Puhh, das Bundesverfassungsgericht hat heute mit Bekanntgabe seiner Normenkontrolle zu den Klagen der Länder Hessen und Bayern, die gegen das Luftsicherheitsgesetz geklagt hatten, nach dem von Terroristen entführte Flugzeuge abgeschossen werden dürfen, eine verhältnismäßig unrestriktive Erlaubnis zu Einsätzen der Bundeswehr im Inneren in Friedenszeiten erwirkt. Das ist deshalb so außergewöhnlich, da die Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht die Schranken für Grundrechte klar definiert hat, sondern eine bisher klare Schranken-Schranke (also die Einschränkung einer grundrechtlichen Schranke) dermaßen aufgeweicht hat, dass dieser kaum noch objektiv zu bewerten ist.
Die BW darf nun als ultima ratio in sich anbahnenden Ereignissen "von katastrophischen Dimensionen" eingesetzt werden. Was diese "katastrophischen Dimensionen" sind, ist nicht klar, jedenfalls soll schon bei absehbarer Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, sofern es sich um einen bereits begonnenen Prozess handelt, dessen Folgen eben als katastrophisch vorhersehbar sind, das Militär mit exklusiv-militärischen Mitteln eingreifen dürfen.
Bei Demonstrationen soll dies zwar angeblich nicht der Fall sein (wie 2008 in Heiligendamm, als Demonstrationsteilnehmer völlig widerrechtlich von Tornado-Kampfjets überflogen wurden und Schützenpanzer der BW aufgefahren sind), allerdings habe ich so meine Zweifel daran. Wer definiert denn bitte die katastrophische Dimension? Reicht es schon, wenn ein paar Umweltschützer auf das Gelände eines AKW einbrechen, um die Bundeswehr in Marsch zu setzen? Wer entscheidet denn im Ernstfall darüber, ob ein Bundeswehreinsatz rechtmäßig ist (die Entscheidung darüber wird nach Kollegialitätsprinzip im Regierungskabinett getroffen, das heißt alle Regierungsmitglieder müssen einstimmig zustimmen)? Wer trägt inwiefern Verantwortung bei unrechtmäßigen Einsätzen?
Das geht alles schon ziemlich weit. Die Gefahrenabwehr im Inneren obliegt laut Grundgesetz der Polizei. Das war schon immer so. Die allseits geschürte Terrorgefahr, die sich in Deutschland noch nicht real existent gezeigt hat (und das muss ein Rechtsstaat nunmal leider aushalten) wird als Vorwand für einen äußerst tiefen Einschnitt in das Grundgesetz genommen. Es ist ein schwieriger Sachverhalt, bei dem beide Senate des BVerfG zusammen zu einer Entscheidung gekommen sind, die bei weitem nicht von allen Verfassungsrichtern geteilt wird. Die sehr vage Existenz einer inländischen Terrorgefahr, die sich gegen die freiheitlich demokratische Ordnung richtet, reicht meiner Meinung nach einfach nicht aus, um ein klares und festes Abwehrrecht gegen den Staat aufzuweichen. Schlicht gesagt gibt es einfach keinen Grund für diesen Einschnitt. Die Auswirkungen sind enorm. Im Falle eines höchst theoretischen systemrevolutionären Protestes reicht schon der vage Verdacht einer Gefahr einer Katastrophe (die leicht herbeiinterpretiert werden kann), um deutsche Panzer auf deutsche Straßen zu bringen.