Der Fall einer Beleidigung ist gegeben, wenn objektiver und subjektiver Tatbestand gegeben sind und kein Rechtfertigungsgrund vorliegt.
Objektiver Tatbestand: Tathandlung ist die Kundgabe einer Tatsache oder eines Werturteils. Diese kann wörtlich, schriftlich, bildlich oder auch durch konkludente Handlungen erfolgen. Die Äußerung muss ehrverletzenden Inhalt besitzen. Eine Berufung auf Art. 5 I GG der Meinungsfreiheit ist nicht mehr möglich, denn § 185 StGB stellt ein allgemeines Gesetz im Sinne von Art. 5II GG dar, dass einen Eingriff in den Schutzbereich des Art. 5 I GG rechtfertigt.
Subjektiver Tatbestand: Die Beleidigung ist ein Vorsatzdelikt, der Täter muss das Bewusstsein besitzen, dass die Äußerung nach ihrem objektiven Sinn eine Missachtung darstellt und das Opfer die Äußerung wahrnimmt. Der Vorsatz muss daher den sozialen Sinn der Äußerung als Herabsetzung umfassen.
Rechtfertigungsgrund: Eine Einwilligung rechtfertigt die die Beleidigung. Die Einwilligung kann auch konkludent erfolgen. Damit sind die Situationen gemeint, in denen eine Person andere Personen beleidigt und so selbst Opfer einer Beleidigung wird. Die Provokation kann als konkludente Einwilligung bewerten werden und würde daher straflos bleiben.
Objektiv gesehen dürften die Äußerungen von Böhmermann wohl sehr eindeutig den Tatbestand erfüllen. Damit wäre dann definitionsgemäß die "Ausrede" Meinungsfreiheit im Eimer, weil die Einschränkung von Art. 5 II GG hier explizit erwähnt wird und damit greift.
Auch subjektiven Tatbestand halte ich für erfüllt, weil er ja sogar sagt, dass man das so nicht sagen darf, er ist sich also der Tragweite seiner Äußerungen bewusst.
Und da Erdogan zwar ein Unsympath und in jedweder Hinsicht ein Mensch ist, dessen Weltanschauung verabscheuungswürdig ist, aber er Böhmermann nicht zuerst beleidigt hat, ist auch nichts mit Rechtfertigungsgründen.
Darum hoffe ich für mein rein persönliches Rechtsempfinden sogar, dass man Böhmermann verurteilt, weil er in meinen Augen bewusst die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten hat.
Das muss man meiner Meinung nach eben auch getrennt davon sehen, was man persönlich von Erdogan und seiner Politik hält, in der jetzigen Form halte ich die Türkei auch definitiv für absolut ungeeignet, um der EU beizutreten und Erdogan sehe ich von der Weltanschauung in einer Linie mit den schlimmsten Demagogen und Diktatoren der Geschichte, aber das darf eben hier keine Rolle spielen.