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Autor Thema: Europäischer Haftbefehl verfassungswidrig?!?  (Gelesen 867 mal)

AlanShearer

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Europäischer Haftbefehl verfassungswidrig?!?
« am: 14.März 2005, 15:55:17 »

Dies soll nicht in einen übertrieben politischen Thread ausarten, ich halte dies nur für ein besonders interessantes Thema. :)

Ein deutsch-syrier (D) der in Spanien wegen Verwicklungen in die Anschläge am 11.3. per europäischem Haftbefehl gesucht wird, soll ausgeliefert werden und hat dagegen geklagt, die Richter des zuständigen Gerichts haben die Klage ans BVerfG weitergegeben, da man massivst gegen Grundrechte verstößt würde man D ausliefern.

Erstens ist D deutscher im Sinne des Grundgesetzes (hat eine deutsche Mutter) und dürfte somit nach deutschem Recht nicht abgeschoben werden(Art. 16 GG), zudem war das ihm vorgeworfene Delikt ("Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation") in Deutschland zum Zeitpunkt der Tat keine Straftat (Rückwirkungsverbot, Art. 103 II GG) und zudem ist problematisch das D in ein Land (Spanien) ausgeliefert werden soll, in dem er gar keine Straftat begangen hat (Rechtsweggarantie, Art. 19 IV GG).

Man befürchtet das sich Deutschland weitgehend aus der internationalen Strafverfolgung zurückziehen muss, wenn D Recht bekommt.

Vorsitz über den entscheidenden zweiten BVerfG Senat hat übrigens der als Europaskeptiker bekannte Prof. Dr. Dr. Di Fabio.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link.pl?aktuell
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Alter_Schwede

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Re: Europäischer Haftbefehl verfassungswidrig?!?
« Antwort #1 am: 17.März 2005, 15:31:54 »

Hmm...

Wirklich sehr interessant das Ganze. Also in seinem Fall bin ich absoulut der Meinung das er nicht abgeschoben werden darf. Das sich Deutschland durch ein entsprechendes Urteil aus der internationalen Strafverfolgung zurückziehen muss, glaube ich aber eher nicht.

Schließlich ist dies ja ein Sonderfall.
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