr beauftragt.
Das unterstreiche ich mal. Wir haben da wohl etwas aneinander vorbei geredet ;)

Bei Urheberrechtsdelikten werden gerne astronomische Streitwerte festgelegt. Da geht es bei einem Film schnell um einen Streitwert von 10.000€. Nach diesem Wert berechnen sich die Gebühren für das Mahnverfahren. Das sind nach Nr. 1100 KV GKG (also 0,5er Regel) immerhin 120€.
Das stimmt schon, aber diese Summen werden auch oft vor Gericht wieder nach unten korrigiert und eventuelle Forderungshöhen gehen nach unten, die der Anwalt so zunächst viel höher angesetzt hat. Denn auch das ist bei vielen Abmahnanwälten Masche ;)

Zur Sicherheit möchte ich mal aufzählen, welche anwaltlichen Kosten schon bei einen Streitwert von 5500€ entstehen (Zahlen kommen aus der RVG-Tabelle):

1. Geschäftsgebühr für außergerichtliche Tätigkeit (anwaltliches Schreiben): 1,3 fache Geschäftsgebühr -> 439€
2. Einreichung der Klage: 1,3 Geschäftsgebühr, davon 0,5er Regel: 219,50€

Das sind Positionen, die auf jeden Fall entstehen. Dann kann noch die Terminsgebühr hinzukommen, wenn ein Gerichttermin vereinbart wird. Dann kommt noch die Einigungsgebühr dazu. Das sind dann mal eben locker über 1000€. Und wie gesagt: die Streitwerte werden bei Filesharing-Geschichten gerne höher angesetzt und leider auch vom Gericht so akzeptiert.

Genau meine Rede. Aber wenn ich wie in meinem genannten Beispiel, nicht illegales begangen hätte, dann kann ich mir eben diese Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Tätigkeit locker einsparen, weil ich es eben genauso gut auch ohne Anwalt versuchen kann und im Notfall dann immernoch einen Hinzuziehe, wenn der MB oder die Klage da ist. Verstehst was ich meine?
 

Niemals ist falsch, Anwälte dürfen durchaus unter den RVG-Tarifen bleiben. Eine komplette Erstberatung gibt es vermutlich nicht häufig kostenlos, wie von mir geschrieben. Ich hätte Erstkontakt schreiben sollen, da wird in der Regel der Sachverhalt geschildert und der RA gibt an, ob er sich mit dem Fall befassen kann. Trotzdem gibt es auch kostenlose Rechtsberatungen an vielen Amtsgerichten, Verbraucherschutzzentren und dergleichen.
Auch da muss ich leider noch was zu sagen. Das kann so nicht stehen bleiben.

1. Klar kann ein Anwalt unter RVG-Tarifen bleiben. Aber ich kenne keinen, der unter 100 Euro für die Erstberatung geblieben ist - selbst bei einfachen Fällen nicht. Die wollen eben auch Geld machen, das darf man nicht vergessen. Oft beraten Anwälte auch so, dass es eher Ihrer Kasse gut tut. Habe ich selbst schon Erfahrungen gemacht in Folge dessen, dass ich Ahnung vom Thema habe.

2. Es gibt keine kostenlose Rechtsberatungen an Amtsgerichten. Das Amtsgericht zeig mir mal dass dies macht. Dann geb ich das gleich mal an meinen Dienstherren weiter. Falschberatung kann nämlich für den beratenden Beamten dort sehr sehr teuer werden - erst Recht wenn er keine Dienst-Haftpflicht hat :)
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Konni

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #34 am: 17.Dezember 2013, 18:34:46 »

Zitat
Genau meine Rede. Aber wenn ich wie in meinem genannten Beispiel, nicht illegales begangen hätte, dann kann ich mir eben diese Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Tätigkeit locker einsparen, weil ich es eben genauso gut auch ohne Anwalt versuchen kann und im Notfall dann immernoch einen Hinzuziehe, wenn der MB oder die Klage da ist. Verstehst was ich meine?

Ja natürlich. Wir haben schlicht aneinander vorbeigeredet. Ich ging die ganze Zeit von rechtmäßigen UE-Erklärungen aus und habe micht damit nicht mehr an das eigentliche Thema in diesem von mir erstellten Thread gehalten. Ich habe mich auf das, was Apfelschorle schrieb (was seinen Eltern widerfahren ist) bezogen und habe dein post scriptum unter dem Post davor nicht richtig wahrgenommen und daher immernoch davon ausgegangen, dass es sich um berechtigte Forderungen handelt.

Zitat
Trotzdem gibt es auch kostenlose Rechtsberatungen an vielen Amtsgerichten, Verbraucherschutzzentren und dergleichen.


Da habe ich mich auch ungenau ausgedrückt. Die Amtsgerichte als Körperschaft führen selbstverständlich keine Rechtsberatungen durch. Aber an vielen Amtsgerichten werden in gewisser Regelmäßigkeit Räume zur Verfügung gestellt, in denen kostenlose Rechtsberatungen stattfinden, genauso wie in Verbraucherschutzzentralen, Mieterschutzbünden, Gewerkschaftshäusern etc.
In Bremen beispielsweise habe ich das schon erlebt, im Amtsgericht Mannheim habe ich einen Aushang dazu gesehen und in Berlin im Wedding wird auch in Bürgerämtern dafür geworben. Im Falle von Berlin dürfen Menschen unter 27 und mit geringem Einkommen diese Beratung in Anspruch nehmen. Von einem Bekannten weiß ich, dass es dabei öfter um Abmahnungen und natürlich auch um Filesharing geht. Das ist ja bei Menschen ohne großes Einkommen ein Rechtsfeld, in dem sie leider häufiger in Konflikte "verwickelt werden".
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veni_vidi_vici

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #35 am: 17.Dezember 2013, 21:12:30 »

Ich hab das Ganze irgendwie nur am Rande mitbekommen. Warum wird überhaupt abgemahnt?

1. Einfach weil sich Video-Streams auf Redtube angesehen wurden
2. Weil ganz bestimmte Streams auf Redtube angesehen wurden (Urheberrecht?)
3. Weil irgendwelche Streams von Redtube heruntergeladen worden sind
4. Weil ganz bestimmte Streams heruntergeladen worden sind
5. Weil nicht nur Streams heruntergeladen wurden, sondern auch noch geteilt wurden (filesharing)

Oder ist es irgendwie ein Mischmasch?

LG Veni_vidi_vici

Don-Muchacho

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #36 am: 17.Dezember 2013, 22:05:05 »

Offiziell zweiteres, reell betrachtet maximal ersteres.
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sulle007

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #37 am: 17.Dezember 2013, 22:07:21 »

Auf mmnews steht: (http://www.mmnews.de/index.php/etc/16239-achtung-redtube-abmahnung-kriminell)

«Viele Indizien sprechen (...) für eine Vorgehensweise, die in den strafrechtlichen relevanten Bereich reicht und zumindest den Verdacht auf Computerbetrug in gewerblichem Ausmaß nahelegt», schreibt auch «heise online». Erfahrungsberichte von Betroffenen in den Foren von «Golem», «Chip», «heise online» und anderen Portalen beschrieben, dass ihr Rechner beim Aufrufen der Redtube-Seite zuvor auf andere Websites umgeleitet worden sei.
Dort seien vermutlich dann die Zugriffsdaten registriert und gespeichert worden. Anschließend sollen die Nutzer auf die ursprünglich angewählte Streaming-Site von Redtube weitergeleitet worden sein.

Ist dieses Vorgehen überhaupt rechtens? Ich frage mich, warum das nicht alle anderen Portale so gemacht haben, wenn das so einfach sein soll.
* Edit: Wenn allein der Aufruf der Seite schon "kriminell" sein soll, dann kann man ja keinen User Anzeigen, das er sich Streams auch angesehen hat?? Wenn VORHER die IP (über die umgeleitete Seite) gesichert wurde? Naja, ich bin gespannt, was am Ende die Richter entscheiden werden.
« Letzte Änderung: 17.Dezember 2013, 22:09:38 von sulle007 »
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...einmal Palermo und zurück Aktuelle Story mit Palermo (FM12)

Don-Muchacho

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #38 am: 18.Dezember 2013, 00:28:03 »

Nicht völlig direkt zum Thema, aber in Anlehnung an das Thema.

Einige hier kennen ja sicherlich Fefe bzw. blog.fefe.de
Da gab es heute morgen einen Beitrag zu einer Chinesischen Webcam, die alle 10 Minuten Daten nach China funkte (http://blog.fefe.de/?ts=ac5169c5). Am Ende gab es einen Aufruf, doch mal ein Wiki zu starten, wo man solche Dinge und insbesondere Gegenmaßnahmen ja mal sammeln könnte.
Das ist dann auch entstanden, verlinkt ist es hier: http://blog.fefe.de/?ts=ac4ea93b

Bisher ist das ganze noch sehr dürftig, da eben wie gesagt erst heute (bzw. gestern) Nachmittag entstanden. Allerdings ist das für einige sicherlich eine interessante Lektüre wer und was so alles Daten nach Hause funkt und was man dagegen tun kann. Ich hab die Wage Hoffnung, dass das ganze nicht einschläft sondern auch in Zukunft von sich reden macht. Angesichts von 20.000 Besuchern in den ersten 4 Stunden (wahnsinn.... oO) sicherlich kein Ding der Unmöglichkeit.
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apfelschorle

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #39 am: 18.Dezember 2013, 09:57:35 »

Ich rate auch von "erprobten" UE aus dem Internet ab. Wer hat die denn erprobt? Mit einer UE gehe ich ein 30-jähriges Vertragsverhältnis mit einem Rechteinhaber ein, das ist ein Dokument, das auf keinen Fall leichtfertig unterschrieben werden sollte. Wen kann ich denn haftbar machen, wenn sich herausstellen sollte, dass die UE trotz "Erprobung" für mich nachteilige Vertragsinhalte beinhaltet?
Da in der Regel die Abmahnungen von "altbekannten" Kanzleien verschickt werden und die modUe in einer 6-stelligen (würde ich schätzen) Zahl an Fällen ihren Dienst getan hat, kann man da denke ich auch drauf vertrauen. Auf den großen Portalen für Abgemahnte schreiben jeweils auch eine Vielzahl von Rechtsanwälten mit und raten zum Gebrauch der modUE. Haftbar machen kann man selbstverständlich niemanden.

Ich würde alleine in der UE schon auf ein Schuldanerkenntnis in jeglicher Form verzichten.
Die modUE die ich kenne sind jeweils ohne Schuldanerkenntnis vorformuliert.


Dann verstehe ich den Vorschlag des Aussitzens nicht? Also auf eine UE nicht zu reagieren ist so ziemlich das Schlechteste, was Betroffene machen können. Dann gibts eine einstweilige Verfügung und die Kosten dieses Verfahrens muss der Beschuldigte erstmal selbst tragen, selbst wenn er gar keine Rechte verletzt haben sollte.
Das Aussitzen natürlich NACH versenden einer UE. Eine eV wird dadurch, wenn man alles richtig macht, vermieden. Ab dann beginnt das Aussitzen, sorry wenn das falsch rübergekommen ist.

Auch der "Vorschlag" dem Mahnbescheid erstmal ohne Grund zu widersprechen ist hahnebüchen! Das kann ich NUR bei unbegründeten Mahnbescheiden tun, aber wenn Abmahnanwälte Mahnbescheide rausschicken, dann sind sie offenbar gewillt, die Sache durchzuziehen. Wenn ich da grundlos widerspreche, dann wird das Mahnverfahren in ein Klageverfahren umgewandelt und die Kosten explodieren. Was soll da am Ende der eingeschaltete Anwalt noch bringen?
Dazu müsste zunächst seitens der Abmahner der Gerichtskostenvorschuss geleistet werden, daran scheitert es dann oft. Grundsätzlich baut die ganze Abmahn-Maschinere doch auf der Erzeugung von Druck seitens der Abmahnanwälte auf, dass deren Forderungen z.T. bereits an einer Legitimation mangeln, wird natürlich gerne verschwiegen. Ein wirkliches Interesse seitens der Anwälte an einem ordentlichen Gerichtsverfahren besteht zu keiner Zeit. Zudem kann von einer wirklichen Kostenexplosion m.E.n. auch keine Rede sein, i.d.R. wird seitens der Anwälte eben nicht der 5-stellige Schadensersatz eingeklagt (den der einfache Störer eh nicht zahlen muss) sondern die Rechtsanwaltskosten.
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