Doch ... die dürften als Einnahmen oder Forderung den Gewinn erhöht haben. Die sind entstanden gerade weil nix bilanziert werden konnte.
Ich kenne mich nun mit Bilanzen von Proficlubs nicht wirklich aus. Nach HGB ist es aber so, dass man nur die Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanzieren kann. Den vertraglich gebundenen Profi kann man natürlich nicht bilanzieren, Sklaventum wurde ja schon etwas länger abgeschafft.
Auch die Möglichkeit, dass irgendwer für die Vertragslösung was bezahlt (Transferpreis), kann man nach HGB jedenfalls nicht bilanzieren, weile es nur eine vage Möglichkeit ist und kein realisierter Gewinn. Wenn der Verein aber Geld für die Vertragslösung bekommt, macht er damit Gewinn, gerade weil nix bilanziert wurde. Er realisiert eine stille Reserve.
Anders kann es sein, wenn der Verein den verkauften Spieler selbst gekauft hat. Dann kann er zwar immer noch nicht den Spieler aktivieren aber das so erworbene Recht, den Spieler auflaufen lassen zu dürfen, eine mit Anschaffungskosten erworbene Lizenz. Dürfte wohl als "sonstiges Recht" im Anlagevermögen ausgewiesen werden. Wenn der jetzt zum gleichen Preis weiter verkauft würde, machte der Verein keinen Gewinn, bei einer niedrigeren Weiterveräußerung Verlust.