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Autor Thema: Kurzarbeit  (Gelesen 2598 mal)

fussballmonster

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Kurzarbeit
« am: 29.März 2020, 13:49:06 »

Ich bin seit letzter Woche von Kurzarbeite betroffen und finde sehr viele Informationen, teils widersprüchlich, zu dem Thema. Kennt sich hier jemand aus?'

Aktuell bin ich auf 50% und es sieht eher aus das ich auf 100% gesetzt werde. Ich arbeite im Veranstaltungsbereich Schwerpunkt Laufsport und der ist leider komplett tot - ohne Aussicht auf Besserung in diesem Jahr.
Das Geld vom Arbeitsamt wird nicht versteuert aber mein Steuersatz am Ende des Jahres erhöht sich dadurch?
Ich habe zudem einen Firmenwagen. Wie läuft es mit dem?

Vielen Dank
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Henningway

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Re: Kurzarbeit
« Antwort #1 am: 29.März 2020, 18:49:52 »

Nach meinen Informationen bedeutet Kurzarbeit nur, dass ein Teil Deines Gehaltes - in Deinem Fall 67 % vom Netto - vom Staat bezahlt werden. Den Rest zahlt der Arbeitgeber. Er kann Dich allerdings auf null Arbeitsstunden anmelden und die tatsächlich angefallene Arbeit dann monatsweise melden, so dass er den Teil des Bruttolohnes dann trägt. Ich nehme an, dass der Firmenwagen (Ein-Prozent-Regelung?) dann normal greift. Wie sich Dein Steuersatz entwickelt, weiß ich nicht.
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drmeddenrasen

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Re: Kurzarbeit
« Antwort #2 am: 30.März 2020, 14:00:24 »

Ganz so ist es nicht...

Wenn du auf Kurzarbeit gesetzt  wirst, zählt das Kurzarbeitergeld für den nicht gearbeiteten Teil.

Am besten versteht man das denke ich mit einer Beispielrechnung.

Nehmen wir an, du hattest bisher ein Netto von 2000 Euro bei einer 40 Stunden-Woche. Du wirst jetzt auf 50% runter gesetzt. Dann bekommst du vom Arbeitgeber 50% deines Gehaltes ausbezahlt (in diesem Beispiel also 1000 Euro). Die fehlenden 1000 zu deinem normalen Netto gehen also in die Berechnung des Kurzarbeitergeldes ein. Hier bekommst du 60% (67% sind es mit kleinen Kindern) vom Staat dazu. In diesem Beispiel also 600 Euro (670 mit Kindern). Sodass am Ende ein netto von 1600 statt 2000 bleibt.

Wenn du auf 100% Kurzarbeit gesetzt wirst, bekommst du das Kurzarbeitergeld vom Gesamtnetto (in diesem Fall also 1200 netto ohne Kinder, 1340 mit Kindern). Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall nichts dazu.

Firmenwagen ist ja ein geldwerter Vorteil, der in diesem Fall sich nur in der Steuererklärung auswirken sollte. Dort aber natürlich zu deinem Nachteil. Es wirdleider extrem viele Privatpersonen treffen, die Rechnungen nicht mehr zahlen können :(
« Letzte Änderung: 30.März 2020, 14:02:48 von drmeddenrasen »
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Veichen blühen ewig

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Re: Kurzarbeit
« Antwort #3 am: 30.März 2020, 14:09:45 »

Das ist in Österreich anders.

Da bekommt man bis 2,7k Netto 85% seines Gehaltes.
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drmeddenrasen

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Re: Kurzarbeit
« Antwort #4 am: 30.März 2020, 16:08:04 »

in Österreich ist sehr vieles besser. Allerdings wird gerade über die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 85-100% debattiert
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Henningway

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Re: Kurzarbeit
« Antwort #5 am: 31.März 2020, 20:27:58 »

Ganz so ist es nicht...


Habe ich es denn nicht genauso erklärt wie Du?  ???
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Akumaru

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Re: Kurzarbeit
« Antwort #6 am: 01.April 2020, 08:18:22 »

Ganz so ist es nicht...


Habe ich es denn nicht genauso erklärt wie Du?  ???

Nope. Du hast angegeben, daß 67% vom Staat kommen und der Rest vom Arbeitgeber. 60%-67% der _Differenz_ zwischen "Eigentlich" und "Ist" werden vom Staat gezahlt. wie drmeddenrasen schon korrekt dargelegt hat.

fussballmonster

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Re: Kurzarbeit
« Antwort #7 am: 01.April 2020, 08:22:48 »

Vielen Dank für die Antworten.
Das mit den 50% vom Arbeitgeber und 67% vom restlichen Netto passt.
Mal schauen wie das weitergeht und ob es meine Firma in 2 Monaten noch gibt  :(
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Henningway

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Re: Kurzarbeit
« Antwort #8 am: 01.April 2020, 15:48:41 »

Ganz so ist es nicht...


Habe ich es denn nicht genauso erklärt wie Du?  ???

Nope. Du hast angegeben, daß 67% vom Staat kommen und der Rest vom Arbeitgeber. 60%-67% der _Differenz_ zwischen "Eigentlich" und "Ist" werden vom Staat gezahlt. wie drmeddenrasen schon korrekt dargelegt hat.

Ich schrieb: 67 % vom Netto. Das ist das Reinzitat meines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Ich sehe noch immer nicht, wo ich das falsch dargelegt haben soll?
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Casho

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Re: Kurzarbeit
« Antwort #9 am: 01.April 2020, 18:35:19 »

So wie du es schreibst klingt es, als ob "der Rest" von 60% bzw. 67% (also 40% bzw. 33%) vom Arbeitgeber bezahlt werden.


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Ensimismado

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Re: Kurzarbeit
« Antwort #10 am: 01.April 2020, 19:10:11 »

Henning hat das schon richtig beschrieben, der AG kann seinen Teil eben auf 0 Stunden setzen und bezahlt davon dann 100%, ergo nichts.
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Henningway

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Re: Kurzarbeit
« Antwort #11 am: 01.April 2020, 19:45:25 »

"Den Rest des Arbeitgebers" habe ich als Beispiel genannt, wenn die Kurzarbeit nicht auf Null Stunden gesetzt wird, sondern auf eine andere Stundenzahl. :)
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drmeddenrasen

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Re: Kurzarbeit
« Antwort #12 am: 01.April 2020, 22:01:58 »

"Den Rest des Arbeitgebers" habe ich als Beispiel genannt, wenn die Kurzarbeit nicht auf Null Stunden gesetzt wird, sondern auf eine andere Stundenzahl. :)

Ich glaube, da haben wir klassisch aneinander vorbei geredet. ^^ Ich habe es tatsächlich genau so verstanden wie Casho es geschrieben hat. Ich dachte, du meintest 67% vom Amt und den Rest auf 100% dann vom Arbeitgeber. Sorry, dann hab ich dich einfach falsch verstanden
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Henningway

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Re: Kurzarbeit
« Antwort #13 am: 03.April 2020, 15:08:07 »

Vielleicht habe ich mich auch unglücklich ausgedrückt, denn ich wollte sagen, dass der Arbeitgeber den Rest durchaus übernehmen kann und das des öfteren auch tut. :)
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