Das geht auch juristisch eigentlich nicht. Bewegungsfreiheit ist ein Grundrecht, das auf öffentlichem Boden nicht eingeschränkt werden darf, solange es keine soliden Gründe dafür gibt. Und das ist sicher nicht für die gesamte Darmstädter Innenstadt der Fall. Wenn die Polizei z.B. den Bereich in der Nähe eines Ultramarschs für Fans des anderen Clubs sperrt, ist das rechtlich ok, oder wenn man einer Fangruppe den Weg vom Hbf aus vorschreibt. Aber das ist ja hier nicht der Fall. Eine Stadt darf ja auch z.B. keine Antifas aus der Stadt aussperren, nur weil irgendwo eine Neonazi-Demo ist. Die Polizei darf versuchen, die Gruppen möglichst voneinander fernzuhalten, aber solange die Leute nichts tun, was strafrechtlich relevant ist oder ein direktes Sicherheitsrisiko darstellt (wenn ein SGE-Fan z.B. anfängt, sich provozierend zu verhalten, bestimmte Kleidung zu tragen reicht dafür ziemlich sicher nicht aus), dürfen sie sich fernab des eigentlichen Geschehens aufhalten.