Wenn man sich das Video anschaut frage ich mich allerdings wie da Zweifel aufkommen das es sich um eine mindestens überzogene Reaktion handelt.
Das denke ich auch. Von Geschrei, oder gar Wut kann da keine Rede sein. Unverständnis und Uneinsichtigkeit ja (mal die wahrscheinliche Sprachbarriere außer Acht gelassen), aber Wut? Demnach ist auch die aggressive Reaktion der Bürgerwehr (Geschrei und Gewaltausübung) überzogen, wie Maturin sehr richtig sagt. Wenn man die Polizei zweimal gerufen hat, warum nicht ein drittes Mal? Selbstjustiz kann jedenfalls nicht die Lösung sein.
Zum Thema Zivilcourage zitiere ich einfach mal ganz dreist aus Wikipedia:
Zivilcouragiertes Handeln geschieht in Situationen, in denen zentrale Wertüberzeugungen und soziale Normen (z. B. Menschenwürde, Menschenrechte, Gerechtigkeit, friedlicher Konfliktaustrag unter Bürgern) oder die physische oder psychische Integrität einer Person verletzt werden. Zivilcouragiert handelt, wer bereit ist, trotz drohender Nachteile für die eigene Person, als Einzelner – seltener als Mitglied einer Gruppe – einzutreten für die Wahrung humaner und moralischer Werte, für die Integrität und die legitimen, kollektiven, primär nicht-materiellen Interessen vor allem anderer Personen, aber auch des Handelnden selbst. Zivilcourage wird oft mit Hilfe gleichgesetzt. Hilfe ist zwar meist mit Zivilcourage verbunden, aber nicht notwendig umgekehrt. Vier zentrale Merkmale unterscheiden Zivilcourage von Hilfe, Altruismus oder Solidarität, von Mut oder Tapferkeit:
1.) Es gibt einen latenten oder manifesten Konflikt zwischen denen, die die oben genannten Werte und Normen verletzen und denen, die sich für ihre Bewahrung einsetzen.
2.) Es gibt häufig nicht bestimmbare Risiken, das heißt, der Erfolg zivilcouragierten Handelns ist meist unsicher, und der Handelnde ist bereit, Nachteile in Kauf zu nehmen.
3.) Zivilcouragiertes Handeln ist öffentlich, d. h. in der Regel sind mehr als zwei Personen anwesend.
4.) Es gibt ein reales oder subjektiv wahrgenommenes Machtungleichgewicht zuungunsten dessen, der mutig handeln will, etwa weil er sich in einer Minderheits-/Mehrheitssituation in Gruppen oder in einem Verhältnis der Über-/Unterordnung bzw. einer Abhängigkeit befindet (die oft mit Anpassungsdruck verbunden sind).
Hier kann man also definitiv nicht von Zivilcourage sprechen... Wo ist bei 4:1 das Risiko? Wo die erwartbaren Nachteile? Wo ist das Machtungleichgewicht zuungusten der Handelnden?
Der Vollständigkeit halber steht dem mehr oder weniger die Selbstjustiz gegenüber:
Selbstjustiz bezeichnet das außergesetzliche Vorgehen von nicht dazu Berufenen gegen eine Straftat oder eine andere als rechtswidrig oder ungerecht empfundene Handlung. Die Selbstjustiz widersetzt sich dem Gewaltmonopol des Staates und ist in diesem Rahmen strafbar. Der Staat behält sich das Recht der Bestrafung im Rahmen des Rechtssystems durch die Justiz (Richter und Staatsanwalt) als Dritter selbst vor. Daher wird Selbstjustiz auch als „Fremdjustiz“ bezeichnet.
Zur Rechtfertigung für einen Akt der Selbstjustiz wird meist angeführt, die Justiz versage; sie sei unfähig oder auch unwillig, gegen die als verbrecherisch empfundene Handlung effektiv, schnell oder überhaupt vorzugehen.
Mit irgendwelchen Nazi- und Moralkeulenvorwürfen, kommt man hier übrigens auch nicht weiter, das führt doch gleich zum Abbruch einer vernünftigen Diskussion...
Der Sünder in der Tat ist weder dieser Irre noch die Irren die ihn fesselten - sondern die feinen Herren im Anzugund die Damen von TAZ und Co., die die Polizei bei ihrer Arbeit behindern!
Steile These. Kannst du die auch irgendwie begründen, oder ist das reine Polemik?