Ganz so ist es nicht...
Wenn du auf Kurzarbeit gesetzt wirst, zählt das Kurzarbeitergeld für den nicht gearbeiteten Teil.
Am besten versteht man das denke ich mit einer Beispielrechnung.
Nehmen wir an, du hattest bisher ein Netto von 2000 Euro bei einer 40 Stunden-Woche. Du wirst jetzt auf 50% runter gesetzt. Dann bekommst du vom Arbeitgeber 50% deines Gehaltes ausbezahlt (in diesem Beispiel also 1000 Euro). Die fehlenden 1000 zu deinem normalen Netto gehen also in die Berechnung des Kurzarbeitergeldes ein. Hier bekommst du 60% (67% sind es mit kleinen Kindern) vom Staat dazu. In diesem Beispiel also 600 Euro (670 mit Kindern). Sodass am Ende ein netto von 1600 statt 2000 bleibt.
Wenn du auf 100% Kurzarbeit gesetzt wirst, bekommst du das Kurzarbeitergeld vom Gesamtnetto (in diesem Fall also 1200 netto ohne Kinder, 1340 mit Kindern). Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall nichts dazu.
Firmenwagen ist ja ein geldwerter Vorteil, der in diesem Fall sich nur in der Steuererklärung auswirken sollte. Dort aber natürlich zu deinem Nachteil. Es wirdleider extrem viele Privatpersonen treffen, die Rechnungen nicht mehr zahlen können
